30. Juni 2015

"Die Dreizehn Dörfer. 100 Jahre Rechts- und Kampfgemeinschaft gegen Adelswillkür"

Einen Vortrag zum Thema „Die Dreizehn Dörfer. 100 Jahre Rechts- und Kampfgemeinschaft gegen Adelswillkür“ hielt Hofrat Dipl.-Ing. Walter Schuller am 24. Mai 2015 beim Heimattag der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl. Neben den freien sächsischen Städten und Gemeinden auf dem Königsboden gab es u.a. die sogenannten „Dreizehn Dörfer“ des Zwischenkokelgebietes auf Komitatsboden: Felldorf, Irmesch, Johannisdorf, Kleinalisch, Kleinlasseln, Maldorf, Maniersch, Marienburg, Nadesch, Reußdorf, Rode, Zendersch und Zuckmantel. Deren halbfreie Bewohner waren Willkür, Folter und Fronarbeit ausgesetzt und wehrten sich mit Prozessen und Rebellion. Erst nach einem hundertjährigen Kampf gelang es ihnen, das Joch des madjarischen Adels abzuwerfen und Freibauern zu werden. Walter Schullers Vortrag wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben.
„Ein heiteres, rühriges, lebensfrohes, man kann sagen geistvolles Völkchen lebt durchgängig auf diesen Dörfern.“ So charakterisierte ein Anonymus in seiner im Jahre 1840 erschienenen „Reise in die 13 Dörfer“ diesen Menschenschlag.

Nun, welches waren überhaupt diese in die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Siebenbürgens unter diesem Sammelnamen eingegangenen Dörfer des Oberen Zwischenkokelgebietes? In geographischer Reihenfolge von Ost nach West, wären es also: Marienburg, Nadesch, Maniersch, Zuckmantel, Felldorf, Zendersch, Rode, Maldorf, Kleinlasseln, Kleinalisch, Irmesch, Johannisdorf und schließlich Reußdorf. Mit Ausnahme von Marienburg liegen alle anderen Gemeinden im Einzugsbereich der Kleinen Kokel.

Die Ersterwähnungen gehen, abgesehen von drei Gemeinden, auf das 14. Jahrhundert zurück – gleichwohl ist ihre Gründungszeit viel früher anzusetzen. Verwaltungsmäßig gehörten sie zum Oberen Kreis des Kokelburger Komitats, lagen also auf Adelsboden, man kann auch sagen außerhalb des Sachsenlandes. Ihre politische Vertretung im Siebenbürgischen Landtag war der ungarische Adel!

Hofrat Dipl.-Ing. Walter Schuller während seines ...
Hofrat Dipl.-Ing. Walter Schuller während seines Vortrags beim Heimattag der Siebenbürger Sachsen 2015 in Dinkelsbühl. Foto: Hans-Werner Schuster
Kirchlich gesehen, bildeten diese Gemeinden seit dem Jahre 1309 das Kokelburger Landdekanat, dessen Vorläufer – das gleichnamige Kirchenkapitel – bereits im 12. Jh. gegründet wurde. Später wurden die 13 Gemeinden, gemeinsam mit 11 weiteren, zum Bogeschdorfer Kapitel zusammengefasst.

Anders als in den Gemeinden auf Königsboden, wo die Pfarrer den ganzen Zehnten erhielten und dafür den sogen. Kathedralzins an den Bischof abliefern mußten, stand in den Dörfern auf Komitatsboden dem Geistlichen bloß eine Zehntquarte zu, drei Zehntquarten gingen an den Weißenburger Bischof bzw. nach der Reformation an den Landesfürsten.

Es stellt sich nun die berechtigte Frage, wie es dazu kam, dass etwa ein Drittel aller von Sachsen bewohnten Gemeinden auf Komitatsboden lag? Genaueres weiß man nicht, weil bis dato keine diesbezüglichen Urkunden oder sonstige Schriftstücke entdeckt werden konnten. Es wird vermutet, dass die adligen Grundbesitzer sächsische Siedler mit großen Versprechungen vom Königsboden (oder direkt aus den Auswanderungsgebieten?) anwarben, wobei meistens nur mündliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Kolonistenverbänden getroffen wurden.

