Renuntarea la cetatenia romana

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Mimchen
schrieb am 29.01.2016, 16:15 Uhr
Hallo zusammen, vielleicht könnt Ihr helfen. Mein Sohn ist 1989 in Rumänien geboren, 1990 sind wir ausgewandert. Er möchte jetzt die rumänische Staatsbürgerschaft absagen und musste einen rumänischen Pass erstellen lassen. Jetzt fordern sie von ihm weitere Dokumente welche er nicht vorweisen kann. Habe keine Ahnung was das sein soll.
Den deutschen Ausweis legalizat - wo kann ich das machen, bedeutet wohl auch übersetzen in die rumänische Sprache. Dann - cazier judiciar dien Romania in original - keine Ahnung was das ist und wo man das beantragt? Adeverinta privind debitele catre stat eliberata de Administratia Financiara de la ultimul domiciliu din Romanaia - er hat doch keine Schulden, wo kann ich das beantragen. Wir wohneten im Raum Hermannstadt. Dann noch - Adeverinta privind debitele catre stat eliberatsa de directia de imposite si taxe locale a rimariee de la ultimul domiciliu din Romania. Das muss dann wohl in Rumänien beantragt werden? Danke im Voraus für Eure Hilfe. Viele Grüße Mimchen
gerri
schrieb am 29.01.2016, 18:22 Uhr (am 29.01.2016, 18:25 Uhr geändert).
"...und musste einen rumänischen Pass erstellen lassen."


@ Entschuldige bitte die Frage: Will Er eine rumänischen Pass haben?
Oder möchte Ihm jemand einen rumänischen Pass aufzwingen?

Als Kind war Er doch in Eurem Pass aufgeführt....
getkiss
schrieb am 29.01.2016, 23:07 Uhr
Na ja, der Einjährige wird wohl keine Schulden beim rumänischen Staat haben.
Aufs Erste gesehen ist´s ein krasser Fall von Bürokratie.
Aber haben die Eltern die rum. Staatsbürgerschaft abgelegt und damals die Bestätigungen abgeliefert?
Denn wenn nicht, dann wären ja die geforderten Bestätigungen vielleicht berechtigt, genau weil das kind im Pass der Eltern war...
edka
schrieb am 29.01.2016, 23:25 Uhr

Rumäne sein ist keine Nationalität, sondern ein Beruf. Einfach kündigen!
Engeter
schrieb am 30.01.2016, 14:35 Uhr
Es wird wohl im Ratheus Ihres früheren Wohnsitzes in Rumänien zu beantragen sein
Mimchen
schrieb am 01.02.2016, 12:01 Uhr
Hallo zusammen, unser Sohn war 1990 im Reisepass eingetragen, die Pässe haben wir nicht mehr. Wir haben noch die rumänische Staatsbürgerschaft, lediglich unser Sohn will sie absagen. Er musste einen rumänischen Pass erstellen lassen, damit er diesen dann zurückgeben kann. Ist doch Irrsinn. Jetzt geht es weiter mit den Anforderungen. Wir müssen dann wohl nach Rumänien zum Rathaus fahren.
gerri
schrieb am 01.02.2016, 12:24 Uhr
@ Ah,entschuldige,der Sohn ist jetzt erwachsen und muss noch einmal selber auswandern.Also so kann man Leute auch noch abzocken,das ist wohl einzigartig auf der Welt.
-Das müsste man weltweit als "Witz"verbreiten.....
Mimchen
schrieb am 24.02.2016, 13:23 Uhr
leider kein Witz. Unser Sohn hat jetzt den rumänischen Pass, muss damit nach Rumänien fahren und vom Rathaus die Bestätigung bringen dass er keine Schulden in Rumänien hat und von der Polizei das Führungszeugnis. Mit diesen Unterlagen kann er dann innerhalb von drei Monaten (die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein) die rumänische Staatsbürgerschaft absagen und den rumänischen Pass abgeben - hoffentlich klappt das auch so. Kosten gesamt 860 €. Viele Grüße
getkiss
schrieb am 24.02.2016, 13:37 Uhr (am 24.02.2016, 13:40 Uhr geändert).
Kosten gesamt 860 €.
Wie heist das so schön:
Spare in der Zeit, dann hast in der Not.
Hättet ihr rechtzeitig daran gedacht, hätte die Familie wahrscheinlich weniger Kosten gehabt, Ende der 80-er, Anfang der 90-er Jahre ...
Aber vielleicht ging die Gesamtrechnung auf, dass müsst ihr ja selber wissen...
troth
schrieb am 02.03.2016, 09:00 Uhr
Gerri, dieses Nachtreten ist nicht hilfreich. Mimchens Sohn will seine Angelegenheiten klären, und das ist offenbar nicht leicht. Die Bescheinigung der rumänischen Botschaft in Köln, dass ich KEIN rumänischer Staatsbürger bin ist eine meiner kostbarsten Unterlagen.
gerri
schrieb am 02.03.2016, 09:28 Uhr
@ Ja, genau so wichtig sind meine rumänischen Pässe für "staatenlose" mit denen wir ausgewandert sind,die müssen meine Kinder auch nach meinem ableben ewig behalten und nicht aus der Hand geben.
gerri
schrieb am 11.08.2016, 13:22 Uhr
@ Nun wollte ich es doch wissen und habe im Rathaus nachgefragt ob meine Familie außer der deutschen Staatsbürgerschaft noch die rumänische besitzt,obwohl wir 1978 mit staatenlosem Pass ausgewandert sind.
-Wir sind nur deutsche Staatsbürger,das ist beruhigend.
Dennoch,die staatenlosen Pässe werden wie ein Heiligtum bewahrt,als Beweismittel.
Friedrich K
schrieb am 11.08.2016, 14:22 Uhr (am 11.08.2016, 14:23 Uhr geändert).
Dann bist du also ein staatenloser Säulenheiliger.
Shimon
schrieb am 11.08.2016, 16:50 Uhr
@gerri Dennoch,die staatenlosen Pässe werden wie ein Heiligtum bewahrt,als Beweismittel.

WEM willst du WAS beweisen?
gerri
schrieb am 11.08.2016, 18:17 Uhr
@ Du kannst Dir ja denken was ich meine,es hies nach Jahren,das im Land in Lei bezahlte gelte nicht man muss in Mark zahlen.Nun könnte ja sein das den so romantischen einfällt,nochmal das Gleiche in Euro zu verlangen,rückwirkend
um am neuesten Stand zu sein.
-Deshalb mein Freund brauch ich und meine Kinder die Beweise,das ich einmal gezahlt habe und schluß!

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.