11. Januar 2016

Verfassungsbeschwerde gegen Rauchergesetz in Rumänien

Bukarest – Ein von der Abgeordnetenkammer am 15. Dezember 2015 verabschiedetes Gesetz verbietet das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Räumen in privater oder öffentlicher Hand, die von mindestens zwei Wänden und einem Dach begrenzt sind, einschließlich in improvisierten Unterständen. Verboten ist das Rauchen in Rumänien auch am Arbeitsplatz und auf Kinderspielplätzen (auch im Freien), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in staatlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheits- und Unterrichtswesens und in jenen für Kinderschutz.
Das neue Gesetz verbietet den Verkauf von Tabakprodukten in Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens. Der lose Verkauf von Zigaretten, Zigarillos und Zigarren ist generell verboten. Zuwiderhandlungen durch natürliche Personen werden mit 100 bis 500 Lei geahndet. Juristische Personen zahlen beim ersten Verstoß 5 000 und beim zweiten 10 000 Lei.

Das mit 164 Für-, 20 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen in der Abgeordnetenkammer angenommene Gesetz wurde daraufhin von 33 Senatoren aus mehreren Fraktionen durch Beschwerde beim Verfassungsgericht angefochten. Sie argumentieren mit rechtlicher Unklarheit und der Gefahr einer Diskriminierung: Private Räume, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, würden in dem Gesetz als „öffentlicher Raum“ definiert; zudem bestünde eine Ungleichbehandlung der Raucher, z.B. in Flughäfen, wo Raucherbereiche vorhanden sind, und in Gefängnissen, wo den Häftlingen das Rauchen weiterhin gestattet wird.

NM

Schlagwörter: Gesetz

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