23. Juni 2016

Neue Ermittlungen zur Revolution 1989

Bukarest – Über tausend Regimegegner kamen in der sogenannten Revolution zum Sturz Ceaușescus ums Leben – ein Großteil jedoch erst in der Zeit zwischen der Verhaftung und Erschießung des Diktatorenehepaars. Der Frage, wer in den Tagen vom 22.-25. Dezember 1989 in der Hauptstadt und anderen Städten noch auf Demonstranten geschossen hat, wird jetzt, mehr als ein Vierteljahrhundert später, wieder aufgerollt, nachdem frühere Ermittlungen bereits als ergebnislos eingestellt worden waren.
Der hohe Kassations- und Gerichtshof (ICCJ) hat dies am 13. Juni auf Antrag des früheren ICCJ-Staatsanwalts Bogdan Licu im April beschlossen. Licu ­bemängelt, dass die Ergebnisse zahlreicher Vernehmungen sowie ein Bericht des Inlandsnachrichtendienstes SRI und die Protokolle der Anhörungen vor Parlamentsausschüssen immer noch zurückgehalten werden: „Die Ermittlungen entsprechen nicht den Normen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.“ Im Blickpunkt des neuen Verfahrens, in dem wegen Völkermordes ermittelt wird, steht auch Ion Iliescu, der unmittelbar nach der Revolution die Macht übernommen hat. Ihm wird vorgeworfen, Gewalt gegen die Bevölkerung geschürt zu haben, um die eigene Position zu stärken.

Auch Präsident Klaus Johannis forderte in seiner Ansprache anlässlich der Einweihung des Denkmals „Flügel“ zum Gedenken an die antikommunistischen Widerstandskämpfer 1945-1989 vor dem Bukarester Pressehaus am 1. Juni, dort, wo früher die Lenin-Statue stand, eine Aufklärung und Bestrafung der Verbrechen während der Revolution. Auch die Verbrechen des Kommunismus müssten weiterhin aufgedeckt und eine Leugnung derselben gesetzlich verboten werden.

NM

Schlagwörter: Revolution

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