Erläuterung der Mitgliedschaft zur Kirchengemeinde Zied

2. September 2015

Allgemeiner Bericht

Sehr geehrter Herr Rottmann,
gerne komme ich der Aufforderung nach und versuche die Gründe einer Mitgliedschaft zu erläutern. Die formalen Unterlagen sind unter www.evang.ro zu finden

1. Im Augenblick gibt ein kein einziges Gemeindeglied in Zied. Somit ist Zied nicht einmal formal in Gremien existent, geschweige denn im Bewusstsein der Landeskirche
2. Mit dem Eintrag auch eines einzigen Gemeindegliedes wird dieses zum Ansprechpartner der Kirchengemeinde Zied im Bezirk Hermannstadt.
3. Bei Eintrag von 20 Gemeindeglieder wird ein Kirchenrat und ein Kurator aus den Reihen und von den 20 gewählt. Damit bestimmt nicht mehr das BK über die Vertretung von Zied sondern die mindestens 20 eingeschriebenen Zieder.
4. Nicht zwingend, aber wahrscheinlich wird dann auch ein Zieder in die Bezirkskirchenversammlung nominiert, wo alle wichtigen Dinge des Bezirks beschlossen werden. (der Kurator)
5. Eine Struktur der Zieder Kirchengemeinde gewährleistet auch, dass nichts verkauft oder verpachtet wird ohne den Zieder Kirchenrat zu befragen. Das ist der Unterschied zu dem Verein Zied e.V. Das BK Hermannstadt muss den Verein nicht befragen wenn er etwa in Zied unternimmt, sehr wohl aber den Kirchenrat.
6. Damit stellt sich die Frage der Übernahme der Schule gar nicht mehr, denn sie gehört de jure der Kirchengemeinde, die kann damit wirtschaften.
7. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass laut Kirchenordnung der Bezirk für die Verwaltung der Diasporagemeinden zuständig ist. So könnte theoretisch das BK auch ohne die Bewilligung des Zieder Kirchenrates Liegenschaften veräußern, was aber in der Praxis wegen Durchführungsbestimmungen der Kirchenordnung nicht vorkommt.
8. Das BK Hermannstadt hat die Verwaltung von Zied an die eigenständige Kirchengemeinde Agnetheln abgegeben, so dass jede Aktion nur mit dem dortigen Pfarrer und Presbyterium koordiniert werden muss. Inklusiv die Gesuche zur Aufnahme in die Kirchengemeinde.
9. Um eigenständige Kirchengemeinde zu sein (das heißt alles selbst zu verwalten und zu bestimmen) ist nicht eine Mindestzahl von Mitgliedern notwendig sondern die Existenz von zwei Gremien. Einem Presbyterium und der Gemeindevertretung. (Presbyterium müsste 5 Mitglieder + Kurator haben, Gemeindevertretung Kurator+Presbyterium+10 gewählte Mitglieder). Deswegen scheint mir dieser Weg nicht gangbar. (Danach muss die Landeskirchenversammlung das Statut der Gemeinde verändern)
10. Es geht in allen Fällen nicht um Mitglieder im Sonderstatus sondern um volle Mitglieder, da die ersteren kein Wahlrecht haben. Die Höhe des Beitrages wird dann wohl in erster Zeit das Presbyterium von Agnetheln, danach wenn ein Kirchenrat in Zied existiert, dieser selber festlegen.
Soweit meine Ausführungen.
Sollte es noch Details brauchen, kann ich die gerne nachliefern.

Mit besten Wünschen

Stefan Cosoroaba

Friedrich Rottmann

Weitere Nachrichten »