Terra Regis - Königsboden

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36er
schrieb am 24.07.2010, 11:09 Uhr
Welche Bedeutung hatten die Sonderrechte - im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Siebenbürger Sachsen - für diejenigen, die auf Königsboden siedelten, im Gegensatz zu den deutschen Siedlern, die außerhalb des Königsbodens in Siebenbürgen leben mußten?
Heinrich Gaber - Bogeschdorf
pedimed
schrieb am 24.07.2010, 12:19 Uhr
Auf dem Königsboden hatten die SbS das Selbstbestimmungsrecht. Pfarrer und Richter wurden per Volsentscheid gewählt. Bürgewrmeister wohl auch. Die ausserhalb des Königsbodens waren teilweise sogar Leibeigene der herrschenden Adligen. Nicht vergessen, die Lutherische Reformation wurde auch durch Volksentscheid in SBB eingeführt. Die Siebenbürgischen Toleranzpatente wurden durch den Landtag zum Gesetz und waren bis 1876 auch von der Monarchie anerkannt. Die "Republica di San Marino" hatte sie 1556 in ihre Verfassung aufgenommen. Sigmund Gottlieb hatte letzten mitwoch eine Diskussion über den Volsentscheid. Die hätten sich wohl ein Beispiel aus SBB vor 500-Jahren abkupfern können. Vivat!!!
der Ijel
schrieb am 24.07.2010, 12:46 Uhr (am 24.07.2010, 12:49 Uhr geändert).
Komitatsboden

Siebenbürgen war in drei Verwaltungsgebiete eingeteilt, Königsboden (Sachsenboden) Komitatsboden, Szeklerboden. Der Komitatsboden auch Adelsboden genannt, war in sieben Komitaten eingeteilt, die drei Fünftel von Sb .umfasste. Die Sächsischen Dörfer auf Komitatsboden die im 18. 19.Jahr ca ein Viertel der sächsischen Bevölkerung ausmachten, entstanden durch Niederlassung auf adligem Boden. Die meisten Dörfer befinden sich im Zeckesch-Gebiet, und zwischen den beiden Kokeln. Bei der Besiedlung dieser Dörfer wurde den Deutschen Siedlern ähnliche Rechte wie auf dem Königsboden versprochen die leider nicht eingehalten wurden, weil sie nicht schriftlich festgehalten wurden. Dadurch verschlimmerte sich ihre rechtliche Lage bis hin zu Hörigen u Leibeigenen, der Grundherr forderte von ihnen die Naturalabgabe und vier Frontage in der Woche. Die Unzufriedenheit zeigte sich in den Prozessen gegen die Grundherren wo die Sachsen meistens den kürzeren zogen. Nicht alle Sachsen auf Adelsboden hatten diesen Stand, ein Teil hatten den Stand ähnlich wie auf dem Königsboden. In den Revolutionsjahren 1848/49 wurden die Hörigkeitsrechte aufgehoben.
hier gefunden, kurz und bündig erklärt.
home.arcor.de/bauernhaueser/html/komitatsboden.html
[url]null[/url]
siebenschläfer
schrieb am 25.07.2010, 17:48 Uhr
Pedimed hat das Selbstbestimmungsrecht auf Königsboden erwähnt. Es gab aber auch andere Privilegien auf Königsboden, die teilweise schon im Andreanum dokumentiert sind.
Auf Komitatsboden, wo immerhin ein großer Teil der Sieb. Sachsen lebten, unterscheidet man 3 Kategorien von Gemeinderechtslagen (vgl. Kroner, Gesch. der Sieb. Sachsen, Band 1, Seite 110):
1. solche die der "Sächsischen Nation", den "Sieben Richtern" oder den sächsischen Stühlen unterstanden (z. B. Gemeinden wie Reußen, Groß- und Kleinprobstdorf, Bulkesch, Seiden, Kerz, Deutsch-Kreuz u. a.).
2. Gemeinden, die sich aufgrund verbriefter oder anerkannten Rechte ihren Stand als Halbfreie bewahren konnten (Gemeinden des Tekendorfer und Reener Kapitels sowie die sogenannten "Dreizehn Dörfer" des Bogeschdorfer Kapitels).
3. Dörfer die in den üblichen Jobagenstand Siebenbürgens gesunken waren (einige Dörfer des Zwischenkokel- und des Zekeschgebietes).

