Gesetz 118/1990 - Endlosgeschichte mit AJPIS und PENSII Hermannstadt

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hmartini
schrieb am 25.01.2015, 17:29 Uhr
Endlosgeschichte mit AJPIS und PENSII in Hermannstadt, Entschädigung gem. Gesetz 118/1990

Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius, sehr geehrter Herr Graef!

Meine Mutter ist über 90 Jahre alt. Sie lebt schon einige Jahre mit Hauptwohnsitz in Österreich. Aufgrund der genauen und laufend aktualisierten Information in der Siebenbürgischen Zeitung, dem Diskussionsforum zu rechtlichen Fragen und auf ihrer Homepage habe ich gedacht, wir schaffen es ohne fremde Hilfe den Antrag auf Entschädigung lt. Gesetz 118/1990 in Rumänien zu stellen. Leider ist dies bis heute nicht gelungen:

A) Nun die Chronologie der Leidensgeschichte: (Kurzfassung)

26.07.2013 - Brief an die AJPIS in Hermannstadt mit den erforderlichen Beilagen, mit der Bitte die Decizia auszustellen.
29.08.2013 - schriftliche Aufforderung der AJPIS einen Bevollmächtigten in Ro (Kreis Hermannstadt zu nennen)
Nov. 2013 - Die Procuare Special(rumänisch/deutsch) für AJPIS und Pensii wurde von einem Notar in Österreich beglaubigt. Der Bevollmächtigte legt bei der AJPIS persönlich folgende Dokumente vor:
a) Original und notariell beglaubigte Kopie der Adeverinta(Consiliul Securitatii Statuliu -Nr. 660572) vom 21.11.1969, worin der Aufenthalt zum Wiederaufbau in Russland in der Zeit vom Jan. 1945 bis 31.10.1949 bestätigt wurde.
b)"Copie" der Geburts- und Heiratsurkunde in Maschinschrift ausgestellt und rückseitig beglaubigt durch die Gemeinde Großlasseln (Com Laslea, 6.2.1987 Nr. 42 und Nr. 44) und jeweils Fotokopien dieser Dokumente, die notariell beglaubigt waren.
c)eine notariell beglaubigte Fotokopie des gültigen Personalausweises aus Deutschland

14.03.2014: Die in der Zwischenzeit von der AJPIS ausgestellte Decizia(Nr. 53 vom 21.12.2013), worin bestätigt wird, dass meine Mutter nach dem Gesetz 118/1990 begünstigt ist, die Entschädigung für den Zeitraum Jan. 1945 bis 31. Okt. 1949 zu beziehen wird im Original bei der PENSII Hermannstadt - neben den anderen erforderlichen Dokumenten - eingereicht.

bis Jänner 2015: auf zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen bei der PENSII in Hermannstadt und sogar einer persönlichen Vorsprache bei der PENSII in Medias, wurde mir immer wieder gesagt, alle Dokumente seien in Ordnung, aufgrund der vielen Anträge braucht die Bearbeitung seine Zeit .......

8.1.2015: Antwort von der AJPIS Hermannstadt (Präsidente Joan Dumitru Bota, Angela Szekeres).
Wir bitten innerhalb von 45 Tagen, eine legalisierte oder zertifizierte Kopie von einer Instition in der "RFG" (Gemeindeamt, Sozialversicherung, Notar oder Rechtsanwalt) Geburts- und Heiratsurkunde, Identitätsausweis und die Bestätigung Nr. 660572/21.11.1969 über den Russlandaufenthalt zu senden.
Für den Fall, dass diese Akten nicht in diesem Zeitraum geschickt werden, müssen wir den Akt negativ entscheiden.

Nach all den bisherigen Mühen möchten auch wir diesen Akt endlich abschliessen und nun die abschliessenden Fragen:

