26. Februar 2016

Bundeskabinett beschließt Weiterentwicklung der Kulturkonzeption nach § 96 BVFG

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 24. Februar die Weiterentwicklung der Kulturkonzeption nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beschlossen. Damit setzt die schwarz-rote Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Prof. Monika Grütters, MdB, hatte die Konzeption mit dem Titel „Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa: Erinnerung bewahren – Brücken bauen – Zukunft gestalten“ dem Kabinett vorgelegt. Mit dem Beschluss wird die Änderungskonzeption des Jahres 2000, die der damalige Kulturstaatsminister Michael Naumann erarbeitet hatte, in Teilen wieder rückgängig gemacht. Die Weiterentwicklung setzt ein starkes Signal für den Erhalt des deutschen Kulturerbes aus den ehemaligen Siedlungsgebieten in Ost-, Mittelost- und Südosteuropa. Der Deutsche Bundestag hatte bereits Ende November 2015 die Mittel für dieses wichtige Anliegen um 22 Millionen Euro erhöht.
Der Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, MdB, äußerte sich erfreut über den Kabinettsbeschluss: „Die Weiterentwicklung der Konzeption nach § 96 BVFG setzt ein wichtiges Zeichen für Nachhaltigkeit in der Kulturarbeit und Kulturförderung. Ich freue mich besonders, dass die Selbstorganisationen der deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler wieder stärker eingebunden werden und deren gute Arbeit endlich wieder Anerkennung erfährt.“

Bund will Siebenbürgisches Museum in Gundelsheim wieder institutionell fördern / Kulturreferent für Siebenbürgen

Gerade auch die Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen kann sich künftig über mehr Unterstützung von Seiten des Bundes freuen. So soll zum einen das derzeit auf dem Projektweg geförderte Siebenbürgische Museum in Gundelsheim künftig von einer institutionellen Förderung profitieren, um, wie in der Konzeption auf Seite 18 erklärt wird, „als Landesmuseum seinen vielfältigen Verbindungen in die Bezugsregion zu vertiefen, weitreichende wissenschaftliche Verbindungen zu knüpfen sowie seinen wachsenden Aufgaben der Bewahrung und Präsentation siebenbürgischer Kultur und Geschichte in Deutschland im Zusammenwirken mit den Institutionen des Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturrats e.V. angemessen nachzukommen.“

Zum anderen bekommen die Siebenbürger Sachsen ihren mit der Konzeption des Jahres 2000 abgeschafften Kulturreferenten zurück. Diese Forderung hatte der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland schon seit langem gestellt. Endlich wird diese charakteristische Kulturlandschaft erneut mit der nötigen Schwerpunktsetzung betreut. So soll eine lebendige Kulturarbeit zum Erhalt dieses Erbes wieder intensiviert werden. Daher bemüht sich Fabritius weiter, den neuen Kulturreferenten beim Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturrat auf Schloss Horneck anzusiedeln.

Eigene Kulturreferenten erhalten neben den Siebenbürger Sachsen auch die Russlanddeutschen sowie die Oberschlesier. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen Dr. Fabritius sieht darin ein „sehr wichtiges Signal, das der Kulturarbeit Rückhalt und Nachhaltigkeit gibt. Denn die Kultur der deutschen Heimatvertriebenen ist unser aller kulturelles Erbe und Teil der gesamtdeutschen Geschichte. Deswegen hat der Gesetzgeber mit § 96 eine gesamtdeutsche Verpflichtung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung dieses Erbes geschaffen, das nicht zur Disposition stehen darf.“

Die Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Schlagwörter: Kulturförderung, Bundesvertriebenengesetz, Gundelsheim, Siebenbürgisches Museum Gundelsheim, Kulturreferent, Bundesregierung, Berlin, Fabritius

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  • 26.02.2016, 22:14 Uhr von Bäffelkeah: "Sie peitschen auf alles was sich Ihrer Meinung nicht fügt" - Empfinden Sie das wirklich so, ... [weiter]
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