Die von der Landsmannschaft gegründete
Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen geht seit Beginn der gesetzlichen Benachteiligungen gegen die vierzigprozentige Kürzungen der Renten in ganz Deutschland vor. In etwa 400 Verfahren von benachteiligten Rentnern wurde die nachträglichen Kürzungen angegriffen und zum Thema gemacht, zuerst in Form von Widerspruchsverfahren, dann in Form von Sozialgerichtsverfahren durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Diese Verfahren stützten sich zuerst auf das Gutachten der Professoren Dr. Dr. Podlech und Dr. Azzola sowie des Rechtsanwalts Dieners, das in der Zeitschrift „Die Rentenversicherung“ veröffentlicht wurde. Ein erster großer Erfolg wurde 1999 in zwei Verfahren verzeichnet, die bis vor das Bundessozialgericht in Kassel gelangt sind: Nach einer ausgedehnten mündlichen Verhandlung in Kassel, an der die
Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen durch Rechtsanwalt Ernst Bruckner vertreten war, hat dieses höchste Gericht für Sozialgerichtssachen sich für unsere Seite entschieden und zwei Verfahren der Interessengemeinschaft in einer so genannten Richtervorlage nach Artikel 100 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der vierzigprozentigen Kürzung vorgelegt. Ein weiterer großer Erfolg trat ein Jahr später ein, als das Bundessozialgericht die gleiche Meinung bekräftigte und einen dritten Fall der
Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen dem Bundesverfassungsgericht vorlegte. Die drei Fälle werden beim Bundesverfassungsgericht unter folgenden Aktenzeichen geführt: 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00 und 1 BvL 5/01.
Das Bundessozialgericht hat nach einer erneuten mündlichen Verhandlung am 30. März 2004 einen vierten Fall angenommen und ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Aktenzeichen: B 4 RA 24/02 R). Die
Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen konnte zur Begründung - zusätzlich zu den Sachausführungen in zahlreichen Schriftsätzen der Anwaltskanzlei Bruckner - nun auf ein zweites wissenschaftliches Gutachten zurückgreifen, das Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Sozialrecht in München, verfasst hatte. Das Gutachten mit dem Titel "Zur Zulässigkeit der Minderung von Rentenanwartschaften im Fremdrentenrecht am Beispiel der durch das WFG eingeführten 0,6-Kürzung" ist zur Veröffentlichung in einer rechtswissenschaftlichen Zeitschrift vorgesehen. Das Gutachten war von der Interessengemeinschaft in Auftrag gegeben worden und unterstützt die Argumentationslinie der Kläger gegen die Gesetzesänderungen von 1996 – wie auch das erste Gutachten - in hervorragender Weise.
Ein Entscheidungstermin des höchsten deutschen Gerichts über diese Fälle ist noch nicht festgelegt. Nach dem derzeitigen Stand hat das Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung für das Jahre 2004 in Aussicht gestellt. Da das Gericht immer wieder in wichtigsten Fällen zu Hilfe gerufen wird, kann sich der anvisierte Termin jedoch verschieben – wie ja in der Vergangenheit schon geschehen.
Über die Erfolgsaussichten beim Bundesverfassungsgericht kann keine endgültige Prognose abgegeben werden. Wenn man jedoch bedenkt, dass Verfassungsbeschwerden manchmal innerhalb allerkürzester Zeit vom Gericht zurückgewiesen werden, dann kann man aus der bisherigen Dauer der Verfahren - allein viereinhalb Jahre beim Bundesverfassungsgericht - schon schließen, dass unsere Argumente sehr gründlich überprüft werden und durchaus Erfolg haben können.
Rechtsanwalt Ernst Bruckner
Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft
(Siebenbürgische Zeitung, Folge 8 vom 20. Mai 2004, Seite 1-2)
Weitere Artikel zum Thema Fremdrentenkürzungen:
Aktueller Stand der Rentenfrage, Siebenbürgische Zeitung-Online, 12. Juli 2003Erster Erfolg in der Rentenfrage, Siebenbürgische Zeitung-Online, 9. August 2000Gegen Rentenkürzungen vorgehen, Siebenbürgische Zeitung-Online, 16. Februar 2000
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