7. Juni 2013

Novelle des Entschädigungsdekrets 118/1990 in Rumänien endgültig beschlossen

Die Abgeordnetenkammer des rumänischen Parlaments hat einstimmig und endgültig beschlossen, die Opfer von politischer Verfolgung, die die rumänische Staatsangehörigkeit verloren haben, in den Anwendungsbereich des Entschädigungsdekrets 118/1990 einzubeziehen. Auf Einladung des Außenministers von Rumänien, Titus Corlățean, und des Parlamentspräsidenten Valeriu Ștefan Zgonea nahmen als Vertreter des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius und Bundesgeschäftsführer Erhard Graeff an der entscheidenden Plenarsitzung des Parlaments am 5. Juni 2013 in Bukarest teil.
Die vom Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, in Absprache mit den Landsmannschaften der Banater Schwaben sowie der Sathmarschwaben, angestoßene Gesetzesänderung wurde am 3. April 2013 von der rumänischen Regierung als Gesetzesvorhaben beschlossen (siehe SbZ Online) und dann am 14. Mai vom rumänischen Senat, dem Oberhaus des rumänischen Parlaments (diese Zeitung berichtete), einstimmig als Gesetz verabschiedet. Der Beschluss der Abgeordnetenkammer erfolgte am 5. Juni ebenfalls einstimmig, nachdem ein Änderungsantrag der Opposition (PDL) abgelehnt worden war.

Nach einer fünftägigen Frist, in der das Verfassungsgericht etwaige Verfassungsverstöße überprüfen kann, wird das Gesetz dem rumänischen Staatspräsidenten zur Ausfertigung übermittelt und kurz danach mit Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens in Kraft treten.
Blick in den Plenarsaal der Abgeordnetenkammer, ...
Blick in den Plenarsaal der Abgeordnetenkammer, Rumäniens Außenminister Titus Corlățean präsentiert vom Rednerpult aus den Standpunkt der Regierung zum Gesetzesvorhaben.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden alle Betroffenen von politischer Verfolgung in Rumänien sowie die Opfer von Deportation und Kriegsgefangenschaft, unabhängig von der heutigen Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitz, eine monatliche Entschädigungsrente beantragen können. Diese wird in Euro monatlich auf das Konto der Betroffenen ausgezahlt. Antragsberechtigt sind die Betroffenen und, nach deren Ableben, die nicht wieder verheirateten Witwen/Witwer.

Betroffen sind gemäß Artikel 1, Absätze 1 und 2, des Dekretes 118/1990 alle Personen, die auf Grund politischer Verfolgung nach Verurteilung oder auf Grund eines Haftbefehls Freiheitsentzug erlitten haben, durch Administrativmaßnahmen oder zu Untersuchungen von den Repressionsbehörden festgehalten wurden, in psychiatrische Anstalten eingewiesen waren, einen Zwangswohnsitz zugewiesen bekommen haben, zwangsweise in andere Ortschaften umgesiedelt worden sind, nach dem 23. August 1944 ins Ausland verschleppt worden sind, nach dem 23. August 1944 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten oder nach Vereinbarung des Waffenstillstands in Kriegsgefangenschaft behalten worden sind. Die wichtigsten Anwendungsfälle für die Deutschen aus Rumänien dürften die Zwangsdeportationen in die Sowjetunion sowie die Zwangsumsiedlungen (Bărăgan, Szeklerland etc.) sein.

Auf Einladung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Valeriu Ștefan Zgonea, und des rumänischen Außenministers Titus Corlățean nahmen der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, und Bundesgeschäftsführer Erhard Graeff an der entscheidenden Plenarsitzung teil, um die Argumente des Verbandes für die Gesetzesänderung und gegen einen kurz zuvor von der oppositionellen Demokratisch-Liberalen Partei (PDL) eingebrachten Änderungsantrag (Amendament) noch einmal ins Gewicht zu bringen. Das Amendament hätte die Betroffenen in Deutschland vor eine schwer zu lösende Verfahrenshürde gestellt, obwohl sie diese Bedingung (rumänische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Verfolgung) offenkundig erfüllten, denn die im Dekret 118/1990 genannten und zu einer Antragstellung berechtigenden Tatbestände haben nur rumänische Staatsangehörige betroffen. Die Forderung der Opposition, die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Maßnahme nachzuweisen, wäre für die Betroffenen jedoch aus objektiven Gründen kaum mehr möglich gewesen.

