Rente aus Rumänien

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götzenberg
schrieb am 02.06.2015, 06:39 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren!
Können Sie mir folgende Frage beantworten:
Seit 2006 beziehe ich als Spätaussiedler Rente in Deutschland.Durch die Aufschuberklärung für Rente aus Rumänien bei der deutschen Rentenbehörde wurde der Auschub genehmigtIm Mai 2015 erhielt ich ein Schreiben von der rumänischen Rentenbehörde daß mein Rente für die geleistete Arbeitszeit in Rumänien berechnet wurde und ich die beiliegenden Formulare ausgefüllt zurückschicken sollte damit die Rente überwiesen werden kann.
Kann ich die Rentenzahlung aus Rumänien ablehnen ohne einen Abzug von der aktuellen Rente in Kauf zu nehmen.Meiner Meinung würde für mich ein Nachteil sein Rente aus Rumänien und außerdem wird man immer älter und schwieriger mitPapieren umzugehen.Ich danke Ihnen für eine baldige Antwort.Hochachtungsvoll Dieter Mesch
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 02.06.2015, 09:50 Uhr
Hallo Götzenberg,
teilen Sie der deutschen Rentenbehörde mit, dass sich bei Ihrer Situation nichts geändert hat, seit Sie die Aufschuberklärung abgegaben haben, legen Sie diese in Kopie bei und bitten Sie um Unterrichtung auch der rumänischen Rentenbehörde.
Grüße
E. Graeff
götzenberg
schrieb am 10.06.2015, 18:33 Uhr
Ich möchte mich herzlich bedanken bei Herrn Graeff für die kompetente und schnelle Beratung in meiner Rentensache.Nach einer Woche habe ich von der Deutschen Rentenversicherung die Gewünschte Erledigung bekommen.Nochmals Herzlichen Dank.Hochachtungvoll götzenberg
sigBenning
schrieb am 30.06.2015, 17:24 Uhr
Möchte im Bereich Frmdrentengesetz einen Anwalt in Schweinfurter Gegend kennt. vielen Dank Sigbenning
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 01.07.2015, 14:41 Uhr
Hallo sigBenning,
Ihrem Beitrag könnte man entnehmen, dass Sie einen Anwalt genannt bekommen wollen, den Sie im Raum Schweinfurt in Sachen Fremdrentengesetzgebung konsultieren möchten.
Dem Verband ist ein solcher Anwalt im Raum Schweinfurt nicht bekannt. Beachten Sie aber, dass Unterlagen sehr gut pert Post zugesandt werden können (es sei denn, diese streikt). Viel wichtiger als räumliche Nähe, ist die Qualifikation des Anwaltes. Vertrauen Sie also gerne den Anwälten, die regelmäßig in der Siebenbürgischen Zeitung inserieren und Fremdrentenrecht als Schwerpunkt anführen. Es ist für Sie nicht entscheidend, ob der Anwalt seine Kanzlei in Darmstadt, Eningen oder in München betreibt.
Viel Erfolg!
E. Graeff
Peter Otto Wolff
schrieb am 02.08.2015, 15:47 Uhr (am 02.08.2015, 15:48 Uhr geändert).
Hallo, da hat Dein deutscher Rentenberater gepennt. Wenn Du den Wunsch auf "Aufschub" der DRV mitgeteilt hast, hätte diese das der rum. Rentenversicherung mitteilen müssen. Dann kommt aus RO die Frage an die DRV: Aufschub bis wann?
Die fragen Dich, und ich habe z.B. großzügig zu meinem Alter 40 Jahre addiert, mit dem Vermerk "vorläufig". Und Ruhe ist. Viel Erfolg und ein langes Leben, um ggf. verlängern zu müssen!
P.S. sorry, habe erst nachträglich bemerkt, dass der Fall gelöst ist.
gerri
schrieb am 02.08.2015, 16:11 Uhr
@ Also den Antrag auf "Aufschub" habe ich extra persönlich am nächsten Tag abgeschickt,die Bearbeiter sehen die Aktion nicht gerne.
joyride
schrieb am 03.08.2015, 08:41 Uhr (am 03.08.2015, 09:07 Uhr geändert).
allgemeine Frage zum "Aufschub":

Warum macht man das? Steckt da die geheime Hoffnung dahinter, dass wenn zum Beispiel das Wohlstands- und Einkommensniveau in Rumänien vielfach über dem des FRG's in DE ist, man dann um-optieren kann für die rumänische Rente?

Wenn nicht, könnte man ja gleich verzichten, soweit mein logischer Ansatz.

PS: einer der Gründe ist wohl, um die lange Berechnungszeit der rumänischen Rente zu überbrücken, ohne vorab schon Fiktivabzüge hinzunehmen - aber laut Rechenmodelle kann ja nie was positives dabei rauskommen, also ist das Endresultat vorgegeben und die bevorzugung des Aufschubs gegenüber dem Verzicht immer noch nicht klar.
Wo ist mein Denkfehler?
gerri
schrieb am 03.08.2015, 09:21 Uhr
@ Meiner pers. Meinung nach möchte ich mit den Behörden aus dem Land nichtsmehr zutun haben.Möchte mich bei Denen nichtmehr melden müssen,(jährlich das man noch lebt) egal aus welchen Gründen auch immer.
Bin verkauft und geschieden.
gerri
schrieb am 03.08.2015, 13:07 Uhr
@ Ich meinte: Verkauft und geschieden vom dem Land.

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