1)Eine Beglaubigung in der "RFG" ist für meine Mutter nicht möglich, da sie schon seit Jahren mit deutschem Personalausweis in Österreich(Hauptwohnsitz) wohnt. Laut Auskunft der deutschen Botschaft in Wien, muss der Wohnsitz(Giessen, Am Eichelbaum 38) auf dem Personalausweis, gültig bis 17.1.2018, nicht auf den österr. Wohnsitz geändert werden.
2)Sollen wir die beglaubigten Maschinschrift-Kopien der Geburts- und Heiratsurkunde aus dem Jahre 1987 - beglaubigt durch die Gemeinde Laslea - schicken? Da dies die einzigen beglaubigten Kopien der Geburts- und Heiratsurkunde sind, hätte meine Mutter dann überhaupt keine Dokumente mehr. Eine nochmalige Einreichung dieser "Original"-Copie bei der Pensii wäre auch nicht mehr möglich, aber notwendig. Die Originale mussten ja bei der Ausreise im Jahre 1987 den rumänischen Behörden abgegeben werden! Wie kommt man als 90-jährige Mensch, der in Österreich wohnt, am einfachsten und schnellsten (Frist 45 Tage!) zu originalen Geburts- bzw. Heiratsurkunden aus Rumänien?
3) Oder ist es am einfachsten, wenn der Bevollmächtigte die Dokumente nochmals vorlegt, obwohl die Original Adeveninta Nr. 660572 vom 21.11.1969 im Nov. 2013 der AJPIS vorgelegt und die von einem Notar in Österreich beglaubigte Kopie davon vom Bevollmächtigten übergeben wurde. Gleiches ist mit der Geburts- und Heiratsurkunde geschehen. Die notariell beglaubigte Kopie blieb bei der AJPIS, während die durch die Gemeinde Laslea legalisierte Kopie der Geburts- und Heiratsurkunde wieder mitgenommen wurde. Auch in diesem Fall das gleiche Problem, die Originale liegen bei der AJPIS und können dann der PENSII nicht mehr vorgelegt werden!
4) Vom deutschen gültigen Personalausweis wurde ebenfalls eine notariell beglaubigte (von einem österr. Notar) Kopie im Nov. 2013 der AJPIS durch den Bevollmächtigten übergeben.
5) Warum ist die bereits am 21.12.2013 ausgestellte Decizia Nr. 53 nicht gültig? Durch diese Aktion verzögert sich nicht nur die Auszahlung der Entschädigung, sondern die neuerliche Ausstellung einer DECIZIA kann sich sogar NOCH den Zeitpunkt(1.11.2013) für Anspruch auf Entschädigung beeinflussen?

Wir danken Ihnen schon im voraus für Ihre Antwort und senden Ihnen per email an die Geschäftsstelle der Siebenbürger Sachsen in München Kopien der angesprochenen Dokumente als PDF-Dateien.

Mit landsmannschaftlichen Grüßen, Fam. Irmgard M./Frau Martha H. aus Feldkirchen/Kärnten in Österreich

PS: Die angesprochenen Dokumente (Adeverinta, maschinschriftliche Kopie der Geburts- und Heiratsurkunde, Decizia nr. 53 vom 21.12.2013 und Schreiben Nr. 128 von AJPIS Sibiu vom 8.1.2015) sende ich als PDF-Datei an das Sekretariat der Siebenbürger Sachsen in München.








B) Chronologie der Leidensgeschichte: (für Interessierte die Langfassung)

26.07.2013: Eingeschriebener Brief mit Rückschein an die AJPIS, Sibiu. Inhalt:
die erforderlichen Dokumente (vom Notar beglaubigt) Kopie der legalisierten Kopie der Geburtsurkunde, Kopie der legalisierten Kopie Heiratsurkunde (beide Dokumente(Copie) wurden von der Com. Laslea am 6.2.1987 legalisiert)
Kopie des Personalausweises, Kopie der Adeverinta über den Russlandaufenthalt, 1. Lebensbescheinigung im Original
29.8.2013: Antwort der AJPIS: Aufforderung zur Nennung eines Bevollmächtigten im Kreis Hermannstadt.
23.9.2013: Bestellung eines Bevollmächtigten in Bradeni mit einer Procura speciala
Nov. 2013: persönliche Abgabe der Dokumente an AJPIS durch den Bevollmächtigten:
Die Originaldukumente, die durch die Gemeinde Laslea legalisierte Kopie der Geburts- und Heiratsurkunde vom 6.02.1987, sowie die Original-Adeverinta vom 21.11.1969 Nr. 660572 vom Consiliul securitatii Statuliu wurden vom Bevollmächtigen vorgelegt. Die vom Notar in Österreich beglaubigten Kopien der Dokumente der Behörde übergeben. 2. Lebensbescheinigung.
Wie auch den rum. Behörden bekannt sein wird, mussten die Originaldokumente bei der Ausreise aus Rumänien im Jahre 1987 den Behörden abgegeben werden.
Diese von der Gemeinde Laslea beglaubigten Kopien der Dokumente haben bisher bei allen Behördenwegen in Österreich und Deutschland ausgereicht.
Information an den Bevollmächtigten: damit sind alle erforderlichen Unterlagen eingetroffen und der Ausstellung der Decizia steht nichts mehr im Wege.
Jänner 2014: die Decizial nr. 53 vom 21.12.2013 bestätigt, dass meine Mutter nach dem Gesetz 118/1990 ab 1.11.2013 begünstigt ist, die Entschädigung für den Zeitraum Jan. 1945 bis 31. Okt. 1949 zu beziehen.