Am Tag vor der entscheidenden Plenarsitzung im Parlament hatte die siebenbürgische Abordnung einen dichten Terminplan zu bewältigen. Mit Unterstützung des Botschafters von Rumänien in Berlin, Lazăr Comănescu, wurden Treffen mit wichtigen Gesprächspartnern sowie hochrangigen Entscheidungsträgern in Bukarest ermöglicht.

Am 4. Juni fand ein Abstimmungsgespräch mit der Vertreterin des Deutschen Forums in der rumänischen Regierung, Unterstaatssekretärin Christiane Cosmatu, statt. In dem von ihr geleiteten Departement für interethnische Beziehungen wurden aktuelle Anliegen der Deutschen in Rumänien erörtert, wobei die Unterstützung der Ausbildung von deutschen Lehrern für den muttersprachlichen Unterricht als besonders wichtig herausgestellt wurde. Cosmatu berichtete über aktuelle Bemühungen zur Belebung der Jugendarbeit des Demokratischen Forums der Deutschen im Bukarester Bezirk (Altreich) und regte diesbezüglich eine Kooperation mit der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland an.

Beim anschließenden Empfang durch den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Valeriu Ștefan Zgonea, begründeten die Vertreter des Verbandes zum einen die Notwendigkeit der Gesetzesnovelle und äußerten Bedenken gegen den Änderungsantrag der Opposition. Zudem nutzten sie die Gelegenheit, offene Fragen der Restitution enteigneten Vermögens sowie der Novellierung des Gesetzes 221/2009 zur Einbeziehung von Kindern als Folgeopfer von Verschleppung und Deportation in das Augenmerk des Parlamentspräsidenten zu rücken und um nachhaltigen Einsatz zu bitten. Zgonea berichtete über die Ergebnisse der verfassungrechtlichen Prüfung des neuen Entschädigungsrechts, welches nach der Verabschiedung nicht mehr auf der Tagesordnung des Parlaments stünde. Bezüglich der ausstehenden Novellierung des Gesetzes 221/2009 empfahl er, sich unter Bezugnahme auf die im September 2011 auf höchster Ebene in Bukarest geführten Arbeitsgespräche in Bukarest (siehe Bericht in der SbZ Online) erneut an die damit befasste Rechtskommission zu wenden. Für die kommende Plenarsitzung zeigte er sich zuversichtlich, dass die gewünschte Gesetzesänderung eine breite Zustimmung aller Fraktionen erfahren werde.
Die Abordnung des Verbandes der Siebenbürger ...
Die Abordnung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen (Bernd Fabritius, 2. von links, und Erhard Graeff) führte Gespräche im Arbeisministerium in Bukarest, von links: Georgeta Jugănaru, Direktorin der Abteilung Soziale Sicherung im Arbeitsministerium, Ileana Ciutan, Präsidentin der Nationalen Rentenbehöre, Ioana Nemesi, Direktorin der Nationalen Rentenkasse, und Adrian Toader, Generaldirektor der Nationalen Agentur für Soziale Dienste.
Ein drittes Arbeitstreffen führte die Abordnung des Verbandes im rumänischen Sozialministerium, unter dessen Aufsicht die für die Anwendung des Entschädigungsdekretes 118/1990 zuständigen Behörden tätig sind. In einem fast zweistündigen Gespräch, an dem sich die Präsidentin der Nationalen Rentenbehörde (CNPP), Staatssekretärin Ioana Ciutan, der Generaldirektor der Nationalen Agentur für Sozialdienstleistungen (ANPIS), Adrian Toader, die Direktorin der Abteilung Sozialsicherung im Arbeitsministerim, Georgeta Jugănaru, und die Direktorin der Rentenkasse, Ioana Nemesi, beteiligten, konnten Grundsätze zur Vereinfachung der Antragstellung sowie zur Beschleunigung der Antragserledigung bis zur Auszahlung des Geldes an die Betroffenen besprochen werden. So soll die Antragstellung auf einem zweisprachigen Formular möglich sein, wenn die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Vorgelegt werden müssen Kopien der Personenstandsurkunden der Antragsteller (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, ggf. Sterbeurkunden), Nachweise über die erlittene Maßnahme (Bescheinigungen, Arbeitsbücher, sofern die Maßnahme dort eingetragen ist, gegebenenfalls Zeugenaussagen), jeweils in rumänischer Sprache, sowie die für eine Auszahlung erforderlichen Belege (Zahlungserklärung nach Formular, Kopie eines Kontoauszuges zum Nachweis der eigenen Bankverbindung sowie eine Lebensbescheinigung). Weitere Informationen und geeignete Formulare können im Internet kostenlos heruntergeladen werden (z.B. www.fabritius.de, Aktuelles/Downloadbereich). Der Antrag kann bei der zuständigen Sozialbehörde (Agenția Județeană pentru Plăți și Inspecție Socială) des letzten Wohnsitzes in Rumänien gestellt werden. Die beiden Seiten vereinbarten, alle offenen Fragen auf dem „kurzen Weg“, beispielsweise per E-Mail, zu erledigen, um den Betroffenen den Zugang zu den Leistungen möglichst einfach zu gestalten. Generaldirektor Toader bot an, insbesondere bei zeitlichen Verzögerungen seinen ganzen Einfluss und die Möglichkeiten der Dienstaufsicht zu nutzen, um das Verfahren zu beschleunigen.

