17. September 2005

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Antragsfrist für Eigentumsrückgabe in Rumänien verlängert

Anträge auf Bodenrückgabe können bis zum 30. November 2005 in Rumänien gestellt werden. Die rumänische Regierung hat die Antragsfrist durch einen Dringlichkeitserlass verlängert. Die ursprüngliche Frist, 22. September, war zu knapp bemessen, um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen, meldet die Tageszeitung Romania Libera.
Das am 22. Juli 2005 in Kraft getretene Änderungsgesetz 247/2005 für Ackerboden, Weideland und Heuwiesen ermöglicht auch Siebenbürger Sachsen, die die Frist versäumt haben, nach den Bodenrückgabegesetzen Nr. 18/1991, Nr. 169/1997 und Gesetz Nr. 1/2001, Anträge zu stellen, neue Gesuche an das zuständige Bürgermeistamt ihrer ehemaligen Heimatgemeinde zu richten.

Praktische Tipps zur Eigentumsrückgabe liefert der Jurist Michael Miess in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 31. August 2005.

Zwei Tage zuvor wurde in dieser Zeitung ein ausführlicher Beitrag von Wolfgang Wittstock zum gleichen Thema veröffentlicht.

Beide Artikel sind auch in der gedruckten Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 14 vom 15. September 2005, Seite 1 und 2, zu lesen.

Da es sich um Fragen des rumänischen Rechts handelt, empfiehlt das Rumänische Generalkonsulat in München allen Betroffenen, fachlichen Rat vor Ort in Rumänien einzuholen. Die rumänische Staatsangehörigkeit sei nach der Verfassungsänderung von 2003 keine Bedingung, wenn es sich bei den Antragstellern um Staatsangehörige eines Landes handelt, das seinerseits Ausländern den Erwerb von Grundeigentum erlaubt, teilt das Generalkonsulat mit.

Links:

Praktische Tipps für Eigentumsrückgabe in Rumänien, Siebenbürgische Zeitung Online, 31. August 2005

Dringender Handlungsbedarf: Eigentumsrückgabe in Rumänien beantragen! Siebenbürgische Zeitung Online, 29. August 2005

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