"Die Dringlichkeitsverordnung wird am 13. August im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht", so der Sprecher der rumänischen Regierung.
Bukarest. - Wie in Folge 13 der Printausgabe der
Siebenbürgischen Zeitung berichtet, bedarf der von der rumänischen Regierung verabschiedete Dringlichkeitserlass (Verlängerung der Antragsfrist zur Häuserrückgabe bis 14. November) einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung ("Monitorul Oficial") um wirksam zu werden.
Darauf Bezug nehmend erklärte Regierungssprecher Claudiu Lucaci gegenüber der Presseagentur
Mediafax, dass die Dringlichkeitsverordnung betreffend der Ergänzung des Gesetzes 10/2001 (sog. "Restitutions-Gesetz") am kommenden Montag im Regierungsamtsblatt veröffentlicht und am selben Tag dem Parlament vorgelegt wird, so dass einer Inkrafttretung nichts mehr im Weg steht.
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