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![]() ely |
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| Sehr geehrter Herr Fabritius Mein Mann ist Jahrgang 52 und derzeit Arbeitslos bis 09.03.2013 aber nicht !!! vom Arbeitgeber gekündigt da er dass Krakengeld von der Kasse ausgeschöpft hat wegen einer Schulter OP und einem Hüftgelenk OP und eine Schwerbehinderung 50% unbefristet hat Meine Frage kann ich nach Beendigung des Arbeitslosengeldes in die obengenannten Rente gehen? Mit freundlichen Grüßen |
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![]() Fabritius Moderator |
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| Hallo Ely. Leider ist ein Jahrgang 1952 nicht mehr berechtigt (§237 SGB VI), wegen Arbeitslosigkeit in diesem Lebensalter in Rente zu gehen. Auch die Schwerbehinderung alleine reicht nicht mehr. Möglich wäre ein Rentenbezug wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Das hängt von den aktuellen Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit ab. In einer individuellen Prüfung können anhand von Diagnosen (die man nicht hier öffentlich machen sollte) die Möglichkeiten abgeklopft werden. Viele Grüße |
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