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![]() migel124 |
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| Hallo Nachdem ich hier schon länger mitlese hab ich nun eine Frage? Wie werden Arbeitszeiten nach dem Lyzeumsabschluss anerkannt: als Berufsausbildungszeiten oder als Arbeitszeit? Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten |
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![]() Fabritius Moderator |
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| Die ersten Jahre nach Aufnahme einer Tätigkeit werden zwar als Pflichtbeitragszeiten (Arbeitszeiten) anerkannt, sind aber im Verlauf auch als Ausbildungszeit gekennzeichnet, weil eine Sonderbewertung damit verbunden ist. Das Thema wurde hier bereits ausführlich auf dieser Homepage erörtert. Grüße |
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![]() migel124 |
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| Vielen Dank Herr Fabritius für den Link. Hat des aber nicht zur folge das die entgeltpunkte geringer ausfallen, als wenn hierfür Pflichtarbeitszeiten zugrunde gelegt werden? |
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