4. April 2011

1996 hat der Bundestag das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossen, das die Aussiedler mit einer sofort wirksamen 40-Prozent-Kürzung der Entgeltpunkte aus den Zeiten im Herkunftsgebiet belastete. Zum solidarischen Kampf dagegen wurde die „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ unseres Verbands ins Leben gerufen. In ihrem Auftrag wurden zwei juristische Gutachten erstellt. Ab 1999 erreichte die Interessengemeinschaft wichtige Entscheidungen des Bundessozialgerichts und 2006 die große Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das zwar die Kürzung nicht als verfassungswidrig angesehen hat, aber ihre übergangslose, sofort wirksame Inkraftsetzung. Unser Verband reichte eine Petition an den Bundestag ein, der 2007 Nachzahlungen nur für die betroffenen Rentner beschlossen hat, deren Rentenbeginn zwischen 1996 und 2000 lag. Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht haben die erneuten Versuche der Interessengemeinschaft, eine weiter gehende Übergangsregelung zu erreichen, zurückgewiesen. Die Rentenbehörden haben die Nachzahlungen inzwischen abgeschlossen, so dass unser Bundesvorstand die Tätigkeit der Interessengemeinschaft für beendet erklärt hat und die nicht verbrauchten Mittel bestimmungsgemäß unserem Sozialwerk überwiesen wurden. Im folgenden Gespräch mit Rechtsanwalt Ernst Bruckner, Bundesrechtsreferent des Verbandes der Siebenbürger Sachsen, hinterfragt Siegbert Bruss den Sinn und die Ergebnisse der Interessengemeinschaft.
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