Während die Orte der 1. und 2. Kategorie weitgehende Rechte hatten (niedere Gerichtbarkeit, Erbrecht, Mühl-, Schank- Fischerei-, Jagd- und Schlachtrecht, gemeinschaftliche Nutzung von Wälder und Weiden, freie Wahl der Dorfvertretung u. a.) unterstanden die Orte der 3. Kategorie der Gerichtbarkeit und Willkür des Adels.
Als 1794 der Landtag zu Klausenburg beschloß, dass es "von Gottes Wegen" auf Komitatsboden nur Edelleute und Hörige und keinesfalls freie Bauern geben könnte, verloren auch privilegierte Dörfer des Komitatsboden weitgehende Rechte.
Die freie Pfarrerwahl hatte in allen sächsischen Orten Gültigkeit - selbst unter der kommunistischen Diktatur, wo sie aber letztendlich von Staat genemigt werden musste. Allerdings standen den Pfarrern des Komitatsboden nur eine Zehntquarte (1/4 vom Zehnten) zu, im Gegensatz zu den Pfarrern des Königsboden, die den ganzen Zehnten, mit Ausnahme eines geringen Kathedralzinses, behielten.

der Ijel
schrieb am 01.08.2010, 20:59 Uhr (am 01.08.2010, 21:02 Uhr geändert).
Welche Bedeutung hatten die Sonderrechte ----
Diese Frage hat Siebenschläfer ziemlich genau erklärt,
Freie Pfarrerwahl hatten sie auf Komitatsboden wohl auch---der Unterschied muss ausserdem noch gewaltig gewesen sein, sonst hätte sich St. L. Roth um die „Dreizehn Dörfer“ nicht extra so viel bemüht----

Wir wissen Herr Gaber, dass es Ihnen um den Namen einer neuen Rebsorte geht,ich selbst finde diesen Namen „Terra Regis“ oder „Terra Regina“ sehr passend, besonders an den Hängen Bogeschdorfs.Ich wünsche Ihrem Unternehmen viel Erfolg.
Siebenschläfer ist ein Kenner der Geschichte, und kennt sich auch bei Rebsorten aus. Da sind wir sicher der selben Meinung.

Das Los unserer Vorfahren auf Komitatsboden, (Rode gehörte zu den Dreizehn Dörfern, also mit dazu) beschäftigt mich nach wie vor, und ich hatte vor etwa zehn Jahren, eine Zweisprachige Ballade zu dem Thema verfasst, unter dem Titel „Der Erleng“ „Der Edling“
Hab sie mal irgendwo hier im Forum reingepostet. Wenn man will kann ich sie in diese Spalte noch mal hereinsetzen.
Des weiteren aber, bewegt mich bei dieser Gelegenheit erneut die Frage Komitatsboden,und ich möchte mal genauer die Meinung des Geschichte-Kenners hören:
Wie war der Unterschied nun im Verhältnis zu den Nationen welche nicht privilegiert waren. Sage die Rumänen und Juden zum Beispiel.
Bei Wikipedia lese ich dass Horea viermal beim Kaiser gewesen sein soll. Einmal sogar vor 1780 also zur Regierungszeit Kaiser Karl VI ?
Horea, a fost de patru ori la Viena pentru a-i prezenta împăratului nedreptăţile la care sunt supuşi ţăranii români din Transilvania, ultima audienţă fiind în aprilie 1784[/i

Hat der Kaiser tatsächlich die Walachen, wie sie damals allgemein hießen, benützt um den Adel zu provozieren ?

Das Los der Rumänen ist wahrscheinlich ein viel härteres gewesen als das der Sachsen auf demselben, Komitatsboden. Stell ich mir vor, denn die Sachsen hatten das demokratische Gefüge, der Lutherischen Kirche mit Nachbarschaft, und freie Pfarrerwahl den anderen voraus. Stimmt das ?
der Ijel
schrieb am 04.08.2010, 10:17 Uhr
Korrektur zu:
Einmal sogar vor 1780 also zur Regierungszeit Kaiser Karl VI ?

