30. April 2015

Bundesrechtsreferent Dr. jur. Johann Schmidt ist 60

Dr. jur. Johann Schmidt, seit 26 Jahren Bundesrechtsreferent unseres Verbandes, vollendete am 30. April sein 60. Lebensjahr. Recht ist für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Broterwerb und Steckenpferd zugleich. Durch sein langjähriges Engagement zur Sicherung der Rechte von Aussiedlern und Spätaussiedlern wirkt der gebürtige Bistritzer weit über den Kreis seiner Landsleute hinaus äußerst verdienstvoll.
1955, genau zehn Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs, geboren, bekam auch er mit, welch triste, doch auch zukunftsträchtige Einsichten seine Familie, seine nordsiebenbürgischen Landsleute während und nach der Evakuierung vom Herbst 1944 und der anschließenden Rückführung 1945 gewannen: neu anfangen, nicht aufgeben. Seine Eltern stammten aus dem kulturell fruchtbaren Nösner Umfeld. Sein Vater Johann Schmidt (1926-2012) aus Deutsch-Budak, seine Mutter Maria Schmidt, geb. Miess (1928-2006), aus Oberneudorf. Ihre Kinder Maria und Johann erlebten in Bistritz eine wohlbehütete Kindheit und Jugend im nunmehr geschrumpften deutschen Milieu. Johann besuchte hier die Grundschule, die Volksschule, das Gymnasium, jeweils in der deutschen Abteilung, und legte das Abitur ab. Ein zweites sollte 1976 nach dem Sonderlehrgang für deutsche Spätaussiedler zur Erlangung der deutschen Hochschulreife in Göttingen (am Hainberg-Gymnasium) folgen. Vor der Ausreise nach Deutschland 1975 lernte Johann noch die „Wohltaten“ des Militärdienstes (eigentlich Arbeitsdienst) im Ceaușescu-Rumänien in Galați kennen. Dass er dort innerhalb kurzer Zeit wichtige Buchhalteraufgaben für den Versorgungsbereich seiner Einheit übernehmen konnte, zeigt seine frühe Organisationsgabe und seine Verlässlichkeit. In Deutschland führte er fort, was unsere Eltern im kommunistischen Rumänien früh begriffen haben: als Bauern ohne Land setzten sie auf Bildung. Johann Schmidt studierte von 1977 bis 1982 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen, absolvierte 1982 die erste juristische Staatsprüfung (Referendarsexamen), war Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Nürnberg, worauf 1985 das zweite juristische Staatsexamen (Assessorexamen) und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch den Bayerischen Staatsminister der Justiz folgten. Nach dem Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Nürnberg promovierte er 1986 an der Universität Bremen zum Dr. jur. mit einer Arbeit aus dem Strafrecht („Überbelegung im Strafvollzug – Ein Versuch, juristische Kriterien für die zulässige Belegung von Strafanstalten bzw. Hafträumen zu entwickeln“).

Dr. Schmidt hat sich früh eine berufliche Existenz auf gesunder Basis aufgebaut. Schon 1987 gründete er eine selbständige Anwaltskanzlei in Sozietät. 1989 wurde er Bundesrechtsreferent der damaligen Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland.
Dr. Johann Schmidt beim Heimattag 2011 in ...
Dr. Johann Schmidt beim Heimattag 2011 in Dinkelsbühl. Foto: Josef Balazs
1990 erfolgte seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, von 1991 bis 1996 war er Mitglied des Vertriebenenbeirats sowie des Eingliederungsausschusses für Spätaussiedler beim Bundesministerium des Inneren, 2003 erhielt er die Befugnis, die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen. Seit 2014 ist er Stellvertreter im Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales. So wie wir im Bistritzer Raum nach dem Zweiten Weltkrieg früh offen für Rumänen, Ungarn, Roma waren, so ist auch Johann Schmidt ein Mensch mit interkulturellen Fähigkeiten, einer, der auf Integration setzt. Es überrascht nicht, dass er auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltsverein ist.

1979 heiratete Schmidt die Nordsiebenbürger Zipserin Annemarie, geborene Zippenfennig. Ihre 1985 geborene quirlige Tochter Martina hat sich als Schauspielerin schon manche Meriten erworben. Dr. Schmidt ist ein gesprächsbereiter, verbindlicher Fach- und Landsmann. Sein Wort hat Gewicht. Sein öffentlicher Auftritt hinterlässt den Eindruck eines kompetenten, mutigen, stets der rechtlichen Seite verpflichteten Experten. Er ist ein beherzter Praktiker, sein Urteil ist wohlüberlegt, klar, dem jeweiligen Sachverhalt angemessen. Er hat sich in juristischen Kreisen einen guten Ruf erarbeitet. Ich sehe ihn auch in der Tradition nordsiebenbürgischer Juristen, etwa von Dr. Eduard Keintzel, ein Mann, der nicht nur im ungarischen Parlament bis 1944, sondern in besonderem Maße nach der Katastrophe der Nordsiebenbürger Sachsen während ihres Tiefpunkts in Österreich nach 1945 sich für seine Landsleute eingesetzt hat, um deren erbarmungswürdige rechtliche Lage zu verbessern.

