23. Januar 2003

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BdV-Präsidentin Steinbach gegen verschärfte Benachteiligungsprüfung für Russlanddeutsche

Der Aussiedlerzuzug bleibt, wie in dieser Zeitung berichtet, ein Wahlkampfthema in Niedersachsen. Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach (MdB), verwarf eine Initiative des niedersächsischen Innenministers, Heiner Bartling, wonach künftig jeder Deutsche aus Russland sein individuelles Kriegsfolgenschicksal nachzuweisen habe, um in Deutschland Aufnahme zu finden. Auf diese Weise würde den Aussiedlungswilligen jede Chance genommen, nach Deutschland zu kommen.
Dem niedersächsischen Kurs wollen sich auch die SPD-regierten Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz anschließen, obwohl sie noch vor neun Monaten im Bundesrat dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt hatten. Das mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht abgelehnte Gesetz sieht den Fortbestand der generellen Vermutung des Kriegsfolgenschicksals für die Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion vor.

Die BdV-Präsidentin erklärte weiter: "Die gesetzliche Vermutung des pauschalen Kriegsfolgenschicksals für die Deutschen aus Russland ist unbedingt beizubehalten. Die gesamte Volksgruppe war über Jahrzehnte von kollektiven Strafmaßnahmen betroffen, deren Auswirkungen nach wie vor bestehen." Steinbach verwies in diesem Zusammenhang auf zwangsweise Verbannungen, Einweisungen in Sondersiedlungen, auf Zwangsarbeit, den Verlust der Bürgerrechte sowie die Schließung kultureller Einrichtungen. Infolgedessen seien nicht nur "die Existenz des Einzelnen und seiner Familie, sondern auch die Grundlagen der nationalen Identität der Volksgruppe erschüttert" worden.

Der niedersächsische Innenminister Bartling bezeichnete es als sein erklärtes Ziel, die Zahl der Aussiedler aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion zu reduzieren, um die vorhandenen Geldmittel für eine nachhaltigere Integration der bereits aufgenommenen Spätaussiedler zu verwenden. Schon am 20. November 2002 hatte Bartling im Niedersächsischen Landtag erklärt: "Das neue Zuzugsmodell dient zudem der Gleichbehandlung aller Spätaussiedler. Seit 1993 müssen bereits Antragsteller aus den anderen Aussiedlungsgebieten - es handelt sich im Wesentlichen um ost- und mitteleuropäische Staaten wie z. B. Polen und Rumänien - ein solches Kriegsfolgenschicksal individuell belegen."

Rechtsanwalt Dr. Johann Schmidt, Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen (LAG und BVFG), kommentierte die aktuelle Stellungnahme von BdV-Präsidentin Steinbach: "Dem Verfassungsauftrag des Art. 116 des Grundgesetzes entsprechend, darf nicht nur bei den Russlanddeutschen die verschärfte Benachteiligungsprüfung nicht eingeführt werden, sondern bezogen auf Rumäniendeutsche muss die bereits praktizierte Benachteiligungsprüfung rückgängig gemacht werden."

Christian Schoger


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