Unter diesen Ausbau- oder Tochtersiedlungen gab es unsere sogen. 13 Dörfer, die gewisse Privilegien gegenüber den gewöhnlichen untertänigen Orten genossen. Sie besaßen auf kommunaler Ebene die eigene Gerichtsbarkeit, mit dem Hann als Ortsvorsteher und den Geschworenen. Appellationsinstanz war nicht das Komitatsgericht, sondern der Magistrat von Schäßburg bzw. von Mediasch.

An wirtschaftlichen Zugeständnissen waren wichtig:

1. Das gemeinsame Nutzungsrecht (Allmende) über Wald und Weide.

2.Rodungsflächen und neuangelegte Weingärten waren Freigründe, für die keine Fronarbeit und keine Abgaben an den Grundherrn geleistet werden mussten.

3.Das Mühlen- , Schank- und Schlacht- bzw. Fleischverkaufsrecht, ebenso wie das Jagd- und Fischereirecht, für die der jährliche Martinszins zu entrichten war.

Wie die Gemeinden auf dem „fundus regius“, erfreuten sich diese Zwischenkokelgemeinden an der im Freiheitsbrief festgeschriebenen freien Pfarrerwahl.

Hervorgehoben werden muss, dass sich der Boden im Eigentum der Adligen befand. Auf einem Teil davon, dem um 1554 herausgelösten Allodialgrund, mussten die Bauern Frondienst leisten, wobei der gesamte Ertrag dem Gutsherrn zufiel.

Die restliche Feldmark, der Urbarialboden, war in Sessionen (Hufen) aufgeteilt und den Leibeigenen, in Siebenbürgen Jobagen genannt, zur Nutzbarmachung überlassen. Als Gegenleistung mussten diese einige Tage pro Woche zum erwähnten Frondienst antreten und Naturalien an den „Herrn“ abgeben.

In jeder dieser Gemeinden gab es auch eine kleine Gruppe von Freibauern (Libertini), die sich hatte freikaufen können, mittels einer jährlichen Zahlung von etwa 30 – 40 Eimer Wein.

Die unterste Sozialschicht bildeten die sogenannten Häusler (Inquilini), die per Vertrag auf Allodialgrund angesiedelt wurden und weder Haus noch Grund besaßen. Allgemein waren diese sächsischen Bauern keine an die Scholle gebundenen Hörige, sondern verstanden sich als „coloni liberae conditionis“ (Siedler freiheitlicher Bedingungen), die nach sächsischem Recht angesiedelt wurden.
Walter Schuller und Gattin vor dem Vortrag beim ...
Walter Schuller und Gattin vor dem Vortrag beim Heimattag 2015 in Dinkelsbühl. Foto: Hans-Werner Schuster
Einige Gemeinden hatten sich, vorausahnend den wachsenden Druck des Adels, im 17. Jahrhundert Privilegien ausstellen und auch bestätigen lassen: Zendersch 1635, Nadesch 1664 und Rode im Jahre 1675.

Bereits im Jahre 1580 mussten die Gutsbesitzer Mihaly Kornis, Janos Lazar und György Lazar in Felldorf klein beigeben und ihren Untertanen in aller Form das Vererbungsrecht über Weinberge und Rodungsland zuerkennen, was offenbar nicht selbstverständlich war.

Dass manche Landesherren nicht viel Aufhebens bezüglich des Schicksals ihrer „Schutzbefohlenen“ machten, beweist der berüchtigte, seinem Namen gerecht werdende Statthalter Georg Basta, der 1603 der Stadt Schäßburg für 28.000 Gulden unsere nachmalig sogenannten 13 Dörfer verpfändet! Die Komitatsgemeinden als Spielball in den Händen der Adligen!

Demgegenüber ging es bei adligen Übergriffen nicht immer friedlich zu: Als ein gewisser Thomas von Kend an einer Brücke über die Kleine Kokel Maut einheben wollte, übten im Jahre 1366 Kirtscher und Bogeschdorfer Sachsen blutige Selbstjustiz, indem sie ihn in seinem Haus töteten. Es ist festzuhalten, dass diese beiden Gemeinden auf Königsboden lagen….

Die eigentliche Vorgeschichte von der Auflehnung der zu einer Notgemeinschaft zusammengeschlossenen 13 Dörfer beginnt mit dem Friedensvertrag von Sathmar 1711.

Zum einen wurden den Fronbauern neue Steuern und höhere Abgaben auferlegt, zum anderen waren die Grundbesitzer bestrebt, ihren Allodialbesitz zu vergrößern und die bäuerlichen Sessionen zu verkleinern.

