Ausüben des Wahlrechts

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Harald815
schrieb am 25.08.2014, 14:58 Uhr
Manche von uns besitzen auch die rumänische Staatsangehörigkeit. Dies sollte einem das Wahlrecht geben. Um sein Wahlrecht auch auszuüben muss man wahrscheinlich bei einem Konsulat/Botschaft Rumäniens erscheinen (Briefwahl gibt’s wohl nicht). Dort muss man sich ausweisen. Kann man sich mit einem deutschen Pass/Personalausweis ausweisen und mit dem CNP die rumänische Staatsangehörigkeit unter Beweis stellen, oder muss man sich mit einem rumänischen, gültigen Ausweis ausweisen?
Steht in irgendeinem Gesetz, dass man ein gültiges RUMÄNISCHES Ausweispapier haben muss?
Möglicherweise haben viele von uns sogar ein Interesse an den kommenden Wahlen teilzunehmen haben aber keine Lust das Geld für rumänische Ausweispapiere dem rumänischen Staat in den Rachen zu stecken.

Harald815
schrieb am 25.08.2014, 20:33 Uhr
Ich würde mich freuen, wenn der Verband (seine Juristen) die Frage, unter Angabe des Gesetzes auf dem die Antwort beruht, beantworten würden. Danke.
orbo
schrieb am 25.08.2014, 20:39 Uhr
Gesetz? Willst Dein Recht in Bartolomä einklagen oder ausüben?

Wünschenswert wären in der Tat praktische Hinweise des Verbandes an Hiesige, wie man bei doppelter Staatsbürgerschaft Anfang November Klaus Johannis von Deutschland aus wählen kan..
Johann
schrieb am 25.08.2014, 20:47 Uhr
Wenn ich zwei Autos oder Häuser habe, dann brauche ich auch zwei Fahrzeugscheine/Eintragungen ins Grundbuch, muss zweimal Steuern zahlen, kurz habe doppelte Pflichten und Rechte.

Die doppelte Staatsbürgerschaft lädt geradezu zu asozialem Verhalten ein, doppelte Rechte aber möglichst keine Pflichten.

Es sind vor allem die Leistungsfähgen , die gerne möglichst viele Rechte in Anspruch nehmen und möglichst viele Pflichten der Allgemeinheit aufbürden.

Nichts gegen doppelte oder mehrfache Staatsbürgerscht(en) aber bitte schön mit den enstprechenden Pflichten und Rechten, angefangen mit der Besteuerung der Einnahmen in beiden Ländern.

z.B. Beckenbauer fleigt mit deutschem Pass in der Weltgeschichte umher und zahlt Steuern in Österreich.
orbo
schrieb am 25.08.2014, 20:49 Uhr
angefangen mit der Besteuerung der Einnahmen in beiden Ländern.

Dagegen gibt's Doppelbesteuerungsabkommen...
Johann
schrieb am 25.08.2014, 20:57 Uhr
Na klar, die Leistungsfähigen wissen, wie man reich wird, indem man die Einnahmen privatisiert und die Kosten sozialisiert, steigert den Gewinn exponentiell.
orbo
schrieb am 25.08.2014, 21:01 Uhr
die Leistungsfähigen wissen

