5. Februar 2013

Spitzengespräche zur Entschädigung für Russlanddeportierte

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen, Dr. Bernd Fabritius, hat das Problem der Deutschen aus Rumänien, die im Januar 1945 zur Zwangsarbeit nach Russland verschleppt wurden und heute in Deutschland leben, in einem Gespräch mit dem rumänischen Außenminister Titus Corlățean am 3. Februar in München erörtert. Der Chef der rumänischen Diplomatie kündigte an, einen Änderungsvorschlag zu den umstrittenen Gesetzespassagen des Entschädigungsdekretes 118/1990 durch eine Dringlichkeitsanordnung der Regierung einzubringen. Weiter kündigte er an, den Bundesvorsitzenden des Verbandes zur Teilnahme an der entscheidenden Regierungssitzung in Bukarest einzuladen.
Durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Rumäniens (ICCJ) war es Ende letzten Jahres zu einem Rückschlag bei der Wiedergutmachung für Russlanddeportierte gekommen (diese Zeitung berichtete). Nun fand ein mehrstündiges Arbeitstreffen des Bundesvorsitzenden mit dem rumänischen Außenminister am Rande der Sicherheitskonferenz in München statt und brachte damit erneut Bewegung in die Problematik der Entschädigung für Russlandverschleppte. Das tragische Schicksal der Zwangsarbeiter hat die Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller in ihrem Roman „Atemschaukel“ thematisiert.

Außenminister Titus Corlățean nahm einen Brief des Bundesvorsitzenden Dr. Bernd Fabritius an den rumänischen Premier Victor Ponta mit, in welchem Vorschläge für die erforderlichen Gesetzesänderungen gemacht werden. Es ist ein Novum in den grenzüberschreitenden Beziehungen, dass ein Bundesvorsitzender eines landsmannschaftlichen Verbandes in eine Regierungssitzung seines Herkunftsstaates eingeladen wird.

Eine Eingabe des Bundesvorsitzenden an das rumänische Arbeitsministerium, mit welchem eine einschränkende Verfahrenspraxis in einigen Landkreisen Rumäniens kritisiert worden war, hat das zuständige Ministerium in einem am 4. Februar 2013 eingegangenen Schreiben positiv beschieden: Künftig wird nicht mehr verlangt, für Entschädigungszahlungen ein Konto in Rumänien zu eröffnen. Die Entschädigungsrente gemäß Dekret 118/1990 muss – wie jede andere Rentenzahlung – auch auf ein Konto des Berechtigten in Deutschland erbracht werden.

Schlagwörter: Russlanddeportation, Entschädigung, Politik

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Neueste Kommentare

  • 09.04.2013, 10:56 Uhr von orbo: @azur: Info nun OK? [weiter]
  • 08.04.2013, 22:59 Uhr von Fabritius: http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/13229-verband-setzt-sich-mit-forderung ... [weiter]
  • 06.02.2013, 08:12 Uhr von azur: Wer hat denn diesen Bericht denn geschrieben? Er ist leider nicht signiert. Kann man denn auch mehr ... [weiter]

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