12. Januar 2016

Bundeskanzlerin Merkel will Sozialhilfe-Anspruch für EU-Ausländer einschränken

Berlin - Das Sozialgericht Berlin hat in einem Urteil vom 11. Dezember 2015 festgestellt, dass Bürger der Europäischen Union nicht automatisch Anspruch auf Sozialleistungen haben, und damit dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel widersprochen. Das BSG hatte Anfang Dezember 2015 geurteilt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland berechtigt sind, Sozialhilfe zu beziehen, auch wenn sie von Hartz IV ausgeschlossen sind. Die Kasseler Richter haben letztinstanzlich entschieden über den Fall einer rumänischen Familie, eines Griechen und einer seit Langem in Deutschland lebenden Frau aus Bosnien mit drei Kindern mit schwedischer Staatsangehörigkeit. Die Kläger hatten bei ihren zuständigen Jobcentern ohne Erfolg Arbeitslosengeld II beansprucht.
Die Bundesregierung erwägt aktuell die aus dem Gerichtsurteil ableitbaren politischen Gestaltungsoptionen. Bundeskanzlerin Angela Merkel befürwortet Überlegungen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern zu beschränken. Nach einem Gespräch mit dem rumänischen Ministerpräsidenten Dacian Cioloș am 7. Januar in Berlin (siehe Rumäniens Ministerpräsident zu Antrittsbesuch in Berlin) sagte Merkel, es sei richtig, darüber nachzudenken, ob jemand ohne Arbeit in Deutschland bereits Anspruch auf Sozialhilfe habe. Rumänische Arbeitskräfte seien in Deutschland sehr willkommen, wenn es jedoch um den Bezug von Sozialleistungen gehe, die nicht auf Arbeit beruhten, „bin auch ich der Meinung, dass es ja zumutbar ist, wieder in sein Heimatland zurückzugehen“. Dies sei „nicht die Intention des Freizügigkeitsgesetzes“. In Deutschland beziehen derzeit mehr als 420 000 Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Hartz IV, davon stammen rund 112 000 Menschen aus Bulgarien und Rumänien.

Bernd Fabritius: „Nachhilfeunterricht für das Bundessozialgericht“

Zur Entscheidung des Berliner Sozialgerichts, keine Sozialleistungen für Unionsbürger zu gewähren, erklärte der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Bernd Fabritius, Verbandspräsident des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, in einer Pressemitteilung: „Das Berliner Sozialgericht hat glasklar erkannt, dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil zur Bewilligung von Sozialhilfe für Unionsbürger eine kapitale Fehlentscheidung getroffen hat. Der wesentliche Unterschied z. B. zum Anspruch von Asylberechtigten bestehe laut der Berliner Entscheidung darin, dass es ‚…Unionsbürgern regelmäßig möglich [sei], ohne drohende Gefahren für hochrangige Rechtsgüter in ihr Heimatland zurückzukehren und dort staatliche Unterstützungsleistungen zu erlangen.‘ Es wirkt wie Nachhilfeunterricht für das Bundessozialgericht in Kassel, wenn das Berliner Gericht verlauten lässt: ‚Soweit das BSG meine, sich über diesen eindeutigen Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen zu können, sei dies verfassungsrechtlich nicht haltbar.‘ Von dem Berliner Urteil muss eine Signalwirkung an die übrigen Landessozialgerichte und vor allem an die betreffenden Unionsbürger ausgehen: Die Freizügigkeit ermöglicht es vielen EU-Bürgern in Deutschland, beruflich erfolgreich zu sein und Teil der Solidargemeinschaft zu werden. Diejenigen, denen dies nicht erfolgreich gelingt, müssen ihr Glück anderswo suchen oder die sozialen Sicherungssysteme ihrer Herkunftsländer in Anspruch nehmen.“

Christian Schoger

Schlagwörter: Bundeskanzlerin, Merkel, Soziales, EU, Rumänien, Fabritius

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