Das ist falsch, habs nacher gemerkt, konnte nichtmehr editieren (bearbeiten) von 1740 -1780 hat die Tochter Kaiser Karls VI, Maria Theresia regiert------

und wie ist es mit dem Edikt Militär-Konskription was lies der Kaiser durch Samuel von Bruckenthal genau widerrufen ? bezüglich der einberufung in das Kaiserliche Heer ?

Die bisher privilegierten Stände Siebenbürgens mochten sich mit der Beschneidung ihrer bisherigen Rechte nicht abfinden und intervenierten immer wieder bei Joseph II., was 1787 Samuel von Brukenthal schließlich sein Amt kostete.
Gilgamesch
schrieb am 04.08.2010, 20:39 Uhr
Danke Euch für diese Infos!
siebenschläfer
schrieb am 22.08.2010, 20:39 Uhr (am 22.08.2010, 20:44 Uhr geändert).
Wegen meinem Urlaub ist mir der Kommentar und die Frage vom Ijel entgangen.
Ich versuche ein paar Erklärungen zu dem Komitatsdörfern des Zwischenkokelgebietes einzubringen.
Obwohl es kaum Quellen gibt, sind sich fast alle Fachleute einig, dass dieses sächsische Siedlungsgebiet zwischen den Kokeln, welches 1875 in einem Aufsatz von Gustav Seivert als „sächsisches Mesopotamien“ bezeichnet wurde, vor dem Mongolenstrum von 1242 unbesiedelt war. Es gab wohl einige ungarische Adlige und Herresführer, die im Besitz dieses Landstreifen waren.
Da Land ohne Leute weniger wert ist, überzeugten diese Landeigentümer mehrere sächsische Siedler des Königsbodens, sich auf ihrem Gebiet nieder zu lassen. Es wird zu Recht vermutet, dass kaum ein Siedler des freien Königsbodens diesem Aufruf gefolgt wäre, es sei denn sie erhielten auch auf Adelsboden ähnliche Rechte. Die Verträgen zwischen den umsiedlungswilligen Sachsen (wenn ich sie so nennen darf) und den Grundeigentümern wurden damals entweder nur mündlich verhandelt oder gingen im Laufe der Zeit verloren, was vor allem jene „dreizehn Dörfer“ ab der Mitte des 18. Jahrhundert teuer bezahlen mussten. Diese Dörfer konnten sich damals nur auf ihr Gewohnheitsrecht berufen und verloren mehrere Sonderrechte.
Das sächsische Gebiet zwischen den Kokeln war ursprünglich viel größer, als es uns bekannt ist. Viele sächsische Gemeinden wurden von Szeklern bzw. Rumänen übernommen, worauf noch einige ungarische Ortsbezeichnungen erinnern: Szászszentmiklos (Klosdorf), Szászbonyha (Bachnen), Szászcsávás (Grubendorf), Szászdányán (Dengel), Szászalmáa (Almaschken) u. a. (vgl. P. Binder/R. Weber, in „Zugänge zur Gemeinde“ Böhlau, 2000, S. 344). Auch Nagy- und Kis-Kend (Groß- und Klein Kend, rum. Chendu) sollen von Sachsen bewohnt gewesen sein, worauf noch ihre Kleidertracht und Spitzname „Magyar Szászok“ (ungarische Sachsen) hindeutet (vgl. F. Marienburg, Gedenkbuch des Bog. Kapitels, Michaelis 1884, S. 52) Auch in Sanktmartin, Ajerschteln, Irrgang, Jakobsdorf u.s.w. verschwanden nach und nach die Sachsen. Die sächsische Kirche von Kokelburg wurde gegen Ende des 16. Jahrhundert von den ungarischen Kalvinisten übernommen. Selbst das jetzige Kleinlasseln wurde auf neuem Gebiet ein zweites Mal gegründet.
Hatten in ihrer Anfangszeit offensichtlich alle sächsischen Dörfer des Kokelburger Komitates die gleichen Rechte, gelang es später einigen Dörfern, sich den benachbarten sächsischen Stühlen anzuschließen: Baaßen, Wölz, Kirtsch und Bogeschdorf fielen an den Mediascher und Halvelagen, Pruden und Groß-Alisch an den Schäßburger Stuhl. Außer den „dreizehn Dörfern“ die Sonderrechte behielten, gab es auch sächsische Dörfer wie Durles oder Hohndorf, die nicht einmal diese Rechte behalten konnten und auf den Stand der ung. und rum. Jobagendörfer zurückfielen.
Einen großen Unterschied machte die Gerichtbarkeit aus. Während die freien Dörfer und jene mit Sonderrechten an die sächsischen Gerichtshöfe von Schäßburg oder Mediasch appelierten, waren für die hörigen Dörfer die ungarischen Komitatsgerichte zuständig. Man stelle sich vor welch ein Urteil zu erwarten war, wenn jemand aus einem hörigen Dorf eine Klage gegen den Grundherren vor das Komitatsgericht brachte, wo ein anderer Adliger (möglicherweise ein Verwandter des Angeklagten) urteilte.
Na ja, selbst die evangelische Kirche behandelte diese Kirchen des Zwischenkokelgebietes über Jahrhunderte hinweg eher stiefmütterlich, aber dieses ist ein anderes Kapitel.

