28. Februar 2006

Partnerschaften brauchen Bürgerbegegnungen

Das EU-Programm Städtepartnerschaften besteht aus zwei Programmkomponenten: I. Konferenzen, Ausbildungsseminare und Informationskampagnen (siehe Artikel in der Siebenbürgischen Zeitung Online), sowie II. Bürgerbegegnungen, die im Folgenden behandelt werden. Eine Städtepartnerschaft ist eine langfristige Verbindung zwischen Gemeinden oder Städten. In erster Linie sind die lokalen Entscheidungsträger (z.B. Städtepartnerschaftsbeauftragte) für die Städtepartnerschaft verantwortlich. Langfristig wird eine Städtepartnerschaft jedoch nur dann bestehen, wenn die Bürger partnerschaftlich verbundener Städte die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung haben.
Die Programmkomponente "Bürgerbegegnungen" bietet die Möglichkeit, "Normalbürger" in die städtepartnerschaftlichen Aktivitäten einzubinden. Dadurch wird die Partnerschaft nicht auf die Ebene der kommunalen Verwaltung beschränkt. Kulturelle Vereinigungen (auch Heimatortsgemeinschaften), Schulen, Jugend-, Sport-, Frauen- oder Seniorenvereine haben demnach die Chance, Städtepartnerschaft mit auszugestalten. Den siebenbürgosch-sächsischen Heimatortsgemeinschaften bietet sich damit eine einzigartige Chance, sich im Zuge von Städtepartnerschaften einzubringen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sie einen Antrag nicht selbstständig einreichen können. Sie können aber in Zusammenarbeit mit den Städten oder Gemeinden, in denen sie ihren Sitz haben, einen Antrag einreichen. Es wird nachdrücklich empfohlen, dass die HOGs ihre Mitwirkungsbereitschaft nicht ausschließlich auf deutsch-rumänische Städtepartnerschaften fokussieren sollten. Würden sie das tun, so würden sie der Idee dieses Programms eher entgegenwirken.

A) Projektmerkmale: Die Bürgerbegegnungen sollten die folgenden drei Aspekte abdecken:
1) Engagement für die europäische Integration: Die Bürgerbegegnungen sollten das Engagement der Teilnehmer für die europäische Integration verstärken. Die Teilnehmer sollten durch die Bürgerbegegnung Gelegenheit erhalten, die verschiedenen Aspekte der europäischen Integration zu beleuchten. So könnten z.B. Schulverantwortliche zweier (oder mehrerer) Partnerstädte die Chancen eines mehrsprachigen Unterrichts (Muttersprache, Amtssprachen der EU, Sprache eventuell existierender Minderheiten) vor dem Hintergrund des vereinten Europa analysieren.
2) Freundschaften in Europa: Die Begegnungen sollten das gegenseitige Verständnis sowie Freundschaften zwischen Bürgern der Partnerstädte fördern. In diesem Sinne sollte eine Bürgerbegegnung es den Teilnehmern ermöglichen, persönliche Freundschaften in den Partnerstädten aufzubauen, verschiedene Lebensweisen und den Alltag anderer Menschen kennen zu lernen und sich mit der lokalen Kultur und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. All dies soll gegenseitiges Verständnis und Solidarität fördern.
3) Aktive Beteiligung: Bürgerbegegnungen sollten nicht nur kleine Gruppen von Menschen umfassen, die von Haus aus von der Idee der Städtepartnerschaften begeistert sind. Vielmehr sollten sie sich auf eine umfassende lokale Beteiligung sowie die aktive Einbeziehung der Teilnehmer in alle Aktivitäten stützen. Darüber hinaus sollten sie auf dem Ansatz "Learning by doing" aufbauen. Somit ist es wichtig, Aktivitäten zu planen, bei denen sich die Teilnehmer nicht in der passiven Rolle des "Zuschauers" wiederfinden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Gruppen aus verschiedenen Städten zusammen - und nicht parallel zueinander - arbeiten. Ferner ist es zweckmäßig, die Teilnehmer in die Planungs- und Vorbereitungsphase sowie in etwaige Folgemaßnahmen einzubinden.

B) Förderfähigkeit: Anträge können von den Gemeinden gestellt werden, in denen die Zusammenkünfte stattfinden, oder von deren Partnerschaftsvereinen bzw. -ausschüssen, sofern diese über Rechtspersönlichkeit (juristische Person) verfügen. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Land oder in einem der Beitrittsländer (Rumänien und Bulgarien) haben.

C) Finanzierung: Für die Kofinanzierung der Projekte sind voraussichtlich insgesamt 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzhilfen - zwischen 2 000 und 20 000 Euro - werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.

D) Projektlaufzeit und Antragsfristen: Die Aktivitäten müssen zwischen dem 15. März und dem 31. Dezember 2006 anlaufen. Die Begegnungen werden über einen Zeitraum von höchstens 21 Tagen gefördert. Antragsfristen: 1. Februar für Aktionen, die zwischen dem 1. Juni und 31. Juli 2006; 3. April 2006 für Aktionen, die während des Zeitraums 1. August bis 30. September 2006 beginnen; 1. Juni 2006 für Aktionen, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2006 beginnen. Weiterführende Programminformationen sowie die dazugehörigen Anträge, Verwaltungs- und Finanzbücher, Leitfäden sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu finden: http://europa.eu.int/comm/towntwinning/call/call_de.html.

Christina Schuster

Schlagwörter: EU

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