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7. September 2011

Verbandspolitik

Fiktivabzug unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt

Am 11. Mai 2011 hat das Bundessozialgericht entschieden: Die Rentenbehörden dürfen keinerlei fiktiven Abzug von der deutschen Rente gemäß § 31 Fremdrentengesetz (FRG) vornehmen, wenn Antragsteller im Falle von Altersrenten erklären, die Rente aus Rumänien aufzuschieben (siehe „Rentenkürzung durch Aufschuberklärung vermeidbar“ in Folge 12 vom 31. Juli 2011, Seite 1). In dem nunmehr zugestellten Urteil hat das Bundessozialgericht als höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gleich mehrere Grundsätze allgemein klargestellt und damit alle von den Klägern vorgetragenen Positionen bestätigt (Urteil B 5 R 8/10 R vom 11. Mai 2011). mehr...

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