Entschuldigt mir meinen ellenlangen Beitrag, aber darüber könnte man noch viel schreiben.
siebenschläfer
schrieb am 23.08.2010, 13:17 Uhr
Vielleicht interessiert es Herrn Gaber, Ijel oder mach anderen Leser, daher zitiere ich aus Friedrich Marienburgs Gedenkbuch des Bog. Kapitels (Seite 66) über die Beziehung der evang. Landeskirche zu den Bogeschdorfer Kapitelsgemeinden:
"Dagegen war der Laienstand der sächsischen Comitatsecclesien weder in irgend einem Domesticalconsistorium, noch aber im Oberconsistorium durch irgend welche Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen vertreten. Er war gleichsam nur ein äußerlich angefügtes Glied im Organismus der Landeskirche."
Die große Ehre die dem Dechanten dieses Bezirkes zuteil kam, war die Stimmzettel bei der Bischofswahl einzusammeln und das Ergebnis von den Stufen des Altars zu verkünden. Dieses erinnert irgendwie an den römischen Kardinaldiakon und sein "Habemus Papam".
Das Bogeschdorfer Kapitel war ja nur ein einfaches Landkapitel, wo es nur Dörfer und nichtmal eine einzige Stadt gab, bis in dem von katholischen Armenier bewohnten Eppeschdorf (später Elisabethstadt) eine evang.-säch. Kirche gegründet wurde.
Irgendwo habe ich gelesen, ohne mir die Quelle zu merken, dass auch rumänische Bewohner dieser Dörfer - sofern es welche gab - den zehnten Teil bzw. eine Zehntquarte an die evangelische Kirche abtreten mussten, selbst dann, wenn sie eine eigene orthodoxe Kirche und Schule zu erhalten hatten.
36er
schrieb am 23.08.2010, 14:59 Uhr
Verehrte Historiker, Heimatforscher und -Verbundene, recht herzlichen Dank für diese Informationen. Damit kommen wir schon ganz gut weiter. Tatsächlich arbeiten wir aktuell an der Wiederaufnahme des Weinanbaus in Bogeschdorf. Der historische Bezug spielt dabei eine wichtige Rolle, denn ein guter Wein braucht Geschichte und dazu auch eine Heimat. Aus westeuropäischer Sicht ist die Akzeptanz für rumänische Produkte und Weine bekanntlich dürftig. Gelingt es uns hingegen, den alten Bezug zu dieser Region und auch zu einer dort ehemals kultivierten Qualität wiederherzustellen, gestaltet sich die Vermarktung auch außerhalb Rumäniens wohl leichter. Schließlich dürfen wir davon ausgehen, dass ein guter Wein vom Königsboden / Terra Regis es aus Marketinggesichtspunkten etwas leichter haben sollte, als andere gute Weine, denen es jedoch an vertraut klingender Herkunftsbezeichnung fehlt.

Wir freuen uns daher auch über alle zukünftigen Beiträge zu diesem Thema - insbesondere auch im Hinblick auf die Bedeutung des Weinanbaues in Siebenbürgen. Heinrich Gaber



der Ijel
schrieb am 24.08.2010, 12:59 Uhr (am 24.08.2010, 13:03 Uhr geändert).
Er war gleichsam nur ein äußerlich angefügtes Glied im Organismus der Landeskirche.