14.03.2014: Eingeschriebener Brief mit Rückschein an Casa Jud. de Pensii Sibiu: wieder mit durch den Notar beglaubigten Kopien der Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, deutschen Personalsausweis) sowie im Original 3. Lebensbescheinigung und Bankauszug für die Kontodaten.
14.07.2014: Da bis dato weder wir, noch der Bevollmächtigte eine Anwort erhalten haben, haben wir schriftlich die Erledigung urgiert, nochmals auf die Adresse in Österreich hingewiesen, da auf der Decizia vom 21.12.2013 noch der Wohnsitz in Deutschland angeführt war. Ausserdem haben wir nachgefragt, ob noch irgendwelche Dokumente fehlen und einen Telefonanruf angekündigt.
Juli 2014: mehrere Telefonate mit der Casa Jud. de Pensii Sibiu und Medias. Beendigung des Telefonates immer mit dem Hinweis, dass alles in Ordnung sei, es gibt so viele Anträge und die Bearbeitung dauert eben seine Zeit.
Anfang Sept 2014: persönliche Vorsprache(Tochter) im Büro der Pensii in Medias, die anscheinend jetzt den Akt bearbeitet: Ergebnis: es ist alles in Ordnung, bitte abwarten........
5.11.2014: eingeschriebenes Schreiben an die Casa Jud. de Pensii Sibiu mit dem Hinweis, das lt. persönlicher Vorsprache in Medias beim Akt alles in Ordnung ist und neuerliche Übersendung der - inzwischen 4. - Lebensbescheinigung und eines Original-Bankbeleges für die Überweisung.

8.1.2015: Brief von der AJPIS Sibiu! (Presedinte Joan Dumitru Bota, Secretar Angela Szekeres).
Wir bitten innerhalb von 45 Tagen, eine legalisierte oder zertifizierte Kopie von einer Instition in der "RFG" (Gemeindeamt, Sozialversicherung, Notar oder Rechtsanwalt) Geburts- und Heiratsurkunde und die Bestätigung Nr. 660572/21.11.1969 über den Russlandaufenthalt zu senden.
Für den Fall, dass diese Akten nicht in diesem Zeitraum geschickt werden, müssen wir den Akt negativ entscheiden.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.01.2015, 21:06 Uhr
Hallo Herr Martini. Da scheint einiges schief zu laufen. Bei Ihnen müssten die Unterlagen genauer angeguckt werden. Einiges von dem was Sie schreiben, ist nicht stimmig. Wenn Sie im Dez. 2013 eine Decizie von dort bekommen und diese bei der Rentenkasse zur Umsetzung eingereicht haben, hat die AJPIS nichts mehr damit zu tun. Dass die sich wieder meldet deutet eher auf eine Doppelakte hin. Sie warten auf die Entscheidung der CJP. Dort muss man mahnen. Der öffentliche Chat dient für allgemeinen Austausch. Sie sollten eher professionelle Hilfe einschalten. Viele Grüße
hmartini
schrieb am 26.01.2015, 09:43 Uhr
Sg. Herr Dr. Fabritius, danke für die rasche Antwort, wir werden nun die professionelle Hilfe Ihrer Kanzlei in München in Anspruch nehmen, um diese leidige Angelegenheit endlich zu beenden. Übrigens, es ist tatsächlich die AJPS Hermannstadt, die von uns nochmals die Dokumente verlangt, obwohl bereits am 21.12.2013 von dieser Behörde die Decizia über die Anspruchsberechtigung ausgestellt wurde. Liebe Grüsse nach München von Fam. Martini/Homm.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 30.01.2015, 15:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Martini, wenn die AJPIS nach Erlass einer stattgebenden Entscheidung im Jahre 2013 erneut Unterlagen fordert, muss offenkundig eine Doppelakte vorliegen. Das ist auch in einem von mir betreuten Fall schon mal passiert. Die Behörde hatte eine Akte verschlampt und nach einigen Mahnungen behauptet, den Antrag nicht bekommen zu haben. Daraufhin habe ich den Antrag erneut eingereicht. Einige Monate später ist bei der Behörde der erste Antrag wieder "aufgetaucht" und die haben einfach weiterbearbeitet. Sie hatten nicht erkannt, dass schon einmal eine Entscheidung getroffen worden war. In Rumänien erfolgt leider weder eine Antragsbestätigung (ist dort nicht üblich), noch prüfen die ob ein Verfahren schon einmal betrieben wurde. Dieser Schritt passiert erst bei der CJP wenn die Zahlung angewiesen werden soll.

