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14. April 2014

Rumänien und Siebenbürgen

Zweitmitgliedschaft in der evangelischen Kirche nun umsetzbar

Ausgesiedelte Gemeindeglieder können ab sofort nicht nur Gäste, sondern auch Träger in ihren siebenbürgischen Heimatgemeinden sein. Das Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (EKR) hat am 28. Februar Durchführungsbestimmungen verabschiedet, wodurch die Mitgliedschaft von Ausgesiedelten in der EKR konkret umsetzbar wird. Ausgesiedelte können sich wahlweise als Mitglied im Sonderstatus mit begrenzten Rechten und Pflichten oder als ordentliches Mitglied mit vollen Rechten und Pflichten in das Leben der Gemeinde einbringen. Die Kirche erhofft sich auf diesem Wege eine Verstärkung der personellen Ressourcen sowie über eine steigende Mitgliederzahl auch Impulse für die evangelische Gemeinschaft in den Dörfern und Gemeinden. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

  • Äschilos

    1Äschilos schrieb am 14.04.2014, 09:00 Uhr:
    Die neuen Perspektiven, die sich durch diesen Erlass ergeben, finde ich sehr konstruktiv
  • gloria

    2gloria schrieb am 14.04.2014, 13:27 Uhr:
    Wahrscheinlich wird erwartet, dass die Rechte hier in Deutschland gelten und die Pflichten in Rumänien erfüllt werden sollen,auch durch Zahlung der Kirchensteuern in Rumänien.
    Lobenswert für diejeniegen die eine Mitgliedschaft hier und dort anstreben.Was ich überhaubt nicht verstehe,wenn in Deutschland der Kirchenaustritt erfolgt,damit man in Rumänien wieder eintreten kann.Aber alle Pflichten:Taufe,Konfirmation,Trauung,Beerdigung sollen von der evangelisch Kirche in Deutschland KOSTENLOS durchgeführt werden...weil...ach weil wir ja ausgesiedelte Siebenbürger sind.Dieses Tauziehen ist nicht gut,bringt auch nichts Gutes!!!!
  • getkiss

    3 • getkiss schrieb am 15.04.2014, 03:52 Uhr:
    "Text des Erlasses"
    Erlass?
    Hoheitlicher Begriff....
    Danke, Euer Gnaden....

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