9. Februar 2001

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Europäischer Gerichtshof für Entschädigung

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat jüngst ein Urteil gefällt, das Schule machen könnte. Die hohen Richter entschieden, dass der rumänische Staat dem Landesbürger namens Dan Brumarescu eine Entschädigung für sein im Jahre 1950 nationalisiertes Haus in Höhe von über 180 000 US-Dollar und ein Schmerzensgeld von rund 15 000 US-Dollar zahlen müsse.
In Bukarester Regierungskreisen hieß es zwar, die Entschädigung sei zu hoch angesetzt worden, aber unter Zugzwang geraten die neuen Machthaber in Bukarest dennoch, zumal weitere rumänische Staatsbürger ähnliche Verfahren beim Straßburger Gerichtshof angestrengt haben - es sollen bereits einige Hundert sein. Allerdings ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur dann zuständig, wenn alle Rechtswege in Rumänien erschöpft worden sind.

mo

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