Die Konskription von 1713 nahmen die Edelherren gleich zum Anlass, um die Sonderrechte der auf Adelsboden lebenden Bauern anzufechten.

Ein Jahr darauf beschließt der siebenbürgische Landtag eine gesetzlich einheitliche Regelung der Fronarbeit: Demnach hätten die Hörigen (mit Session) vier Tage pro Woche, die Häusler drei Tage wöchentlich Robot zu leisten, wobei es dem Grundherrn überlassen blieb, ob diese als Hand- oder Spanndienst zum Einsatz kam.

Außerdem sollte die Entfernung der Arbeitsstelle vom Wohnort eingerechnet werden. Einerseits war der Großteil der Untertanen mit der festgeschriebenen Anzahl der Frontage überfordert, zum anderen war durch die Reglementierung dem unbegrenzten, willkürlichen Vorgehen der Feudalherren ein Riegel vorgeschoben.

Gleichwohl wollten sich diese mit dem Beschluss nicht zufrieden geben und zögerten dessen Bestätigung durch den Landesherrn bis zum Jahre 1742 hinaus, also um 28 Jahre! Nur fünf Jahre später wurde mittels eines „königlichen Reskripts“ der Landtagsbeschluss wieder etwas aufgeweicht.

Aus einer amtlichen Statistik des Kokelburger Komitats geht u.a. hervor, dass nicht alle Gemeinden in gleicher Weise von den Adligen unterdrückt wurden, und auch innerhalb derselben Gemeinde die einzelnen Gutsbesitzer ihre Untertanen unterschiedlich behandelten.

So bezeugt 1726 der Hann von Kleinlasseln, Andreas Henning, dass die Verwalter des Grafen Bethlen sich in den Wintermonaten mit je drei Robottagen je Woche zufrieden geben, „im Sommer aber haben wir keinen Tag, an dem wir nicht zum Herrendienst getrieben werden, ja, in der Erntezeit muss jeder Hauswirt mit einer zweiten Person antreten und wir verbringen ganze Wochen auf Herrenarbeit.“

Häufig wurde der Frondienst noch dadurch erschwert, dass der fern des eigenen Wohnortes und mit Zugvieh geleistet werden musste, wie etwa in Johannisdorf, wo die Hörigen zeitweilig für 5 – 6 Wochen von zu Hause weg waren. Oder in Irmesch, wo die Untertanen des Grafen Bethlen bis zu 10 Wochen auf den Gütern in der Klausenburger Gespanschaft schuften mussten.

In Kleinalisch war die Bevölkerung durch den harten Frondienst derart verarmt, dass die Frauen der hörigen Bauern sich als Tagelöhnerinnen Arbeit suchen mussten, um die Familie einigermaßen ernähren zu können.

Etwa Mitte des 18. Jahrhunderts setzten dann die magyarischen Junker zum Angriff auf althergebrachte Rechte der sächsischen Untertanen-Siedlungen an. Als erste tat sich die Gräfin Christina Teleki hervor, die die Verfügungsgewalt der Gemeinde Rode über die abgabenfreien Gemeindegründe – Wälder, Hutweiden – in Frage stellte und deren Aufteilung unter die Grundherren verlangte.

Ähnliche Forderungen stellten einige Grundbesitzer auch in Zendersch und Nadesch, bis die Sache vor das Komitatsgericht kam. Die dort einvernommenen Zeugen bestätigten die Rechtsposition der drei Gemeinden, so dass sich der am 18. Februar 1754 in Rode tagende Gerichtsstuhl des Oberen Kreises der Kokelburger Gespanschaft gehalten sah, die Klage der Adligen abzuweisen.

Gleichwohl war das Maß für 13 Gemeinden schon vorher voll geworden, so dass sie sich 1751 zu dieser, von unbeugsamem Kampfeswillen erfüllten Rechtsgemeinschaft zusammengeschlossen hatten.

„Der Keneng wor der Herr am Land,
Der Erlenk nar an der Gemin,
Der Geböer mät Frau uch Känd
Mät Väi, uch blüsser Hand
Most oarbern, hart, füer ean allin.
Bes af Naimort uch Berkenyesch
Se sä zefoß gegangen,
Bä de Getern, bä de Schofen,
Äm Aren uch ämt Dreschen,
Hun sä derteus geschlofen.
Eus drezahn Geminen deden,
Sech Geböiren dernah zesumen,
En zuegen bai den Kieser bäs ke Wainen
Datt sei a Gottes Numen, dem Erlenk
Häramen nemi wullen danen.
Der Kieser hiert se salwest un,
En schäkt sai freindlich himen,
Richt gehot, uch donnich net bekun,
Vun dem turfte sai nar drimen.
Di lunk Prozeß fäng af dat un.“

(Aus der Ballade „Der Erlenk/Edling“ von Martin Hedrich, Rode).

