7. Dezember 2015

Immobilien in Rumänien: Renovieren oder höhere Steuern

Bukarest – Wer seine Immobilie oder sein Grundstück verwahrlosen lässt, kann nach dem neuen Steuergesetz in Rumänien kräftig zur Kasse gebeten werden. Bis zu 500 Prozent mehr Steuern kann eine Gemeinde oder Stadt für das Versäumnis einfordern.
Wird der Forderung nicht nachgekommen, kann dies sogar zur Zwangsvollstreckung führen. Die Kriterien, aufgrund derer ein Grundstück oder eine Immobilie als ungepflegt gilt, werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, die auch die Höhe der Strafsteuer bestimmt. Unter diese Kategorie fällt auch die Pflicht zur Renovierung von Fassaden durch den Hausbesitzer.

NM

Schlagwörter: Immobilien, Gesetz

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