18. Januar 2016

Offene Restitutionsverfahren bis zum 15. Februar melden

Die Mitglieder des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, die noch offene, ungelöste Verfahren zur Rückgabe/Entschädigung ihres im kommunistischen Rumänien konfiszierten Eigentums haben, werden gebeten, diese bis zum 15. Februar 2016 in der Bundesgeschäftsstelle des Verbandes, Karlstraße 100, 80335 München, zu melden.
Die Meldung erfolgt mittels eines Formulars, das die Mitglieder und jene, die es werden wollen, auf www.siebenbuerger.de im Bereich Verband / Informationen und Handreichungen herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern können. Es können nur Fälle gemeldet werden, in denen seinerzeit ein Antrag auf Restitution gestellt worden ist und die bis heute nicht durch Rückgabe oder Entschädigung gelöst worden sind. Sind mehrere Fälle offen, verwenden Sie bitte für jeden Fall ein gesondertes Formblatt. Den Formularen sind keine weiteren Unterlagen als Anlage beizufügen.

Dieses Prozedere hat der Bundesvorstand des Verbandes in seiner Sitzung am 7. November 2015 in Bonn beschlossen. Unser Verband wird die Liste mit ungelösten Fällen an die zuständige rumänische Dienststelle übermitteln, die eine Prüfung der Verfahren in Aussicht gestellt hat.

Schlagwörter: Restitution, Eigentumsrückgabe, Rechtsfragen

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Neueste Kommentare

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