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![]() siebenschläfer |
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| Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hat in einem Bescheid die nachgewiesenen Beitragszeiten zu 6/6 nicht anerkannt, mit der Begründung, dass auf den Lohnauszügen auch Feiertage und zum Teil auch mehrere Arbeitstage als möglich berücksichtigt wurden. Damit sieht die Rentenversicherung die Voraussetzungen für eine Glaubhaftmachung als nicht gegeben. Die in diesem Fall betroffene Person (meine Schwiegermutter) war als kommunale Verwaltungsangestellte beschäftigt und hatte einen festen Lohn, unabhängig der monatlichen Arbeitstage. Darüber hinaus kann sie nichts dafür, dass eventuell manche Arbeitstage in den Lohnauszügen nicht korrekt aufgelistet wurden. Die Rentenversicherung empfiehlt im Zweifelsfall Wiederspruch beim Sozialgericht. Meine Frage: Gibt es in diesem Fall Aussichten auf Erfolg und falls nicht, mit welchen finanziellen (Gerichts)Kosten muss gerechnet werden? Für jede Antwort danke ich im Voraus. |
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![]() Fabritius Moderator |
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| Diese Frage kann nur nach Prüfung der Unterlagen beantwortet werden. Von der Rentenbehörde behauptete Widersprüche müssen geklärt werden. Wenn das nicht möglich ist, bleibt es bei 5/6 bis eine Klärung möglich war. Wenn es sich aber gar nicht um Widersprüche handelt und die Behörde (was leider auch oft vorkommt) einfach bestreitet und angebliche Widersprüche "konstruiert", dann muss man das aufklären. Also: es kommt auf den Einzelfall an. Widerspruchsfreie Lohnlistenauszüge werden anerkannt. Sonst nicht. Kosten beim Gericht: keine Kosten, bei anwaltlicher Vertretung: je nach Kanzlei - am besten dort erfragen. Grüße |
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![]() siebenschläfer |
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| Lieber Herr Fabritius, haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, die ich an die betreffende Person weiterleiten werde. Viele Grüße, siebenschläfer. |
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![]() Niehof |
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| Ich vertrete im Moment auch 2 Mandanten aus Rumänien und bin im Klageverfahren gegen die DRV Nordbayern. Sieht bis jetzt ganz gut aus. Grüße Andreas Niehof |
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