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![]() bhw08 |
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| Sehr geehrter Herr Fabritius, ich habe soeben im letzten Beitrag gelesen, dass man bei der Antragstellung der Altersrente das Arbeitsbuch vorlegen muss. Frage: Wer stellt es aus? Gibt es lange Wartezeiten? Gibt es sogen. Verjährungsfristen? Mein Arbeitsverhältnis datiert aus den Jahren 1977-1980. Vielen Dank für Ihr feedback! Mit freundlichen Grüßen |
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![]() Dieners |
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| Hallo bhw08, das Arbeitsbuch müsste entweder bei Ihrem letzten Arbeitgeber oder - falls dieser nicht mehr existiert - bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorliegen. |
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