Unverständlich bleibt hierbei, dass einige Gemeinden mit gleichem Hörigenstatus außen vor blieben, etwa Hohndorf, Belleschdorf, Schmiegen und Durles.

Nach zahlreichen Bitt- und Klageschriften der 13 Dörfer, die eine Gubernial-Kommission in 28 Punkten zusammengefasst hatte, ergeht der Bericht an den zu dieser Zeit als Provinzialkanzler amtierenden Samuel v. Brukenthal.

Dieser bestätigt 1764 die Rechte der Bauern. Gleichzeitig wird aber auch festgelegt, dass der Frondienst für eine ganze Session vier Tage pro Woche zu erbringen ist. Allerdings sollte die Robot außerhalb des Wohnortes nicht länger als acht Tage hintereinander dauern.

Die Unzufriedenheit der Bauern nahm jedoch weiter zu – sie wollten keinesfalls mehr als zwei Tage wöchentlich Dienst leisten. Es kam zu Widersetzlichkeiten und Zusammenrottungen, insbesondere der Untertanen des Grafen Paul Bethlen. Scharenweise zogen aufgebrachte Bauern aus der ganzen Kokelburger Gespanschaft nach Hermannstadt und lagerten tagelang vor der Toreinfahrt des Generalkommandos, bis sie dem Kommandierenden General Andreas Hadik, als Vorsitzendem des Guberniums, ihre Beschwerden vorbringen konnten.

Der Unmut war noch dadurch gesteigert worden, dass einige Grundherren die Anführer der Revolte in Eisen hatten schlagen lassen. General Hadik sah sich genötigt, in einige Gemeinden – Irmesch, Kleinlasseln, auch einige rumänische Dörfer – halbe Kompanien zu schicken, um den Aufruhr niederzuhalten.

Nachdem man bei Hof auch beunruhigt war angesichts der sozialen Spannungen, und um die Untertanen vor weiteren Bedrückungen in Schutz zu nehmen, erließ Kaiserin Maria Theresia im darauffolgenden Jahr eine entsprechende Weisung. Sie stützte sich dabei auf den Bericht einer wieder einmal beauftragten Kommission, bestehend aus Graf Adam Szekely und Altbürgermeister Andreas von Hannenheim aus Mediasch.

Durch die 1769 erlassene sogenannte „Certa Puncta“ kamen die meisten sächsischen Untertanen sozusagen vom Regen in die Traufe.

Es blieb zum einen nach wie vor bei der viertägigen Robot. Zusätzlich wurde den Grundherren das Schank- und Mühlrecht ebenso zugesprochen, wie das Eigentumsrecht an den Waldungen. Diese verstärkten nunmehr ihre Bestrebungen, die 13 Orte ganz auf den Status von Hörigendörfern herabzudrücken.

Der Konflikt entzündete sich schließlich an den Fragen der Freizügigkeit und der Gerichtsbarkeit. Jahrelang zog sich wieder der von der Notgemeinschaft angestrengte Prozess hin. Ziemlich aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Begründung der Szeredai-Gutsherrschaft:

Das Beispiel der 13 prozessführenden Dörfer könnte Schule machen und die anderen sächsischen, rumänischen und ungarischen Untertanen „anstecken“, und somit die Besitzverhältnisse gefährden.

Und weiters: „Was der Fisch ohne Wasser ist, das ist der ungarische Magnat und Adlige ohne Untertanen und Güter.“ Es ist kurz vor Weihnachten 1774, als die königliche Tafel in Neumarkt verkündet, dass die Grundherren vor weiteren Belästigungen (!) durch ihre Untertanen geschützt werden müssen, und stellt die Bauern unter die Gerichtsgewalt der Adligen. Als Oberinstanz habe das Kokelburger Komitatsgericht zu gelten.

