Rumänische Staatsbürgerschaft bei Aussiedler mit Pas für Staatenlose?

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getkiss
schrieb am 08.04.2014, 12:04 Uhr
hat es sich im sprachgebrauch "eingebürgert" zu sagen

Das stimmt so nicht. Früher jedenfalls. Da musste man bei der (legalen) Ausreise schon im Lande dafür bezahlen, bekam aber keine Bestätigung des Verzichts, aber ein "Staatenloser"-Pass?
Friedrich K
schrieb am 08.04.2014, 13:48 Uhr
@gehage

... wenn man die bestätigung, dass die entlassung aus der R. staatsangehörigkeit im "buletinul oficial" eingetragen war, den deutschen behörden nicht vorlegte, wurde man in D. mit der D. und R. staatsangehörigkeit "geführt".
Bei mir hat die Prozedere der "Entlassung" fast 6 Jahre gedauert (sie haben mich immer sehr gemocht - die sozialistischen Schweinsköpfe). Ich kann mich nicht entsinnen von irgend einer Behörde mit zwei Staatsangehörigkeiten geführt worden zu sein. Der Gefahr mit doppelter Staatsangehörigkeit in ein "Bruderland" zu reisen war ich mir bewusst - es wurde von behördlicher Seite aus guten Grund dringend davon abgeraten.
gehage
schrieb am 08.04.2014, 14:13 Uhr
Das stimmt so nicht. Früher jedenfalls. Da musste man bei der (legalen) Ausreise schon im Lande dafür bezahlen, bekam aber keine Bestätigung des Verzichts, aber ein "Staatenloser"-Pass?

und was stimmt da nicht getkiss? freilich hat man bei der ausreise in R. die aufgabe der rum. staatsangehörigkeit in lei "abbezahlt". und klar bekam man dafür keine bestätigung. hab ich das denn bestritten? und der staatenlos-pass war für die deutschen behörden kein beweis dafür, dass man die rum. staatsangehörikeit aufgegeben hat. dafür brauchte man dann eben eine bestätigung aus R. (botschaft), dass der verzicht der rum. staatsangehörigkeit im "buletinul oficial" verkündet wurde. wie es auch gero schrieb.

und die beschaffung dieser bestätigung, die man aus D. aus machte und in den `80 jahren 600 DM kostete, wurde im allgemeinen sprachgebrauch zu jener zeit, als "zum zweiten mal die rum. staatsangehörigkeit abbezahlt" bezeichnet. was ja so nicht stimmte, denn es war ja nur die bestätigung der entlassung aus der rum. staatsangehörigkeit, die man in R. in lei abbezahlt hatte.

die fragestellung war ja:

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Bin bereits 1984 als Aussiedler mit einem Pas für Staatenlose in die BRD eingereist und habe anschl. automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Bei der Ausstellung eines Polizeilichen Führungszeugnisses wurde nun festgestellt, dass ich auch weiterhin die rumänische Staatsbürgerschaft besitze. Kann das überhaupt möglich sein?

meine antwort drauf und an gero:

also, ich habe die rum. staatsangehörigkeit auch nochmal hier in D., wie schon geschrieben mit 600 DM/person, in den '80 jahren abgezahlt, und zwar bei der botschaft in bonn (postweg). die erhaltenen bestätigung habe ich dann beim kreisverwaltungsreferat (analog, landratsamt?) in münchen eingereicht.

so war es gero, nur die gebühren waren in den '80 jahren als ich das nachfragte, 600 DM. und wenn man die bestätigung, dass die entlassung aus der R. staatsangehörigkeit im "buletinul oficial" eingetragen war, den deutschen behörden nicht vorlegte, wurde man in D. mit der D. und R. staatsangehörigkeit "geführt".
und weil die gebühren relativ hoch waren, hat es sich im sprachgebrauch "eingebürgert" zu sagen, man hat die R. staatsangehörigkeit zum zweiten mal abbezahlt.


ist es nun einigermaßen klar, getkiss?


nichts für ungut...
gehage
schrieb am 08.04.2014, 14:22 Uhr (am 08.04.2014, 14:23 Uhr geändert).
Der Gefahr mit doppelter Staatsangehörigkeit in ein "Bruderland" zu reisen war ich mir bewusst - es wurde von behördlicher Seite aus guten Grund dringend davon abgeraten.

so ist es friedrich. ich bin legal ausgereist und die staatsbürgerschaft in R. abgezahlt. beim KVR in münchen wurde mir geraten, wenn ich noch in den "ostblock" reisen wolle, sollte ich auf jeden fall die rum. staatsangehörigkeit "löschen" lassen. denn die löschung derjeniger ginge nicht automatisch, dazu bräuchte man die bestätigung seitens R., wie oben schon beschrieben. und das habe ich dann getan, weil ich frei sein wollte von denen...

