12. Juli 2003

Aktueller Stand der Rentenfrage

Die von der Landsmannschaft gegründete "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen" kämpft seit sechs Jahren intensiv gegen die Benachteiligungen im Rentenrecht. In etwa 400 Verfahren wurde gegen die Rentenkürzung der benachteiligten Spätausssiedler zuerst in Form von Widerspruchsverfahren, dann in Form von Sozialgerichtsverfahren durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht vorgegangen. Der Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft, Rechtsanwalt Ernst Bruckner, berichtet über den aktuellen Stand der Dinge.
Die Verfahren stützten sich auf das Gutachten der Professoren Dr. Dr. Podlech und Dr. Azzola sowie des Rechtsanwalts Dieners, das in der Zeitschrift "Die Rentenversicherung" veröffentlicht wurde. Ein erster großer Erfolg wurde 1999 in zwei Verfahren verzeichnet, die bis vor das Bundessozialgericht gelangten. Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung in Kassel, an der die Interessengemeinschaft durch den zuständigen Bundesrechtsreferenten der Landsmannschaft, Rechtsanwalt Ernst Bruckner, vertreten war, entschied sich das höchste Gericht für Sozialgerichtssachen für unsere Seite und legte zwei Verfahren der Interessengemeinschaft in einer sogenannten Richtervorlage nach Artikel 100 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der 40%-Kürzung vor. Ein weiterer großer Erfolg trat ein Jahr später ein, als das Bundessozialgericht die gleiche Meinung bekräftigte und diesen dritten Fall der Interessengemeinschaft dem Bundesverfassungsgericht vorlegte.

Ein Entscheidungstermin des höchsten deutschen Gerichts über diese Fälle steht noch nicht fest. Nach dem derzeitigen Stand kann mit einer Entscheidung im Jahre 2004 gerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht wird bekanntlich in zahlreichen wichtigen Fällen zu Hilfe gerufen, so dass es dort naturgemäß zu längeren Vorbereitungs- und Verfahrenszeiten kommt. Erst letzte Woche wurde beispielsweise die mündliche Verhandlung über das politisch brisante Thema „Großer Lauschangriff“ durchgeführt.

Bis zu einer Entscheidung soll die Argumentationslinie der Interessengemeinschaft um eine gutachterliche Stellungnahme von Professor Dr. Ulrich Becker (Universität Regensburg) ergänzt werden. Die Arbeit an dieser gutachterlichen Stellungnahme ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.

Über die Erfolgsaussichten beim Bundesverfassungsgericht kann derzeit noch keine Prognose abgegeben werden. Wenn man jedoch bedenkt, dass manche Verfassungsbeschwerden innerhalb allerkürzester Zeit vom Gericht zurückgewiesen werden, dann kann man allein aus der bisherigen Dauer der Verfahren– allein dreieinhalb Jahre beim Bundesverfassungsgericht – schließen, dass die Argumente der landsmannschaftlichen Interessengemeinschaft sehr gründlich überprüft werden und durchaus Erfolg haben können.

Betroffenen, die einen Rentenbescheid unter Anwendung der 40%-Kürzung zugestellt bekommen, wird empfohlen, die als verfassungswidrig eingestufte Rentenkürzung innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Bescheides anzugreifen. Mitglieder der „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ können die Bescheide innerhalb der Frist an die Interessengemeinschaft einsenden, wo diese von den Rechtsanwälten im Anwaltspool der Interessengemeinschaft (Harriet Stefani, Michael Dieners, Bernd Fabritius und Werner Krempels) geprüft und rechtswahrend angegriffen werden.

Rechtsanwalt Ernst Bruckner


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 11 vom 15. Juli 2003, Seite 2)

Schlagwörter: Fremdrente, Aussiedler, Spätaussiedler, Rentner, Rente

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