Die Bauern der 13 Dörfer legen Berufung beim Gubernium ein. Nach neun Jahren (!) konnte sich dieses unter dem Vorsitz Samuel Brukenthals endlich zu einem, allerdings für die Untertanen niederschmetternden Bescheid entschließen: Es sei den Bewohnern dieser Dörfer nicht gelungen, den von ihnen in Anspruch genommenen freien Stand genugsam zu beweisen.

Infolgedessen seien sie als Jobagen zu betrachten, verbunden mit allen entsprechenden Leistungspflichten.

Wie Prof. Georg Weber in der Zenderscher Ortsmonographie diesbezüglich anmerkt, konnte sich der Sachse gegen die Vertreter des Adels für die Belange seiner unterdrückten Landsleute nicht durchsetzen, falls er dies überhaupt versucht hätte. Wahrscheinlich hätte er es sich nicht mit seinen Standesgenossen verderben wollen. Und an die Adresse einiger sächsischer Historiker gewandt, meint Weber, diese hätten den Sockel wohl doch etwas zu hoch für diesen Mann gebaut.

Hochgeschätzt scheint er jedenfalls in der Kaiserstadt Wien gewesen zu sein, denn auf deren größtem Denkmal, Maria-Theresia gewidmet (20 m Höhe, 44 t Gewicht), hat er neben berühmten habsburgischen Feldherren (u.a. der erwähnte Gen. Hadik), auch seinen Platz bekommen.

Über die unmenschliche Behandlung der Jobagen soll die folgende Szene Auskunft geben, die sich gelegentlich der ersten Siebenbürgen-Reise von Kaiser Josef II. 1773 (damals noch Mitregent) abgespielt haben soll: Als der in Begleitung des Michael von Heydendorff, Bürgermeister von Mediasch und Königsrichter, befindliche Herrscher bei Bonnesdorfer Sachsen vorbeifährt, fleht ihn ein Bauer aus dieser Hörigengemeinde an:

„Ihre Majestät! Unsere Herrschaft, der Graf Bethlen Miklos, ruiniert uns völlig durch die viele Arbeit. Wir müssen ihm manchmal die ganze Woche arbeiten. Er gibt uns doch nichts zu essen, aber Schläge bekommen wir vom Praefectus fast alle Tage umsonst (also grundlos!), wir mögen arbeiten, was wir wollen ….“

Der Kaiser: „Geht nur nach Hause, es soll euch geholfen werden, ich werd’s schon untersuchen lassen.“

Der Bauer: „Wir getrauen uns nicht mehr nach Hause zu gehen, Ihro Majestät, der Praefectus wird uns tot schlagen lassen. Sehen Eure Majestät mein blutiges Hemd, wie er mich nur gestern ohne Ursache hat schlagen lassen. Wenn er nun hört, dass wir bei Eurer Majestät gewesen sind, wird er uns noch mehr schlagen lassen. Eure Majestät helfen uns, wir bitten um Gottes willen….“

Der Kaiser (zu seinem Begleiter): „Hören Sie, das sind harte Klagen!“

Von Heydendorff: „Und sie sind nicht ohne Grund, ihre Majestät.“

Ein Foltergerät aus jener Zeit, mit welchem der Gehorsam der Untertanen erzwungen werden sollte, war noch bis vor einigen Jahrzehnten in Nadesch zu sehen: Eine Knute mit einer Eisenkugel an eiserner Kette. (Bild wird gezeigt)

Nachdem eine Bauerndeputation der 13 Dörfer in Wien dem Kaiser eine Bittschrift überreicht hatte, es ist das Jahr 1785, beharrte die Resolution des Regenten im Wesentlichen auf dem Verdikt des Guberniums von 1783.

Im August gleichen Jahres erlässt Josef II. dann etwas unerwartet ein Dekret über die Aufhebung der Leibeigenschaft.

Ein sogenannte Urbar sollte die Beziehungen zwischen Grundherren und Untertanen genau regeln. In der Folge glaubten viele Bauern, sich der Verbindlichkeiten gegenüber ihren Herrschaften entledigen zu können und kündigten den Gehorsam auf.

Als der Kaiser 1786 zum dritten Mal nach Siebenbürgen kam, wollte Baron Brukenthal ihm einige Beschwerden seines Volkes vortragen. Die Audienz endete damit, dass, wie Brukenthal erzählt, „Ihre Majestät sprachen nicht weiter und entließen mich.“ Nicht viel anders erging es dem Gouverneur bei einem zweiten Empfang: „Ihre Majestät sahen mich mit großem Befremden an und entließen mich.“ Anfang des darauffolgenden Jahres enthob ihn dann der Kaiser ohne Angabe von Gründen seines Amtes.

