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![]() gegi |
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| Seit 01.01.2011 bin ich Rentnerin und erhalte von der BFA den Betrag als Rente ausgezahlt der mir durch die eingereichten Unterlagen berechnet wurde, auch für die Dienstjahre in Rumänien. Am 15.06.2010 wurde ich von Bfa aufgefordert noch Unterlagen nachzureichen: Personalausweis, Geburtsurkunde,Arbeitsbuch.Mein Arbeitsbuch befindet sich beim letzten Arbeitgeber habe ich erklärt und es wurde vermerkt. Ausserdem habe ich eine "Declaratiepe propria raspundere pentru pensie..." ausgefüllt. Bis jetzt ist noch keine Mitteilung über einen Bescheid aus Rumänien eingegangen. Nun zu meiner Frage: in der letzten SBZ wird eine Aufschuberklärung empfohlen. Soll ich eine Erklärung machen und wenn ja wo einreichen? In erwartung ihrer Antwort verbleibe ich mit bestem Dank |
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![]() Erhard Graeff |
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| Hallo gegi, RA Fabritius hat in seinem Artikel mitgeteilt, dass die Kombination Rente aus Rumänien + Rente aus Deutschland leider kein Nullsummenspiel mehr ist. Weil Rumänien von Ihrer Rente Krankenversicherungsbeitrag und evtl. Steuern abzieht, die deutsche Rentenbehörde bei der Differenzzahlung aber vom Bruttobetrag Ihrer rumänischen Rente ausgeht, haben Sie monatlich weniger Geld auf dem Konto. Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie die Rentenantragsgleichstellung aufschieben. Formblatt dafür hat RA Fabritius auf seine Seite zum downloaden gestellt: [url]www.fabritius.de[/url] Der Antrag wird bei Ihrer deutschen Rentenbehörde eingereicht. Viel Erfolg! E. Graeff |
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![]() Mame1007 |
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| Hallo zusammen, kann man die erneute Aufschuberklärung auch stellen, wenn man bereits aufgrund der bisherigen Sachlage im Wege des Vergleichs mit der Deutschen Rentenversicherung die rumänische Rente beantragt hat aber bisher von dort noch keinen Rentenbescheid erhalten hat. Aufgrund der neuen Rechtslage hat sich schließlich die "Vergleichsgrundlage" (Nullsummenspiel) verändert! |
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![]() Muji |
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| Hallo, in meinem Fall habe ich noch keinen rumänischen Rentenbe- scheid erhalten, und das immerhin nach 1 u. 3/4 Jahren. Ausser dem Arbeitsbuch, in keinem Archiv mehr auffindbar, wurden alle anderen Belege, u.a. die der Vernichtung ent- gangenen Lohn/Gehaltlisten abgeliefert. Bisher habe ich keine Post, weder von DRVB, noch vom rumänischer Seite, er- halten. Rente erhalte ich gemäss einer "Vorläufige(n) Mit- teilung". Der rumänische Rentenbescheid könnte noch in Arbeit, abge- schlossen, versandbereit, unterwegs oder gar übermorgen ein- treffen. Dr. Fabritius warnt eindringlich vor einem Aufschub nach Erlass des (rumänischen) Bescheides. Wann wird so ein Bescheid rechtskräftig ? Sobald er Datum und Unterschrift der ausstellenden (rum.)Behörde hat ? Oder wenn ich Ihn irgendwann, so Behörden und Post will, in der Hand halte ? Guter Rat täte mir gut ! Beste Grüsse an die Runde. |
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![]() Fabritius Moderator |
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| 1) nach allgemeinen Regeln wird ein Bescheid bindend, wenn er dem Betroffenen zugestellt wurde, und er wird bestandskräftig, wenn die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind. Bis dahin kann der Aufschub nach Art. 50 erklärt werden. 2) seit gestern liegt nun das Urteil des Bundessozialgerichts zum Fiktivabzug vor. Ich habe es noch nicht ganz durchgearbeitet, es enthält aber in seiner Begründung auch etwas sehr vorteilhaftes NEUES, und zwar wurde die bisherige Rechtsauffassung (Urteil des LSG Baden Württemberg) zum Verzicht bei Auslandsrenten aufgegeben und dieser für zulässig erklärt, wenn der Weiterbezug der Leistung zu einem Nachteil führt. Ich werde nach genauer Prüfung des Sachverhaltes etwas dazu schreiben und auch das Urteil öffentlich machen. Bis dahin bitte ich also noch um einige Tage Geduld. Herzl. Grüße |
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![]() Muji |
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| Hallo, Aufschuberklärung (nach aktuellen Modell von RA Fabritius) mit dem Vermerk ....um künftige finanzielle Einbussen zu vermeiden..... an den Rententräger DRV-B verschickt. Vorerst besten Dank an die Forumteilnehmer und Moderator RA Fabritius. Sobald es dann Neues von allgemeinen Interesse zu berichten gibt, nämlich die Reaktion der DRV-B auf die Aufschuberklärung, werde ich berichten. Beste Grüsse. |
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