Am Vorabend der Parlamentsentscheidung wurde die siebenbürgische Abordnung von Außenminister Titus Corlățean empfangen. Bernd Fabritius nutzte die Gelegenheit, dem Minister für seine Teilnahme am Heimattag der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl sowie allen beteiligten Mitgliedern der rumänischen Regierung erneut für die nachhaltige Unterstützung und letztlich die Verwirklichung dieser Gesetzesänderung zu danken. Corlățean versicherte den Vertretern des Verbandes, deren Argumente für die Novellierung des Gesetzes und gegen den oppositionellen Ergänzungsantrag in der Plenarsitzung seitens der rumänischen Regierung zu vertreten.

Bundesvorsitzender Bernd Fabritius (links) dankt ...
Bundesvorsitzender Bernd Fabritius (links) dankt dem DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganț nach der Abstimmung im Parlament.
Am 5. Juni fand dann in Anwesenheit der Abordnung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland die Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer statt. Außenminister Corlățean stellte das Gesetzesvorhaben vor, betonte die herausragende Bedeutung der Deutschen aus Rumänien für die Entwicklung des Landes im Laufe der vergangenen Jahrhunderte sowie die Ungerechtigkeit des Kriegsfolgeschicksals und bat die Abgeordneten daher um breite Unterstützung für diese „lange überfällige“ Reparation. Anschließend nutzte auch der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, Ovidiu Ganț, als stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der ethnischen Minderheiten die Gelegenheit, die Bedeutung dieser Rechtsanpassung für die Gesamtgemeinschaft der Deutschen aus Rumänien hervorzuheben. Danach wurde das Änderungsgesetz mit 269 von 270 Stimmen bei einer Stimmnichtabgabe einstimmig beschlossen (diese Zeitung berichtete).

Schlagwörter: Rechtsfragen, Entschädigung, Russlanddeportation, Entschädigungszahlung

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  • 01.07.2013, 10:35 Uhr von gloria: @Schreiber:Mir reicht es ehrlich mir und meinen Mitmenschen gegenüber zu sein,Ihre "Kistchen" ... [weiter]
  • 30.06.2013, 06:25 Uhr von Schreiber: Gloria: wenn Ihnen die beiden Kistchen (oder Ihr "entweder-oder") zum Sortieren Ihres Lebens und ... [weiter]
  • 29.06.2013, 12:44 Uhr von gloria: @Schreiber:Welche Zwangsarbeiter soll Deutschland noch entschädigen??Wie lange und wie viel ... [weiter]

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