Aufschuberklärung

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Gerda54
schrieb am 21.02.2015, 20:22 Uhr
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und ich wäre Euch dankbar, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte, also aus eigener Erfahrung.
Meine Eltern beziehen einen Teil der Rente auch Rumänien und möchten nun eine Aufschuberklärung abgeben.
Kann mir jemand sagen, was alles drin stehen sollte und was nicht?
Außerdem habe ich gelesen, dass man am Besten die Erklärung 1x an den Dt. Träger und 1x an den Rum. Träger schicken soll.
Der Rum. Träger will diese sicher auch in rumänisch haben, oder reicht eine Kopie der Erklärung, die an den DT. Träger ging aus?
Der Hintergrund meiner Frage: Wir schicken den Brief an den Dt. Träger. Ich weiß nicht wie schnell die sind und die Erklärung weiter leiten. Schicke gleichzeitig an den Rum. Träger den Brief los. Kommt dieser nun früher dort an, welches Datum wird anerkannt? Das Eingangsdatum von Rumänien oder das Eingangsdatum aus Deutschland (da Weiterleitung).

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Gerda54
dani 50
schrieb am 26.02.2015, 16:44 Uhr
Zu Spaeht, das haette mann beim Rentenantrag machen muessen.
Nur mit gut glueck und hoffnung mit einem antrag in die Walachei
erreichst du was,und wenn die zahlung eingestellt ist dann kommt
RV in frage Viel glueck.

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