Hallo Leute, habt Ihr bereits Antrag auf Mütterrente eingereicht (Formular R0800 DRV)? Gilt auch für Väter, unter Umständen. Gilt auch für Mütter/Väter, deren Kinder in RO geboren wurden! Hatte 2014 bei DRV Bund angefragt, die haben mich vertröstet, obwohl Anspruch schon damals bestand, ich es vertandelt, und jetzt durch einen Artikel i.d.S. in den Nachrichtenmedien wieder darauf aufmerksam geworden. Es geht um immerhin min. 94 €/ pro Kind und Monat, für Kinder ab 1992 gar 113€, Habe heute Antrag beim Bezirksamt gestellt.
Nachdem die Rücknahme der 40% -Rentenkürzung ein Jahrhundertfiasko der Verantwortlichen war, immerhin ein gerechtes Trostpflaster! Greift zu, Kohle gibt es erst ab Antragstellung, z.B. bei den Rentenstellen der Bezirksämter.
Wünsche Euch, und mir, gutes Gelingen!
Grüße aus Stuttgart,
POW
Hinweis auf Mütter-Vaterrente, ab 2014 beschlossen
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Hallo Hr.Wolff,habe gerade bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen wegen Mütterrente.Ich habe folgende Antwort erhalten: da meine Frau schon seit einigen Jahren in Rente ist,wäre das schon mit drin,es wäre nur eine bessere Bewertung der Kindereziehungszeiten.Einen neuen Antrag zu stellen ist nicht möglich oder notwendig.Ich habe das wortwörtlich so wiedergegeben wie es mir gesagt wurde.
Hallo, das ist eindeutig falsch, die Mütterrente ist eine zusätzliche staatliche Leistung, 2,5 bzw, 3 Rentenpunkte/Jahre, pro Kind, auf bestehende Konten von Mutter oder Vater, ab 2014/2019, abzurufen mit Formular V0800, DRV-Bund. Gezahlt nur ab Antragstellung, nicht rückwirkend, pro Kind 94, bzw. 113 € pro Monat, an Mutter, ggf. an Vater des Kindes! Hinweis: habe gestern persönlich meinen Antrag bei der Rentenstelle des Bezirksamts abgegeben, wurde an die DRV gesendet per scan!
Wichtige Informationen zu Kindererziehungszeiten findet man unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html
Zu diesem Thema noch eine Bemerkung: Sind die Kinder im Herkunftsland (Rumänien) geboren wird auch hierfür die 40%-Kürzung (lt. §22 FRG) angewendet.
Zu diesem Thema noch eine Bemerkung: Sind die Kinder im Herkunftsland (Rumänien) geboren wird auch hierfür die 40%-Kürzung (lt. §22 FRG) angewendet.
Hier eine Korrektur zu meiner vorherigen Aussage:
Zurückgelegte Kindererziehungszeiten im Herkunftsgebiet unterliegen der Absenkungsregelung des § 22 Abs. 4 FRG (40%-Kürzung).
Zurückgelegte Kindererziehungszeiten im Herkunftsgebiet unterliegen der Absenkungsregelung des § 22 Abs. 4 FRG (40%-Kürzung).
Siehe Artikel zum Thema vom 8 Juli „Deutscher Frauenrat fordert mehr Gleichstellung“ Der Verband der Siebenbürger Sachsen bringt Antrag gegen Diskriminierung von Aussiedlerinnen bei Kindererziehung ein durch Christa Wandschneider und Karin Roth.
löblicher Einsatz, leider zeigt sich, seit 27 Jahren, dass unser Verein NULL Einfluss bei politischen Parteien, und überhaupt hat! Das müsste zu denken geben! Würde sagen, als nützliche Idioten der deutschen Politik sind die Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben zu schade. Die zahlenmäßig größte Gruppe, die Deutschen aus Russland, kann ich nicht objektiv einschätzen, aber betroffen sind sie wohl auch! Die von mir angeregte und aktiv betriebene Kooperation i.S. der Petition gegen die 40%-Kürzung der Versicherungszeiten fruchtete nicht. Ob sie zumindest weitergeführt wird, weiß ich nicht. Als Einzelperson hat man begrenzte Möglichkeiten, zumal wenn man als Konkurrenz zum Verein wahrgenommen wird! Erbärmlich!
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