Zunächst stellte das Restitutionsedikt von 1790 auf Drängen des Adels den alten Stand der Verfassungen wieder her.

Einen noch herberen Rückschlag für die Bauern der 13 Dörfer bedeuteten jedoch die Beschlüsse des Klausenburger Landtags von 1791/92.

Der antifeudale Kampf der Kokelgemeinden trat in eine neue Phase. Die Grundherren hatten nämlich durchgesetzt, dass das Eigentum an der Gemeinweide sowie am Wald ihnen zustand. Vor allem auch die freien Bauern waren betroffen. Sie verloren ihren gesamten Grund und Boden durch dessen Umwandlung in Allodialgrund.

Auch hatten sie die sogenannte Regalrechte ebenso verloren wie auch das Appellationsrecht an den Schäßburger Magistrat. Der „altehrwürdige“ Hann sollte nicht mehr von der Gemeinde gewählt, sondern vom Stuhlsrichter ernannt werden.

Alle wichtigen Privilegien, für die sie zumindest mit Teilerfolgen so lange und zäh gekämpft hatten, waren dahin – sie waren auf den Stand der „eigentlichen“ Jobagen herabgedrückt worden.

Und das zu einer Zeit, als auf dem Pariser Place de la Concorde schon Köpfe gerollt waren ….! So weit kam es in unserem Zwischenkokelgebiet nicht.

Gleichwohl war der Widerstand in Zendersch und Nadesch dermaßen heftig, dass diese Orte für drei Monate militärisch belagert und 13 Altschaftsmitglieder für sieben Wochen ins Komitatsgefängnis von St. Martin (Dicsöszentmarton) gesteckt wurden.

Solidarisch mit ihnen zeigten sich die rumänischen und ungarischen Bauern aus Bladenmarkt (Balavasar) und Kend, indem sie sich mit ihren Viehherden für ihre Freilassung verbürgten. (Man höre und staune!)

Auf Grund der Klagen mehrerer Gemeinden am Wiener Hof über willkürliche Frondienste, körperliche Misshandlungen und Enteignungen, entsandte 1805 das Gubernium eine Kommission unter der Leitung des Vizegespans des Kokelburger Komitats, Christoph Szeredai, und des Stuhlnotärs von Mediasch, Andreas Krauß, in dieses Gebiet. Deren Bericht wurde fünf Jahre lang verschleppt, bevor er nach Wien kam.

Aus dem Kommissionsbericht ging u.a. auch hervor, dass sich die Prozesskosten des 13-Dörfer-Verbandes bereits auf ca. 18.000 Gulden angehäuft hatten. Die damalige Kaufkraft des Guldens kann man vielleicht an einem Beispiel festmachen: für einen Gulden konnte man zehn Hühner kaufen.

Der Wiener Hof nahm schließlich im Mai 1816 Stellung und entschied u.a. die Entschädigung zugunsten der ehemaligen Freibauern sowie deren Verfügungsrecht über ihre Rodungsflächen.

Um diese Maßnahmen auch zu überprüfen, wurde der ungarische Statthaltereirat Ladislaus von Puky in diese Gemeinden geschickt.

Freilich hatte man damit so etwas wie den Bock zum Gärtner gemacht, da dieser, selbst Adliger, sich von seinen Standesherren unter Druck setzen ließ.

1819/20 gab es dann eine neue Konskription in Siebenbürgen. Eine damit verbundene Steuerreform brachte nur zusätzliche Belastungen und Verarmung der Bauern.

Die Grundherren versuchten ihre Forderungen immer mehr und rücksichtsloser durchzusetzen: Verhaftungen, Folterungen waren fast schon an der Tagesordnung. Sogar hochschwangere Frauen mussten für einen längeren Zeitraum auf auswärtig gelegenen Adelsgütern Robot leisten.

Die meisten Grundbesitzer hatten nur relativ wenige Untertanen und einen entsprechend kleinen, über viele Gemeinden verstreuten Besitz.

Obwohl die Gemarkungen der beiden Nachbargemeinden Zendersch und Rode in etwa gleich groß waren, zählte man um das Jahr 1800 in Rode doppelt so viele Grundherren, nämlich 100!

