23. Juli 2009

Druckansicht | Empfehlen

Angriffe gegen Verband unbegründet

Mit Beschluss vom 19. Juni 2009 hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München seine Absicht beschlossen, die Berufung von Johann Schöpf (Berlin) gegen das Urteil des Landge­richts München I vom 10. Februar 2009 als unbegründet zurückzuweisen.
Das Landgericht hatte bereits im Februar bestätigt, dass die Vorwürfe des Klägers gegen die Durchführung des Verbandstages am 3. und 4. Oktober 2007 insgesamt unbegründet waren. Dieser Meinung schloss sich nun auch das Ober­landesgericht in einem dem Verband der Sie­benbürger Sachsen in Deutschland zugestellten begründeten Beschluss an (AZ. 8 U 2225/09).

Wie in dieser Zeitung berichtet, hatte Johann Schöpf aus Berlin eine Klage gegen den Ver­band der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. eingereicht und angebliche Formfehler bei der Durchführung des Verbandstages gerügt. Nach Prüfung der Vorwürfe hatte das Landgericht München bereits am 10. Februar 2009 bestätigt, dass sowohl die Vorstandswahlen als auch die Satzungsneufassung rechtmäßig erfolgt seien und die vom Kläger behaupteten Formfehler gerade nicht vorlägen. Die Klage gegen den Ver­band wurde abgewiesen (siehe Folge 3 der Sie­benbürgischen Zeitung vom 25. Februar 2009, Seite 3). Der Kläger wurde deswegen auch verpflichtet, die verursachten Kosten des Verfah­rens zu tragen. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes hatte der Kläger Rechtsmittel beim Oberlandesgericht München eingelegt und seine Vorwürfe wiederholt.

Durch den nun zugestellten Beschluss hat das Ober­landesgericht nach Prüfung der Vorwürfe in der Begründung des Beschlusses festgehalten, dass die Berufung keine Aussichten auf Er­folg hat. Die Satzung des Verbandes sei bei Durch­füh­rung des Verbandstages ausreichend beachtet worden. Dem Kläger wurde zur Ver­mei­dung wei­te­rer Kosten die Möglichkeit eingeräumt, seine Rechtsmittel unter Frist­setzung zurückzunehmen und das Verfahren zu beenden (§ 522 Abs. 2 Zivilprozessordung – ZPO).

Ein Zurückweisungsbeschluss nach dieser Vorschrift ergeht auf Grund einstimmiger Mei­nung des Gerichtes und ist nicht weiter an­fechtbar.

Schlagworte: Verband

Nachricht bewerten:

178 Bewertungen: ++

Neueste Kommentare

Artikel wurde 4 mal kommentiert.

Alle Kommentare anzeigen.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich.

  • AKTUELL
  • BEWERTET
  • GELESEN
  • KOMMENTIERT
Druckausgabe der aktuellen Zeitung
Die Druckausgabe der SbZ bereits eine Woche vor der Auslieferung online lesen (inkl. Volltextrecherche).

Archiv Schmökern und recherchieren im Archiv der SbZ von 1950-2010.

Terminkalender

« Februar 12 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 31 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 1 2 3 4

Artikel zum Thema

RSS-Feeds abonnieren

Nächster Redaktionsschluss

29. Februar 2012
11:00 Uhr

4. Ausgabe vom 15.03.2012
Alle Redaktionsschlüsse
Registrieren! | Passwort vergessen?
Lesezeichen hinzufügen bei ...
Impressum · RSS · Banner · Online werben · Nutzungsbedingungen · Datenschutz