nichts für ungut...
getkiss
schrieb am 08.04.2014, 14:24 Uhr (am 08.04.2014, 14:27 Uhr geändert).
OK, @gehage, jetzt habe ich ihren Standpunkt klarer.
Sie meinen also, man hat für 2 verschiedene Sachen bezahlt.
In Lei für die "Entlassung"
in DM für die "Bestätigung der Entlassung".
Also 2 Paar Stiefeln auf dem selben Fuß
Alles klar also habe ich es auch nicht umsonst getan, mit einem unumgänglichen Buh für diese Praxis.
Hat mir (das Buh) gegen Bezahlung aber nicht geholfen, wollte halt die rum StBg "Qualität" sowieso nicht...
gero
schrieb am 08.04.2014, 14:53 Uhr
@gehage hat hier den Sachverhalt mit viel Geduld erklärt!
Anfang der 80-iger wiesen die deutschen Behörden einen darauf hin, dass bei einem Besuch in RO und im Besitz der rum. Staatsangehörigkeit, man den rum. Gesetzen unterliegt und falls nötig, die deutsche Botschaft keine Hilfestellung leisten könne.
Ich, meinerseits, hatte nicht vor dieses Land zu besuchen (erst nach 19 Jahren, auf Drängen meiner Frau) und habe mich daher auch nie um Einzelheiten diesbezüglich interessiert.
Friedrich K
schrieb am 08.04.2014, 15:01 Uhr
@gehage

so ist es friedrich
Ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen dass es die deutschen Behörden anscheinend wenig zu interessieren schien ob ich eine doppelte Staatsangehörigkeit besitze oder nicht. Ich fand es auch sehr amüsant einen Musterungsbescheid zugestellt zu bekommen obwohl es bei den zuständigen Stellen bekannt sein hätte müssen dass ich die "plaiuri mioritice" als Vaterlandsverteidiger mit Kalaschnikow und diversem schweren Gerät "beschützt" hatte, bzw. die Schnauze von dem Verein, seinen Gepflogenheiten und der "Kriegsspielerei" auf den bekannten "Spielplätzen für große Jungs" gestrichen voll hatte.
getkiss
schrieb am 08.04.2014, 17:30 Uhr
Anfang der 80-iger wiesen die deutschen Behörden einen darauf hin, dass bei einem Besuch in RO und im Besitz der rum. Staatsangehörigkeit, man den rum. Gesetzen unterliegt und falls nötig, die deutsche Botschaft keine Hilfestellung leisten könne.
Stimmte auch noch 1986/87. Ich bekam den Hinweis auch.
kranich
schrieb am 08.04.2014, 17:31 Uhr (am 08.04.2014, 17:32 Uhr geändert).
Anfang der 80-iger wiesen die deutschen Behörden einen darauf hin, dass bei einem Besuch in RO und im Besitz der rum. Staatsangehörigkeit, man den rum. Gesetzen unterliegt und falls nötig, die deutsche Botschaft keine Hilfestellung leisten könne.

Das taten sie auch in den Jahren danach, als ich hier ankam.
getkiss
schrieb am 08.04.2014, 17:34 Uhr
Ätsch, @Kranich.
Wenigstens hier kam ich 1 Minute vor Dir an.
Sogar ohne Rumänenpass.
kranich
schrieb am 08.04.2014, 17:40 Uhr
Wenigstens hier kam ich 1 Minute vor Dir an.

Falsch getkiss: Sogar zwei...
gerri
schrieb am 08.04.2014, 20:04 Uhr (am 08.04.2014, 20:18 Uhr geändert).
gehage:"zum zweiten mal die rum. staatsangehörigkeit abbezahlt" bezeichnet. was ja so nicht stimmte, denn es war ja nur die bestätigung der entlassung aus der rum. staatsangehörigkeit, die man in R. in lei abbezahlt hatte.


@ 1)Bei der Ausreise Staatsangehörigkeit in Lei,3000 in meinem Fall,mit Qittung die bei der Polizei eingetauscht wurde für einen staatenlosen Pass,bei rumän. Behörden bezahlt.

2)In Deutschland sollte dann die eingetauschte Quittung (nun Bestätigung) in "DM" bei der rumänischen Botschaft
wieder erkauft werden,in meinem Fall womöglich 1800DM.

Vielleicht sind die oberen Zahlungen bald nichtmehr gültig und alle die noch leben sollten so schnell wie möglich in "EURO" eine gültige Bestätigung bei den rumänischen Behörden bezahlen,da neue Regierung...

-Ja ich vergass noch ganz am Anfang zu erwähnen,die Millionen Pauschalzahlung für uns Alle!

Ich glaube die Juden sind aus Ägypten etwas leichter freigekommen.
Zu solchen Zahlungen würden die Rumänen sagen:"Hoţie curată"

-gehage sagt: ".und klar bekam man dafür keine bestätigung."

@Ist mir unbekannt ob Er es für gut und richtig fand/findet.
gehage
schrieb am 08.04.2014, 20:32 Uhr
gerri, es ist mir nicht ganz klar, was du mit deinem beitrag sagen willst...

nichts für ungut...
gerri
schrieb am 08.04.2014, 21:02 Uhr
@ Habe es versucht zu vereinfachen,das man zweimal für dasselbe zahlen sollte.

-Einmal für die Entlassung und einmal für die Bestätigung der Entlassung.
Ich war mir nicht ganz sicher ob Du bei der Erklärung der Sache eigentlich damit einverstanden warst.Es klang so.

Zweimal für dasselbe bei derselben Behörde bezahlen,ist das nicht unerklärlich?
dermisch
schrieb am 14.05.2014, 13:45 Uhr
Spielt es, in Anbetracht der EU-Zugehörigkeit, überhaupt noch eine Rolle, deutscher oder rumänischer Staatsangehöriger zu sein? (wahrscheinlich werde ich jetzt ausgebuht!?)

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