14. Januar 2016

Neues Steuergesetz in Rumänien

Bukarest – Am ersten Januar ist das am 22. Dezember 2015 in der Abgeordnetenkammer verabschiedete und am letzten Tag des Jahres von Präsident Klaus Johannis unterzeichnete Steuergesetz in Kraft getreten. Steuern auf Wohngebäude und Gebäude, in denen kommerzielle Aktivitäten stattfinden, sollen erhöht werden, wobei Lokalbehörden hierbei mehr Freiheit eingeräumt wird. Auch die Grundsteuer soll steigen.
Für Wohnungen mit Firmensitz oder kommerzieller Aktivität beträgt die Steuer ab sofort zwischen 0,2 und 1,3 Prozent ihres Wertes, was bedeutet, dass sie sich für die kommerzielle Nutzung einer Wohnung verdoppelt oder sogar bis auf das 13-Fache ansteigen kann. Für ungepflegte Gebäude und Grundstücke kann sie bis auf 500 Prozent erhöht werden.

Die Mehrwertsteuer (TVA) wird hingegen von 24 auf 20 Prozent gesenkt, in einigen Bereichen sogar auf 9 oder 5 Prozent, was bei entsprechender Weitergabe an die Kunden zu Preissenkungen von 3,3 Prozent führen sollte. Steuern für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Kinos, Museen und Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften werden von 24 auf 9 bis 5 Prozent reduziert. Die Umsatzsteuer auf Medikamente, Lebensmittel, Hotels, Catering und die Bereitstellung von Trinkwasser sinkt auf 9 Prozent. Die niedrigere Mehrwertsteuer könnte auch eine Preisreduzierung für Benzin und Diesel nach sich ziehen.

Eine wichtige Gesetzesänderung betrifft die Besteuerung von Dividenden, die von 16 auf 5 Prozent sinkt. Für Kleinstunternehmen wurde die Mindestgrenze für zu besteuernde Gewinne von 65000 auf 100000 Euro ­erhöht und außerdem ein differenziertes Steuerquotensystem in Anhängigkeit von der Zahl der Angestellten eingeführt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Für Kleinstunternehmen mit über zwei Angestellten gilt eine Steuerquote von 1 Prozent, für solche mit einem Angestellten 2 Prozent und für Firmen ohne Angestellte 3 Prozent.

NM

Schlagwörter: Gesetz, Wirtschaft

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