EU-Bürger können nach dem Beitritt Rumäniens in die europäische Gemeinschaft Grund und Boden im Karpatenland kaufen, zudem wird Eigentum künftighin nicht nur geschützt, sondern auch verfassungsmäßig garantiert. Die Minderheiten behalten weiterhin das Recht auf die Entsendung eines Abgeordneten in das rumänische Parlament; ihre Muttersprache dürfen sie vor den Gerichten und anderen Verwaltungsbehörden in Anspruch nehmen. Ferner können Staatsanwälte nicht mehr über die Verhaftung einer Person wie bislang verfügen, das ist spätestens nach drei Tagen Aufgabe eines Haftrichters, und der Staatschef darf den Premier nicht mehr absetzen. Damit die Verfassungsänderungen wirksam werden, ist für den Herbst noch das Votum des Senats gefragt und schließlich eine Volksbefragung angesagt.
mo