Die Mitgliedschaft in der SJD ist bis zum 27. Lebensjahr möglich. SJD-Mitglieder sind kraft ihrer Ordnung ordentliche Mitglieder der Landsmannschaft. Verabschiedet wurde diese Mitgliedschaft beim Jungsachsentag 2001, damit Jugendliche auf diesem Weg zur Landsmannschaft finden und somit für Nachwuchs gesorgt wird. Wer das 27. Lebensjahr überschreitet, bleibt „normales“ Mitglied der Landsmannschaft, kann aber zusätzlich die SJD als Fördermitglied unterstützen.
Neu ist die Möglichkeit, Zweitmitglied der SJD zu werden, analog zur Zweitmitgliedschaft in der Landsmannschaft. Das heißt, Jugendliche, die in einem Haushalt leben, in dem es bereits ein Landsmannschaftsmitglied gibt und welches die Verbandszeitung bezieht, können zu einem verminderten Beitrag, ohne Bezug der Zeitung, Mitglied der SJD und somit der Landsmannschaft werden.
Die
neuen Mitgliedschaften und ihre jährlichen Mitgliedsbeiträge sehen wie folgt aus:
Unter 14 Jahren: 0 Euro
14-18 Jahre (ohne Bezug der Zeitung): 15 Euro
14-18 Jahre (mit Zeitung): 25 Euro
18-27 Jahre (in Ausbildung, mit Zeitung): 33 Euro
18-27 Jahre (berufstätig, mit Zeitung): 40 Euro
Zweitmitglieder (ohne Zeitung): 20 Euro
Fördermitglieder (über 27 Jahre): 15 Euro
Ferner beschloss der Jungsachsentag eine
Neuaufteilung der Mitgliedsbeiträge. Nach Abzug der Kosten für die Siebenbürgische Zeitung werden die Beiträge nach folgendem Schlüssel verteilt:
Landesgruppe der SJD: 20 Prozent
Angegebene Tanzgruppe/Jugendgruppe: 20%
Bundesgruppe der SJD: 40%
Verwaltungskosten: 10%
Kreisgruppe der Landsmannschaft: 10%
Diese Neuerungen im Bereich der Mitgliedschaft der SJD führten auch zu Änderungen in der Jugendordnung und Geschäftsordnung der SJD. Ferner waren mehrere Anpassungen an die heutige Zeit notwendig. Alle Änderungen wurden vom Jungsachsentag einstimmig angenommen und vom Bundesvorstand der Landsmannschaft am 13. November 2004 zustimmend zur Kenntnis genommen, und sind somit in Kraft getreten.
Rainer Lehni
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