Andere Info zu Hermannstadt: dort ist seit Juli 2014 auf Grund Erkrankung von Personal so einiges schief gelaufen. Entscheidungen wurden in der Kommission zwar getroffen, aber so gut wie nicht zugestellt. Erst wiederholte Beschwerden - zuletzt Ende Dezember 2014 bei dem zuständigen Staatssekretären im Arbeitsministerium sind nun im Februar ein ganzer Schub an Entscheidungen zur Zahlungsanweisung weitergegeben worden und werden zugestellt.

Es ist und bleibt also ein Kampf…

Viele Grüße
seltener-gast
schrieb am 16.02.2015, 18:57 Uhr
Nicht aufgeben! Mit ein wenig Geduld klappt's! Ich weiß, im Alter von 90 klingt das etwas hohl, aber bleiben Sie nichtsdestotrotz hartnäckig! Vielleicht ermutigt Sie das Beispiel einer Leidensgenossin (89) aus Hermannstadt, deren Antrag letztlich bewilligt wurde:

(DABEI BITTE BEACHTEN: Mein Post vom 10.02.15 über den positiven Ausgang unseres Verfahrens kam 1 Jahr nach meiner Anfrage 2014 im Forum!!!)

http://www.siebenbuerger.de/forum/integration/2318-memorandum-ablehnungs_praxis-zur/#forumid135275

Ihnen viel Erfolg!

Selt. Gast

hmartini
schrieb am 27.02.2015, 08:33 Uhr
Neueste Entwicklung:
Angang Februar 2015 wurde uns von der PENSII Medias eine vorgedruckte Lebensbescheinigung und eine Decizia über die anerkannten Zeiten der Deportation und der Pensionshöhe übermittelt. Die von der Gemeinde bestätigte Lebensbescheinigung haben wir unverzüglich an die Pensii Medias geschickt und warten nun auf die Erledigung (Nachzahlung und laufende Überweisung der Entschädigung).
An dieser Stelle danken wir für die wertvollen und aufmunternden Tipps der Forumsmitglieder, insbesonders Herrn Dr. Fabritius, der mit seinem unermüdlichen Einsatz für einen geordneten Vollzug des Gesetzes 118/1990 auch für Betroffene mit Wohnsitz in der EU sorgt.
hmartini
schrieb am 29.05.2015, 15:48 Uhr
Abschluss:
Es hat sich gelohnt, den Empfehlungen der Forumteilnehmer zu folgen und nicht aufzugeben.
Nach 20 Monaten Bearbeitungszeit ist eine Nachzahlung von € 3800 und die monatliche Entschädigung von 212 € auf dem Bankkonto eingegangen.

Nochmals herzlichen Dank an Herrn Dr. Fabritius für die wertvollen juristischen Tipps, die Formulare und die Anleitungen, ohne die eine selbständige Antragstellung überhaupt nicht möglich gewesen wäre.

Die Unterstützung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen - vor allem in sozialen und rechtlichen Belangen - ist eine wertvolle Hilfe für unsere Landsleute. Nochmals herzlichen Dank.
Familie HOMM/MARTINI aus Österreich.
harryweinford
schrieb am 30.05.2015, 13:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Martini,

Ihr Engagement, Ihre Beharrlichkeit und letztendlich Ihre Nervenstärke zollen mir grossen Respekt ab. Erlauben Sie mir bitte jedoch an dieser Stelle einige vielleicht unsachliche Fragen bzw. Äusserungen. Es wird von höchster Stelle von Kampf gesprochen. Ist das in Zeiten von EU, gemeinsamen Werten, Demokratie nachvollziehbar, dass man für eine Selbstverständlichkeit so lange kämpfen muss? Hatten Sie nicht den Eindruck, ich bezeichne es als Tatsache, dass die rumänischen Entscheidungsträger in der Vergangenheit auf "Zeit spielten" Jahrzehnte lang, und heute noch auf die biologische Lösung setzen? Die heute 90 jährigen sind je nach Jahrgang die jüngsten unter den weiblichen Deportierten. Können Sie es nachvollziehen, dass viele unserer Landsleute der rumänischen Bürokratie überdrüssig sind und eher kein Vertrauen in den rumänischen Staat haben? Vielen dank im voraus!

mfG
Weinford

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