In seinem Ehrenamt als Bundesrechtsreferent geht es ihm vordringlich, so Dr. Schmidt, um die „Sicherung der Rechte der Aussiedler/Spätaussiedler“. Als nach 1989 die Gefahr bestand, durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz ab 1993 das Zuzugstor nach Deutschland endgültig zu schließen, gelang es dem Juristen über Besprechungen auf höchster Bundesebene entscheidend mitzuwirken, dass die sogenannte „persönliche Vereinsamung“ als Benachteiligungskriterium im Sinne des § 4 BVFG durch das zuständige Bundesverwaltungsamt und die Bundesländer eingestuft wurde und dadurch tausende Landsleute bis 1998 nach Deutschland zuwandern konnten. Ebenso wirkte das Rechtsreferat unterstützend bei den Aktivitäten der „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“, in Fragen der Bemessung der Rentenansprüche, bei Rechtsfragen nach dem Beitritt Rumäniens zur EU und in der Alltagsarbeit des Verbandes, bei der Rechtsberatung bei den Heimattagen, bei Satzungsänderungen oder solchen der Entschädigungen für erlittene Deportation und Enteignung aktuell. In all diesen Bereichen war bzw. ist Dr. Schmidt in hervorragender Weise aktiv – der Verband verlieh ihm 1992 folgerichtig das Goldene Ehrenwappen.

Der Ehrenvorsitzende Dr. Wolfgang Bonfert stellt fest: „Dr. Schmidt hat engagiert, umsichtig und immer hilfsbereit gewirkt. Er hat dabei sich selbst nie in den Vordergrund gestellt, sondern seine Arbeit oft für den Außenstehenden unmerklich, aber konsequent geleistet. Dr. Schmidt war bei aller Belastung stets freundlich und hilfsbereit und seine verbindende und ausgleichende Art hat immer wieder zu sachbezogenen Erfolgen geführt. Für seine langjährige, treue und erfolgreiche Arbeit zum Wohle des Verbandes und seiner Landsleute gebührt dem Geburtstagsjubilar zusätzlich zu den Geburtstagsglückwünschen herzlicher Dank und Anerkennung.“

Dieser Würdigung schließt sich der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius, MdB an: „Für einen Verbandsvorsitzenden ist es sehr hilfreich, einen pragmatisch handelnden und sachlich argumentierenden Partner zur Seite zu haben, der immer das Sinnvolle, das Erreichbare im Blick hat. Hanni Schmidt ist es mit zu verdanken, dass die Aufnahmegesetzgebung so lange zugunsten unserer Landsleute hinsichtlich des Vereinsamungstatbestandes ausgelegt wurde. Auch zu den weiteren Erfolgen des Verbandes hat er als engagierter Rechtsreferent viel beigetragen. Ich wünsche Hanni weiterhin viel Schaffenskraft, Gesundheit und Wohlergehen!“

Fragt man Dr. Johann Schmidt nach seinen Hobbies, nennt er Wandern, Ski- und Snowboardfahren, Mountainbiken, Cabriofahren, Basteln und Genießen. Autofahren betreibt er als Kult und kennt dabei nicht nur das Lenkrad oder den Tacho, sondern auch das Innenleben der Maschinen. Als Genießer par excellence ist dem Jubilar Geselligkeit keineswegs fremd, er verbringt gerne Urlaubstage in den Alpen oder in Italien. Er spricht auch italienisch und versprüht förmlich mediterranes Flair. Manche bezeichnen ihn als Kavalier alter Schule. Den herzlichen Geburtstagsgrüßen können auch wir Nösner uns voll anschließen, gehört er doch ganz klar zu der Riege unserer Vorzeige-Nordsiebenbürger-Sachsen. Auch der Kreisverband Nürnberg gratuliert seinem prominenten Mitglied besonders herzlich zum Sechzigsten!

Horst Göbbel

Schlagwörter: Jubiläum, Geburtstag, Rechtsfragen, Recht

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Neueste Kommentare

  • 30.04.2015, 17:44 Uhr von Mediensis: Alles geadet zem hegdijen Geburtsdauch uch nor de Geseangd. [weiter]

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