Danke, Johann!
Harald815
schrieb am 25.08.2014, 21:01 Uhr (am 25.08.2014, 21:11 Uhr geändert).
Auch wenn wieder einmal am Thema vorbei geredet wird:
Unabhängig von meiner doppelten Staatsangehörigkiet erfülle ich meine Pflichten in den einzelnen Ländern. Für Einkommen in Deutschland zahle ich in Deutschland Steuern. Für Grundstücke in Deutschland zahle ich die Grundsteuer in Deutschland, so wie ich für Grundstücke in Rumänien die dortigen Steuern bezahle. Dasselbe gilt für Spanien, Italien, Frankreich (deren Staatsangehörigkeit ich nicht besitze).
Das einzige "Recht", dass ich als rumänischer Staatsangehöriger besitze und jetzt aussüben möchte ist das Wahlrecht. Ich könnte zwei gültige Pässe besitzen und abhängig von irgendwelchen Vorteilen, den einen oder Anderen benutzen, tue es aber nicht. Aber auch wenn ich es täte, wäre es mein gutes Recht. Natürlich müsste ich jeweils die Kosten der betreffendebn Pässe zahlen. Welches Problem habt ihr? Wie und wofür soll ich weitere Steuern in beiden Ländern bezahlen - konkret? Wenn einer von Euch beiden nichts (mehr) zu sagen hat, dann hätte er besser daran getan von Anfang an zu schweigen.
Bezüglich "Gesetz" habe ich natürlich ein rumänisches Gesetz bezüglich des Rechtes und der Voraussetzungen zur Wahl (auch im Ausland) gemeint.
Harald815
schrieb am 25.08.2014, 21:14 Uhr
Die doppelte Staatsbürgerschaft lädt geradezu zu asozialem Verhalten ein, doppelte Rechte aber möglichst keine Pflichten.
Könntest Du diesen Schwachsinn etwas erläutern? Um welches asoziale Verhalten handelt es sich oder könnte es sich handeln?
gerri
schrieb am 25.08.2014, 21:14 Uhr (am 25.08.2014, 21:24 Uhr geändert).
"Nichts gegen doppelte oder mehrfache Staatsbürgerscht(en) aber bitte schön mit den enstprechenden Pflichten und Rechten, angefangen mit der Besteuerung der Einnahmen in beiden Ländern."

@ Doppelte Rechte,doppelte Pflichten,dann müsste man die Antragsteller für zwei Staatsbüergerschaften suchen,es würden nur die wahren "Heimatliebenden" übrig bleiben.

-Bei Einkommen in Deutschland dragă Roland,Inhaber von rumänischen Pass u.deutschen Pass,Steuern in beiden Ländern zahlen.Das wäre richtig,"ori în căruţă ori în teleguţă".
Johann
schrieb am 25.08.2014, 21:21 Uhr
"Natürlich müsste ich jeweils die Kosten der betreffendebn Pässe zahlen."

Das sind die marginalsten und unbedeutendsten Kosten. Wesentlich teuer sind schon die Personalkosten für die Beamten, die dafür notwendig sind, die man über Steuern bezahlt. Die Kosten für den Schutz etc. der eigenen Staatsbürger im Ausland sind auch nicht von Pappe.

Genauso wie man in allen Ländern Grundsteuern zahlen muss für jedes Haus, sollte man auch Steuern in allen Ländern zahlen, von denen man die Staatsbürgerschaft hat.
Aber die Lobby der Reichen kann das effektiv behindern.
orbo
schrieb am 25.08.2014, 21:24 Uhr
Genauso wie man in allen Ländern Grundsteuern zahlen muss für jedes Haus, sollte man auch Steuern in allen Ländern zahlen, von denen man die Staatsbürgerschaft hat.
Kann Dich beruhigen: ist weitgehend der Fall - leistungsbezogen.
Johann
schrieb am 25.08.2014, 21:30 Uhr
Ach ja, kenne einige mit doppelter Staatsangehörigkeit aber noch keinen der Steuern in beiden Ländern zahlt.
Wie kommst Du darauf, hast ja selber auf Doppelbesteuerungsabkommen hingewisen.
_grumpes
schrieb am 25.08.2014, 21:35 Uhr (am 25.08.2014, 21:37 Uhr geändert).
Unabhängig von meiner doppelten Staatsangehörigkiet erfülle ich meine Pflichten in den einzelnen Ländern. Für Einkommen in Deutschland zahle ich in Deutschland Steuern. Für Grundstücke in Deutschland zahle ich die Grundsteuer in Deutschland, so wie ich für Grundstücke in Rumänien die dortigen Steuern bezahle. Dasselbe gilt für Spanien, Italien, Frankreich (deren Staatsangehörigkeit ich nicht besitze).
Wie war das nochmal mit der Grandomania din Romania ?

P.S. Fehlen nur noch die wertvollen Biedermeier Raritäten.
orbo
schrieb am 25.08.2014, 21:36 Uhr (am 25.08.2014, 21:39 Uhr geändert).
Ach ja...
Was erwartest Du nun Johann? Soll ich hier die Grundsätze von Doppelbesteuerungsabkommen beschreiben? Das würde den Rahmen hier bei weitem sprengen...

kenne einige mit doppelter Staatsangehörigkeit aber noch keinen der Steuern in beiden Ländern zahlt.
Das eine bedingt nicht notwendiger Weise das andere. (leistungsbezogen!)

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