Den größten Grundbesitz hatte in beiden Gemeinden die Familie Bethlen; sie konnte gleichwohl auch das größte Unterdrückungspotential vorweisen.

Nicht unbedingt nach höherem Gewinnstreben war hingegen das Kleinadelsgeschlecht der Bolyais aus, als es 1803 nach Maldorf zog, in dessen Umgebung es Güterbesitz hatte, sondern nach höherer Mathematik. Farkas und vor allem sein Sohn Janos Bolyai gehörten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu den europaweit bekanntesten ihres Faches.

Nicht selten mussten die Bauern an mehreren, unterschiedlich weit entfernten Orten arbeiten. So ist gut dokumentiert, dass die Zenderscher nicht nur im nahegelegenen Blademort, sondern auch etwa in Koronka und im Nyarad-Tal, also in einem Umkreis von 25 – 30 km ihre Arbeitskraft einsetzen mussten.

Einen „Ausreißer“ bildeten in diesem Fall die Arbeiten im Weingarten von Berkenyes (rum. Berchiesu) im Klausenburger Komitat, etwa 100 km von Zendersch entfernt, wo die Untertanen des Grafen Emerich Bethlen 15 – 16 Wochen pro Jahr zu Diensten sein mussten. In diesem Ort scheint eine Art Kolonie bzw. ein Arbeitslager untertäniger Sachsen entstanden zu sein. Denn, wie wir gehört haben, mussten auch Roder und Roderinnen hier „Jubagy“ sein, wobei gar eine Geburt in der Dreschtenne vom November 1842 namentlich überliefert wurde.

Darüber hinaus wurde auch ein Seelsorger, Michael F. Sutoris, von Bischof Johann Bergleiter zum „Parochus ecclesiae Berkenyes“ ordiniert.

Am Vorabend der Revolutionsjahre 1848/49 beschließt der Landtag ein Gesetz mit einem Regelwerk, welches die Untertanenverhältnisse klären sollte.

Demnach sollte die Robot einen Tag pro Woche Spanndienst oder zwei Tage pro Woche Handdienst umfassen. Zwar wurde dieses Gesetz vom Hof genehmigt, doch aufgrund der sich abzeichnenden Unruhen nicht durchgeführt.

Im Frühjar 1848 erheben sich die Hörigen der Dreizehn Dörfer gegen ihre Grundherren. Es kommt zu Plünderungen, ungarische Beamte des Kokelburger Komitats werden vertrieben, das Komitatsgebäude von St. Martin wird verwüstet.

Eine eilends eingesetzte „Kommission zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung“ mit Sitz in Klausenburg erlässt eine Verfügung, darin die Bauern aufgefordert werden, in Ruhe die Sitzung des Landtages abzuwarten, bei welcher ihre Befreiung von der Fronarbeit beschlossen werden soll.

Am 6. Juni 1848 ist es dann wirklich so weit. Die Kunde von der Aufhebung der Leibeigenschaft löste mancherorts wahre Freudenfeste aus, so z.B. in Irmesch und Johannisdorf, wie Pfarrer Lukas Zickeli berichtet: „… veranlassten ein Freudenfest, wobei alle Herzen nur Lob- und Danklieder unter den heißesten Freudentränen dem Allgütigen emporjubelten. … wodurch er die vielen Seufzer und Gebete allgnädig erhöret und sie doch endlich von der Robottsag befreit habe.“

Doch die Adligen gaben sich noch nicht ganz geschlagen: Im Laufe des Sommers versuchten sie ehemalige Untertanen zu Dienstleistungen, nicht selten mit militärischer Gewalt, zu zwingen. Als Reaktion darauf entlud sich der Hass der sich als befreit gesehenen Bauern in Plünderungen und Verwüstungen, wie schon zuvor im Frühjahr.

„De Lekt eus der Gemin,
dai hun den Erlenk ditgeschlon,
mät Schwiefel uch det Heus verbrät
de Meuren eagerässen
uch bäs keen Eppeschderf gedron.“

Nachdem im September der Bürgerkrieg ausgebrochen war, rotteten sich einen Monat später bei Oderhellen die Szekler zusammen und unternahmen einen „Kriegszug“ gegen „die rebellischen Sachsen und Rumänen.“ Auf dem Weg nach Straßburg am Mieresch, wo sie sich mit ungarischen Einheiten zusammenschließen sollten, plünderten sie zahlreiche Ortschaften, darunter Marienburg, Nadesch und Rode.

