8. April 2022
Auch Stiefkinder werden entschädigt
Hermannstadt – Gegengezeichnet hat Staatspräsident Klaus Johannis das vom Parlament am 30. März d.J. verabschiedete Gesetz Nr. 71/2022, aufgrund dessen künftig auch die Stiefkinder von Personen entschädigt werden, die aus politischen Motiven verfolgt oder ins Ausland deportiert worden sind.
Es handelt sich um eine Ergänzung des Artikels 5 des Gesetzes 118/1990 (und in der im September 2009 im Amtsblatt wiederveröffentlichten Fassung). Der Novelle von Artikel 5 stand die Motivation zugrunde, dass in der Ehe eines politisch Verfolgten oder Deportierten ein aus einer vorherigen Beziehung eines der Partner stammendes, aber in der Familie des Verfolgten oder Deportierten aufgewachsenes Kind, genauso zu leiden hatte, wie das in der bestehenden Ehe geborene. Zu den Initiatoren der Gesetzesänderung zugunsten der Stiefkinder hat der Abgeordnete der deutschen Minderheit im rumänischen Parlament, Ovidiu Ganţ, gehört. Es freut ihn, dass auch dieser Vorschlag, der von ihm ausgegangen war, im Parlament angenommen wurde.
Schlagwörter: Entschädigungszahlung, Russland , Deportation, Russlanddeportation, Rumänien, Klaus Johannis, Gant, ADZ
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