Das sind harte Brocken auf die man stösst wenn man so in alten Chroniken blättert.

Wie sollte sie einen nicht interessieren, Siebenschläfer, die Geschichte unserer Dörfer, wie sie endstanden sind.
Wie unsere Vohrfahren gelebt haben, bis in die jüngste Vergangenheit. Diese reicht doch bis in die Zeit unserer Großeltern herein.

@Siebenschläfer. Die Ursprüngliche Frage von Herrn Gaber : Welche Bedeutung hatten die Sonderrechte ---------ist, glaube ich ausführlich genug von Dir ans Licht gerückt worden.
Vielleicht ist es aber auch mal an der Zeit, und am Platz
die Situation der rumänischen Volksgruppe aus der selben Zeit, auf Komitatsboden näher zu betrachten.
Mag sein dass die Quellen hierüber noch spärlicher sind---

--- wie schlecht müssen die rum. Leibeigenen behandelt worden sein, dass sie schliesslich die Gutshöfe der ungarischen Grafen anzünden, plündern und morden jueden der ihnen in die Hände fiel ?
Und was hat der Kaiser tatsächlich wiederholt versprochen ?
Hatte er nicht auch der Gesandschaft der 13 Dörfer zu viel versprochen, was er nicht in der Lage war zu bewirken ??

Zitat aus Wikipedia:Die bisher privilegierten Stände Siebenbürgens mochten sich mit der Beschneidung ihrer bisherigen Rechte nicht abfinden und intervenierten immer wieder bei Joseph II., was 1787 Samuel von Brukenthal schließlich sein Amt kostete.

Geaden Dōch Herr Gaber !
Auf den edlen Tropfen Terra Regina warte ich gern
und freue mich auf den Moment wo wir gemeinsam auf den Erfolg Ihres Unternehmens anstossen können.
siebenschläfer
schrieb am 24.08.2010, 13:42 Uhr (am 24.08.2010, 13:46 Uhr geändert).
Hallo Herr Gaber,

über Ihre Absicht, die uralte Weibautradition in diesem Gebiet wieder zu beleben, bin ich sehr erfreut. Weinberge gehören ins Landschaftsbild dieses Streifens zwischen den Kokeln, genauso wie beispielsweise an der Mosel, in Rheinhessen, Pfalz u. s. w.
Die Familie Necsulescu, die das Weingut ums Kastell Kokelburg betreibt, beweist, dass man in diesem ehemaligen sächsischen Weinland erfolgreich sein kann, auch wenn man nicht sofort reich wird, wie es viele in Rumänien immer noch erwarten.
Die Weißweine von der Kokel, die bereits früher über die Landesebene hinaus ausgezeichnet wurden, brauchen den Vergleich mit anderen europäischen Spitzenweingütern nicht zu scheuen. Auch der Weinbrand aus dieser Region (Vinars de Jidvei) ist nach meinem Geschmack einem Asbach Uralt weit überlegen. Den Namen Terra Regis, der durchaus einen historischen Hintergrund hat, finde ich zutreffend für eine europäische Vermarktung.
Wenn Sie in Bogeschdorf fachkundiges Personal finden oder anlernen, wird Ihrem Erfog nichts mehr im Wege stehen. Allein unter den mehr als 1000 Dänen, die jährlich ihren Urlaub in Bogeschdorf verbringen (mehr als am Schwarzen Meer), werden Sie garantiert viele Weinliebhaber finden.
Ich freue mich irgendwann ihre Weinberge zu besuchen und - ebenso wie Ijel - werde ich mich irgendwann freuen, eine Mädchentraube, einen Ruländer oder Muskateller von Terra Regis zu probieren.

