24. April 2013

Pfarrhaus-Abriss in Deutsch-Kreuz: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Michael Schmidt Stiftung wegen des Abrisses des ehemaligen evangelischen Pfarrhauses in Deutsch-Kreuz ist eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft im Einstellungsbeschluss Nr. 1028/P/2012 vom 25. März 2013 feststellt, waren die strafrechtlichen Ermittlungen einzustellen, da es „keine Beweise zur Kenntnis über die Einstufung des Objektes als Denkmal oder dessen Lage innerhalb der Schutzzone eines geschützten Geschichtsdenkmals“ gebe. Das Gleiche gelte für den „künstlerischen oder historischen Wert des Objektes“.
Auch wurde festgehalten, dass es „keine Beweise dafür gibt, dass mit der tatsächlichen Aufnahme von Bautätigkeit begonnen worden wäre“; es gebe lediglich Indizien auf „vorbereitende Tätigkeiten“ im Vorfeld der Erteilung von Baugenehmigungen an die beauftragten Baufirmen. Hinsichtlich des Errichtens einer Umzäunung des Geländes (auf einer Länge von 100 m durch Mauerwerk) ohne erforderliche Genehmigung wurde festgestellt, dass dieses eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die der zuständigen Abteilung der Baubehörde gemeldet worden sei. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat der Michael Schmidt Stiftung inzwischen den Bauvorbescheid zum Wiederaufbau des Pfarrhauses Deutsch-Kreuz erteilt. Dieser legt fest: „Der Bau wird in der ursprünglichen Form wiederhergestellt, wobei die Volumina und die architektonische Expressivität entsprechend der Funktion und der Lage eingehalten werden. Zur Verwendung (…) bei Wiederaufbau der Immobilie, Erneuerung der Umzäunung, Außenanlagen, Anschlüsse und Nutzräume“.

Das ehemalige evangelische Pfarrhaus in Deutsch-Kreuz (Kreis Kronstadt) ist am 23. August 2012 wegen akuter Einsturzgefahr abgerissen worden, nachdem bei Sondierungsarbeiten einer Hermannstädter Baufirma tags zuvor ein Hauseck eingestürzt war (siehe "Abriss wegen akuter Einsturzgefahr"). Die Staatsanwaltschaft stellte nach einer Strafanzeige strafrechtliche Ermittlungen an gegen die Michael Schmidt Stiftung als Eigentümerin des Gebäudes. Die Stiftung hatte den Pfarrhof im September 2011 käuflich erworben, um ihn nach einer grundlegenden Sanierung auch für soziale Projekte und Kulturveranstaltungen zu nutzen.

Die Michael Schmidt Stiftung begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft: „Wir sind sehr froh, dass die Untersuchungen nun abgeschlossen sind und damit der Weg für den geplanten Wiederaufbau unseres Pfarrhauses in Deutsch-Kreuz endlich frei ist. Wir hoffen, dass bis zum Herbst das Ortsbild weitgehend wieder hergestellt werden kann und wir diese bedauerlichen Verzögerungen aufholen können. Mit der Einweihung der frisch restaurierten Orgel am 28. Juli 2013 wollen wir ein weiteres Zeichen setzen und neuen Aufschwung nach Deutsch-Kreuz bringen“, erklärte der Vorsitzende des Stiftungsrates Michael Schmidt.

Schlagwörter: Deutsch-Kreuz, Pfarrhaus, Michael Schmidt Stiftung

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