Familienforschung: Unterlagen aus dem Standesamt

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DerTommy86
schrieb am 13.02.2016, 20:29 Uhr
Hallo liebe Forengemeinde!

Seit einiger Zeit versuche ich, etwas über meine Vorfahren väterlicherseits herauszufinden. Diese stammen aus Siebenbürgen, genauer aus Neudorf (b. Hermannstadt), Girelsau und Freck.
Als gebürtiger Deutscher habe ich zwar noch rumänisch gelernt, bin in der Sprache aber alles andere als fit. Dennoch hab ich eine E-Mail an das Standesamt in Neudorf geschickt, in der Hoffnung, dass man mir einige Unterlagen (Geburt, Ehe, Tod) meines verstorbenen Vaters zusenden könnte. Hier die auszugsweise Antwort der Behörde:

"Precizăm în mod expres că, în conformitate cu prevederile art.10 alin.1 din Legea nr.119/1996 cu privire la actele de stare civilă, republicată „pe baza actelor de stare civilă se eliberază certificate de naştere şi de căsătorie titularilor sau reprezentanţilor legali ai acestora, iar certificatele de deces membrilor familiei sau altor persoane îndreptăţite. Certificatele de stare civilă se pot elibera şi altor persoane împuternicite prin procură specială [...]"

Conform prevederilor legale mai sus menţionate, vă facem cunoscut că certificatul de naștere al tatălui dvs. nu se mai poate elibera pe motiv că titularul actului nu mai este în viață iar persoana îndreptăţită să solicite şi să obţină certificatul de căsătorie este fosta soție(dacă este în viață).

Referitor la certificatului de deces al numitului [Name], acesta poate fi eliberat la cererea dvs.- în calitate de fiu al defunctului."


Nun konnte ich mir hinsichtlich der Unterlagen meines Vaters zum Glück anderweitig behelfen, allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich im nächsten Schritt denn auch gar nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen meiner Großeltern heran komme?

Mit meinen mageren Sprachkenntnissen konnte ich der Antwort der Behörde entnehmen, dass...
- Geburts- und Eheurkunden ausschließlich der/den betreffenden Person/en oder Bevollmächtigten ausgehändigt werden können und
- Sterbeurkunden auch Familienmitgliedern ausgehändigt werden können.

Ist es denn tatsächlich richtig, dass die Geburtsurkunden meiner Großeltern nun, da beide nicht mehr leben, unter Verschluss stehen? Ich frage nur um sicher zu gehen, dass ich den Text nicht falsch verstanden habe, denn eine solche Gesetzeslage würde mich sehr wundern.
Ich hoffe, einer oder eine von Euch kann das für mich richtig stellen, oder mir zumindest Tipps geben, wie ich weiter verfahren könnte.

Beste Grüße!

Thomas
Peter Otto Wolff
schrieb am 02.03.2016, 10:03 Uhr
Hallo, ich bin kein Verwaltungsjurist, darum kann ich nur nach dem gesunden Menschenverstand urteilen. Zunächst: Deine Übersetzung ist zutreffend, was nicht bedeutet, dass die Auskunft zutreffend/korrekt ist. Da RO Mitglied der EU ist, gibt es eine formelle Gleichstellung im Bereich der Justiz. Ich konnte problemlos in DE die Geburtsurkunde meines verstorbenen Vaters, sogar online, vom Amt seines Geburtsorts, Dresden, bekommen.Ein besonderes Schutzbedürfnis persönlicher Daten Verstorbener gegenüber seinen berechtigten Verwandten kann ich nicht erkennen.
gerri
schrieb am 02.03.2016, 10:59 Uhr (am 02.03.2016, 11:07 Uhr geändert).
@ Hallo,der Tommy86, darf ich etwas bei der Antwort richtig stellen?

-Geburtsurkunde wird nur an die betroffene Person ausgehändigt.

-Heiratsurkunde wird nur an Ehefrau pers.ausgehändigt.

-Sterbeurkunde wird ihnen als Sohn des Verstorbenen auf Antrag ausgehändigt.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 02.03.2016, 12:03 Uhr (am 02.03.2016, 12:03 Uhr geändert).
Vielleicht kann ich etwas zur Verwirrung beitragen. Bei Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde erhält der Betroffene in Rumänien einen persönlichen Nummerncode (cod numeric personal). Verstorbene erhalten grundsätzlich keinen solchen Nummerncode. Deshalb werden für Verstorbene keine Geburtsurkunden ausgestellt.
Ihnen, als Familienforscher, geht es ja nicht um die Urkunden, sondern um die Angaben zur Person. Vielleicht gelingt es so etwas wie einen Auszug aus dem Geburtenregister zu erhalten (keine Urkunde).
Ansonsten: wir haben ja auch noch die Kirche im Land. Fragen Sie ruhig beim Landeskonsistorium der evangelischen Landeskirche A.B. in Hermannstadt an, wo/wie Sie an die benötigeten Infos rankommen. E-Mail: ekr.landeskon(ät)evang.ro
Henny
schrieb am 02.03.2016, 12:14 Uhr (am 02.03.2016, 12:16 Uhr geändert).
Seit einiger Zeit versuche ich, etwas über meine Vorfahren väterlicherseits herauszufinden.
[...] dass man mir einige Unterlagen (Geburt, Ehe, Tod) meines verstorbenen Vaters zusenden könnte.
[...] Ist es denn tatsächlich richtig, dass die Geburtsurkunden meiner Großeltern nun, da beide nicht mehr leben, unter Verschluss stehen?

Soweit ich weiß, werden Unterlagen von Verstorbenen archiviert und nach einer gewissen Zeit gelöscht.
Aber wenn du versuchst "nur herauszufinden" wozu soll man dir die Unterlagen aushändigen?
Hierfür kannst du dich auch an die Kirche wenden. Die Daten wie Geburt, Taufe, Eheschliessung und Ableben sind in den Kirchenbücher der entsprechenden Gemeinden auch vermerkt.


Ich konnte problemlos in DE die Geburtsurkunde meines verstorbenen Vaters, sogar online, vom Amt seines Geburtsorts, Dresden, bekommen.
Herr Wolff Sie sagen es..."Dresden und DE". Auch wenn Rumänien in der EU ist, ticken die Uhren und die Behörden da ganz anders.
Henny
schrieb am 02.03.2016, 12:15 Uhr
Herr Graeff...gleicher Gedanke nur waren Sie schneller.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 02.03.2016, 14:17 Uhr
Auch Ausdauer und Hartnäckigkeit zählen, nicht nur Schnelligkeit

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