Zu den beanstandeten Paragrafen im Gesetz über die Schaffung der Integritätsbehörde gehören das Recht zur Einholung und Überprüfung der Einkommens- und Vermögenserklärungen öffentlicher Amtsträger, die Befugnis zur Durchführung von Ermittlungen, das Stellen von Strafanzeigen oder die Konfiszierung von Vermögen. In der am 5. Mai im Staatsanzeiger (Monitorul Oficial) veröffentlichten Urteilsbegründung wird der ANI die Vermengung von Rechtssprechungskompetenzen mit Ermittlungskompetenzen vorgeworfen, dabei sei die Institution aus rechtlicher Sicht lediglich eine Verwaltungsbehörde. In ersten Reaktionen erklärten sowohl Premierminister Emil Boc (PDL) als auch Justizminister Cătălin Predoiu (unabhängig), die ANI müsse funktionsfähig bleiben. Die Regierung hat mittlerweile ein modifiziertes Gesetz präsentiert, das Ende April im Parlament angenommen wurde. Es wurde an den Senat weitergeleitet. Unsicher bleibt allerdings, ob das geänderte Gesetz bei einer erneuten Prüfung vor den Verfassungsrichtern Bestand haben wird. Die Gründung der ANI war eine der Beitrittsbedingungen der Europäischen Union. Bei einem Treffen mit Staatspräsident Traian Băsescu in Brüssel zeigte sich EU-Kommissionspräsident José Barroso besorgt über das Urteil. Schon im jüngsten Zwischenbericht im März hatte die Kommission die mangelnden Fortschritte im rumänischen Justizwesen bemängelt.
HW
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