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Behoerdenwillkuer

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Autor Thema:   Behoerdenwillkuer
Ibycos
Mitglied

Beiträge: 3
Von:Rumaenien, 4400 Bistritz
Registriert: Mai 2001

erstellt am 24.05.2001 um 13:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Ibycos anzusehen!   Klicken Sie hier, um Ibycos eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Katharina und Edmond Nawrotzky – Török und sind zwei rumänische Staatsbürger, die schon seit Jahren gegen die Ungerechtigkeit des deutschen Staates kämpfen.

1991 stellten wir einen Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids zwecks Erhaltung der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir wußten damals noch nicht, was für einen langen Weg man braucht, um letztere zu erhalten.

1995 erhielten wir vom Bundesverwaltungsamt Köln ein Schreiben, wodurch uns mitgeteilt wurde, daß unser Antrag abgelehnt worden war. Unter anderen wurde meine (Edmond Nawrotzky – Török) deutsche Volkszugehörigkeit unter Frage gestellt, obwohl meine Großeltern bereits seit Ende der 70er Jahre, mein Vater seit 1983 als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit im Bundesgebiet Aufnahme gefunden haben. Weiterhin wurde uns mitgeteilt, daß bei mir, trotz sehr guter Deutschkenntnisse das Bestätigungsmerkmal deutsche Sprache nicht vorliege. Mein volksdeutscher (!!!) Vater habe die Familie 1983 verlassen und ich sei bei meiner ungarischen Mutter geblieben. Die Umgangssprache in meiner Familie sei ungarisch gewesen. Der Besuch einer deutschsprachigen Schule sei kein Bestätigungsmerkmal, da deutschsprachige Schulen auch von Kindern anderer Nationalitäten besucht wären. Daher könne keine Entscheidung zu meinem Gunsten getroffen werden.

Dies ist eine zur Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Erstens wurden mir gerade Beweise über den Besuch einer deutschen Schule verlangt, zweitens habe ich mit der Erwerbung der deutschen Sprache bereits im Familienkreis angefangen. Darüber hinaus braucht eine Person die Sprache gar nicht zu sprechen, um zu einer gewissen Volksgruppe anzugehören. Ich habe eine Bekannte, deren Vater starb, als sie zwei Jahre alt war. Ihr Vater war Volksungar, ihre Mutter ist Rumänin. Sie hatte daher keine Gelegenheit, die ungarische Sprache zu erlernen, was jedoch keineswegs bedeutet, daß sie nicht auch zum ungarischen Volk gehört.

Es erscheint mir als äußerst natürlich, daß sich ein Kind in einer verständlichen Sprache ausdrückt. Wenn die Großeltern nur ungarisch, die Nachbarn, Freunde etc. nur rumänisch sprechen, kann von einem nicht verlangt werden, daß er sich deutsch ausdrückt. Abgesehen von der Unhöflichkeit würde das zu Nachteilen und Isolierung führen.

Meine Mutter, hieß es, sei ungarische Volkszugehörige und hätte kein Recht auf Erteilung eines Aufnahmebescheids. Es trifft zwar zu, daß meine Mutter keine Deutsche ist, aber muß sie daher in Rumänien zurückbleiben? Begünstigt der deutsche Staat vielleicht die Familientrennung? Nach der Flucht meines Vaters 1983 wurde ich von meiner Mutter erzogen. Ich darf ihr meine heutige Ausbildung und beinahe alles im Leben verdanken. Jedes Elternteil weiß, daß ein Kind, vor allem ein Junge, sehr an seiner Mutter hängt. Die Damen und Herren im Bundesverwaltungsamt Köln haben sich jedoch weder als Eltern noch als Menschen aufgeführt.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes haben wir Widerspruch eingelegt. Wie Sie jedoch bereits erraten haben, wurde er aufgrund derselben “Probleme” zurückgewiesen. Daraufhin haben wir gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingelegt.

Nach Eingang der Klage erhielten wir ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Köln, wodurch wir gebeten wurden, innerhalb einer Frist von sechs Wochen hinsichtlich der Prozeßführung (Wunsch auf Verhandlung vor dem Einzelrichter oder vor dem Senat) Stellung zu nehmen. Abgesehen davon werden wir später plötzlich zu Eheleuten. Trotz der Tatsache, daß wir die deutschen Behörden auf diesen Fehler aufmerksam gemacht haben, wurde er bis auf den heutigen Tag nicht korrigiert.

Wir haben uns weiterhin beschwert und sind sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gelangt, dies nachdem wir monatelang keine Antwort seitens der deutschen Behörden erhalten haben. Unsere Bevollmächtigten haben sich jedoch laut Aussage der deutschen Behörden bloß um drei Tage verspätet, was jedoch reichte, um uns den Antrag auf Berufung zu verwerfen.

Ich könnte Ihnen unendlich mehr schreiben, möchte Ihnen jedoch die Zeit nicht wegstehlen.

Zusammengefaßt jedoch ergeben sich für die Anklage des deutschen Staates folgende triftige Gründe: die Nichtanerkennung des Antragstellers als Volksdeutscher, die Nichterteilung von Prozeßkostenhilfe, die Nichtbeiordnung eines Pflichtanwalts, die Nichtbeachtung der Verwandschaftsverhältnisse der zwei Antragsteller und dadurch die Verletzung der menschlichen Würde.

Wenn Sie auch der Meinung sind, daß uns Unrecht angetan wurde und uns helfen möchten, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihr Protestschreiben an folgende Adressen richten würden:

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Tel.: 01 88 83 58-0
Fax: 01 88 83 58-28 21

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Wir freuen uns auf Ihre Meinung:

Ibycos@personal.ro
http://stud.euro.ubbcluj.ro/~nt0429

Für die Durchlesung dieses Artikels sowie für Ihre Mühe verbindlichsten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina und Edmond Nawrotzky – Török

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