Die revolutionären Wirren ausnutzend, begaben sich Vertreter von drei Gemeinden, Reußdorf, Johannisdorf und Irmesch zum Kommandierenden General Anton Frhr. von Puchner nach Hermannstadt und beantragten die Angliederung der 13 Dörfer an den Königsboden. Dem Antrag wurde stattgegeben.

Daraufhin beauftragte die Nationsuniversität Pfarrer Stephan Ludwig Roth als „bevollmächtigten Kommissär“ für die Umsetzung des Vorhabens.

Von seinem Hauptquartier in Elisabethstadt vollzog Roth am 20. November 1848 die Zuteilung von acht Gemeinden (Marienburg, Nadesch, Maniersch, Zuckmantel, Felldorf, Zendersch, Maldorf und Rode) an den Schäßburger Stuhl, und der fünf übrigen (Kleinalisch, Kleinlasseln, Irmesch, Johannisdorf und Reußdorf) an den Mediascher Stuhl.

In einem Schreiben an den Schäßburger Magistrat bedankten sich die Gemeinden überschwänglich für diese Verwirklichung einer jahrhundertelangen Hoffnung, um so wie „die teuren Brüder auf Königsboden sich der Segnungen einer gerechten und weisen Regierung erfreuen zu können.“

Die Freude sollte leider, wie schon so oft, nur von kurzer Dauer sein. Denn mit dem ungarischen Revolutionsheer unter General Josef Bem, welches bis Ende März 1849 ganz Siebenbürgen, ausgenommen das Erzgebirge, besetzt hatte, kehrten auch die frühere Komitatsverwaltung und die Grundherren zurück, und versuchten die Uhr zurückzudrehen.

Das gewalttätige Vorgehen der ungarischen Soldateska gegen die ehemaligen Hörigen fordert zahlreiche Opfer unter der sächsischen und rumänischen Zivilbevölkerung. Dabei ist die Gemeinde Rode am schwersten betroffen: 22 sächsische Männer werden im Arrest von Neumarkt von einer Szeklerbande getötet.

Nachdem der von Reichsverweser Lajos Kossuth nach Siebenbürgen entsandte Regierungskommissär Ladislaus Csanyi Ende April Stephan Ludwig Roth hatte verhaften lassen, wurde dieser von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilt und am gleichen Tag hingerichtet.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Pfarrer Roth durch seine Tätigkeit zugunsten der Dreizehn Dörfer den Tatbestand des Landesverrates erfüllt hätte.

Nach der Schlacht bei Schäßburg, wo General Bem eine deutliche Niederlage erlitten hatte, übernahm der Schäßburger Magistrat erneut die Verwaltung der acht sächsischen Gemeinden des Kokelburger Komitats.

Am 21. Juni 1854 erschien dann das kaiserliche Patent über die Grundentlastung und die damit in Zusammenhang stehende Regelung der zwischen den Grundherren und ihren früheren Untertanen entstandenen Streitfragen.

Letztendlich gelang es doch vielen Gemeinden in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts den adligen Grundbesitzern den ganzen Allodialgrund abzukaufen, so in Maniersch, Felldorf, Zendersch, Rode und Maldorf, und es innerhalb kurzer Zeit zu beachtlichem Wohlstand zu bringen.

Nach einem hundertjährigen Kampf dieser Notgemeinschaft der Dreizehn Dörfer, der viel Schweiß, Blut und Tränen den geknechteten Bauernstand gekostet hatte, war es diesem endlich gelungen, das Joch des madjarischen Adels abzuwerfen und Freibauern zu werden.

Nun durfte etwa ein Hauswirt Kramer aus Zuckmantel, oder ein Hauswirt Flagner aus Maldorf, oder ein Hauswirt Kloos aus Irmesch, oder ein Hauswirt Fakesch aus Kleinalisch, oder auch ein Hauswirt Drechsler aus Marienburg „auf freiem Grund mit freiem Volke stehn“!!

Sie alle gehören jenem knorrigen, unverdrossenen Menschentyp an, für den des Dichters Worte wohl zutreffen:

„Und immer, immer wieder,
So vieles auch geschah,
Aufreckten wir die Glieder,
Und heut‘ noch sind wir da!“

Aber das mit dem DA ist wiederum eine andere Geschichte …

Walter Schuller

Schlagwörter: Heimattag 2015, Zwischenkokelgebiet, Geschichte, Vortrag

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