siebenschläfer
schrieb am 25.08.2010, 13:20 Uhr (am 25.08.2010, 13:30 Uhr geändert).
Hallo Ijel,

es bleiben noch offene Fragen zu der Rechtslage der Rumänen auf Komitatsboden und zu den Reformen des Kaisers Joseph II.
Auf Komitatsboden hatten die Rumänen ein schwierigeres Leben als die meisten leibeigenen Sachsen, die auf Sonderrechte zurückgreifen konnten. Nach den Urbarialbeschlüssen von 1769 musste je eine Person pro Hofstelle (meistens das Familienoberhaupt) bis zu 4 Tage in der Woche Frondienst leisten. Diese Beschlüsse führten auch in einigen sächsischen Dörfern dazu, dass mehrere Familien/Generationen sich eine Hofstelle teilten. ...wo gibt‘s ein adliges Geschlecht, wo keiner Herr und keiner Knecht?
Kaiser Joseph II. war eigentlich ein sehr fortschrittlicher Herrscher, der den damaligen Vielvölkerstaat Österreich reformieren und modernisieren wollte, ohne jedoch die geschichtlichen und sozialen Strukturen zu berücksichtigen. Während seiner Regentschaft führte er mehrere Reformen durch. Das Toleranzedikt (1781) erlaubte die freie Religionsausübung. Im gleichen Jahr erließ er das Konzivilitätsedikt, wonach der Königsboden sozusagen aufgehoben wurde. Es war nun auch den Nichtsachsen erlaubt, auf Königsboden Grund und Boden zu erwerben. Die Verwaltungsreform (1784) löst die Landesverfassung, mit dem Adles-, Skekler-, und Sachsenboden auf. Terra Regis wurde in Komitate eingeteilt. Besonders die letzten beiden Reformen trafen die Sachsen sehr hart. Auch wenn der Kaiser kurz vor seinem Tode mehrere Reformen rückgängig machte, blieb das nicht ohne Folgen für die Sieb. Sachsen. Sie wurden von einer privilegierten Nation zu einer Minderheit.
…den Rest der Geschichte kennen wir.
Brukenthal protestierte gegen die Reformen des Kaisers und wurde aus seinem Dienst entlassen, mit der Begründung angesichts „so langer Dienstjahre und erschöpfender Krätfte „ und der „vielfältigen und beschwerlichen Geschäfte, mit denen die Gouverneurstelle überladen sei“ (Kroner, S. v. Brukental, Nürnberg, 2003, S. 25)

Die Gesandtschaft der 13 Dörfer klagte 1785 beim Kaiser, erhielt von diesem keine befriedigende Antwort. Seine Resolution lautete: „…daß die Kläger der 13 Ortschaften in statu quo bleiben sollen insolange, bis die Contrapart das Gegenteil beweisen werde, ja die Sachsen-Unterthanen wären in usu antiquo von der Comitats-Behörde solang zu schützen“ (M. Salzer, Einige Nachrichten und Anmerkungen zur Geschichte der Sachsen-Unterthanen…, Transilvania NF, 1862, S. 163).
Die im selben Jahr aufgehobene Leibeigenschaft brachte vielen Hörigen Erleichterung. Für die 13 Dörfer waren diese Beschlüsse eher nachteilig.
der Ijel
schrieb am 25.08.2010, 13:40 Uhr (am 25.08.2010, 13:46 Uhr geändert).
Danke Siebenschläfer!
es bleiben noch offene Fragen zu der Rechtslage der Rumänen auf Komitatsboden und zu den Reformen des Kaisers Joseph II.
Der Horia Aufstand, und seine Niederschlagung ist doch ein Kapitel für sich, oder ? Grausame Geschichte.

Diese Beschlüsse führten auch in einigen sächsischen Dörfern dazu, dass mehrere Familien/Generationen sich eine Hofstelle teilten.
In Zendersch fällt dieses Phenomen besonders auf, wo die Hofstellen beidseitig bebaut sind, mit Wohnhaus an der Strassenfront, und anschliessend Wirtschaftsgebäude..
orchesterfallturm
schrieb am 19.11.2010, 17:02 Uhr
TERRA REGIS® - Nun ist es amtlich.
Wir konnten beim HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT in Alicante die Markeneintragung vornehmen und uns wurde die Eintragungsurkunde für die Gemeinschaftsmarke Nr. 009037755 - TERRA REGIS® - ausgehändigt. Die Marke TERRA REGIS® wollen wir u.a. für den ab 2014 / 2015 in Siebenbürgen zu produzierenden Wein verwenden.
Derzeit bereiten wir den Anbau einer ersten Fläche in Bogeschdorf vor, mit 4,5 ha, die im April 2011 in Funktion gesetzt werden wird.
Helmuth Gaber

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