7. Februar 2007

Eigentumsrechte bleiben erhalten

Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die „Preußische Treuhand“ weist der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme, darauf hin, dass die Eigentumsrechte auf den als Folge der Vertreibung der Deutschen enteigneten Besitz, bestehen bleiben.
Trotz gegenlautender Annahmen habe das Lastenausgleichgesetz keine Auswirkungen auf die Eigentumsrechte, betonte Fromme. Schon in der Präambel des Gesetzes hieße es, „dass die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet.“ Auch bilaterale Verträge berührten die Eigentumsfrage nicht, stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 fest.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete sprach sich dafür aus, die Aktivitäten der „Preußischen Treuhand“ zu beenden. Deren Einreichung von 22 Einzelklagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Polen sei eine Belastung für das deutsch-polnische Verhältnis. Die Klagen in Straßburg seien zwecklos, da der Rechtsweg im betreffenden Land noch nicht ausgeschöpft worden sei. Dies stellt die Grundvoraussetzung für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dar.

sos

Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Recht

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