19. April 2015

Wo die Jugend zusammenkommt: Zeltplatz in Dinkelsbühl

Ein Heimattag ohne Jugend ist undenkbar. Man findet sie bei allen wichtigen Programmpunkten, bei den Sportveranstaltungen, im Festzelt und natürlich auf dem Zeltplatz in Dinkelsbühl. Am Pfingstwochenende kann man hier von Freitag bis Montag zelten, Freunde treffen und gemeinsam feiern. Sanitäre Einrichtungen sind vorhanden. Alle Jugendlichen und Junggebliebenen, die noch keine Übernachtungsmöglichkeit haben oder gerne unter freiem Himmel und mit Gleichgesinnten zusammen sein möchten, sind herzlich eingeladen, auf dem Zeltplatz zu übernachten.
Viele Jugendliche nutzen diese Schlafmöglichkeit schon seit Jahren und kennen die Zeltplatzordnung sowie die Gegebenheiten vor Ort. Im letzten Jahr gab es drei Veränderungen, die sehr gut angenommen wurden. Diese möchten wir auf jeden Fall beibehalten und fest etablieren. Dabei handelt es sich um das Jugendschutzgesetzt, die Müll-Kaution und die erweiterte Übernachtungswiese.

Die Siebenbürgisch-Sächsische Jugend in Deutschland (SJD) ist die Jugendorganisation des Verbandes und wir sind verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Zeltplatz nur mit dem entsprechenden Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz betreten. Dieses Formular muss in zweifacher Ausfertigung von den Jugendlichen unter 18 Jahren beim Eingang zum Zeltplatz vorgelegt werden. Ein Exemplar verbleibt beim Eingang und das zweite muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Die Eltern und die Person, die als Ersatz die Aufsicht übernimmt, müssen dieses Formular ausfüllen. Die SJD ist durch das Jugendschutzgesetz verpflichtet, dies zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen – im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die Jugendlichen nicht auf den Zeltplatz dürfen. Das Formular findet man im Internet unter www.siebenbuerger.de/sjd/. Dazu bitte das blau markierte Wort „Jugendschutzgesetz“ auswählen, es erscheint eine pdf-Datei. Bitte geben Sie diese Info auch an Jugendliche weiter, die unsere Zeitung nicht bekommen.

Um das Miteinander rücksichtsvoll zu gestalten, sollte sich jeder an die allgemeinen Regeln halten. Dazu zählt unter anderem die Lautstärke der Musikanlagen. Aufgrund vieler Beschwerden aus der Nachbarschaft, sind wir angehalten, verstärkt darauf zu achten, dass es zu keinen weiteren Beanstandungen kommt. Die gesetzliche Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr. Natürlich wissen wir, dass nach dem Festzelt noch viele in Feierlaune sind und nicht gleich schlafen gehen möchten. Nichtsdestotrotz werden wir zusammen mit dem Sicherheitspersonal darauf achten, dass die Lautstärke im Rahmen bleibt. Verstärkeranlagen oder Mikrofone dürfen nicht benutzt werden. Die Security wird gleich beim Betreten des Zeltplatzes Kontrollen durchführen und gegebenenfalls große Anlagen einbehalten. Von 4.30 bis 8.30 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten. In diesem Zeitraum darf keine Musik laufen.

Für die Benutzung des Zeltplatzes gelten folgende Preise: Für den Eintritt zahlen SJD-Mitglieder 17 Euro und Nichtmitglieder 32 Euro, zuzüglich sind 8 Euro für das Festabzeichen und 10 Euro Müll-Kaution zu entrichten. Wer gerne den vergünstigten SJD-Preis zahlen möchte, sollte die Gelegenheit nutzen und vor dem Heimattag einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Dieser muss dann zusammen mit einem Profil-Foto an die Geschäftsstelle des Verbandes geschickt werden. Den Antrag findet man unter www.siebenbuerger.de/sjd/.Wir freuen uns auf einen erlebnis- und erfolgreichen Heimattag 2015!

Die SJD und das Zeltplatzteam

Schlagwörter: Heimattag 2015, Zeltplatz, SJD

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