Persönliches Gästebuch von Misch-52

Georg51

Doppelte Staatsangehörigkeit

1 • 29.01.2010, 12:04 Uhr Georg51
Hallo Misch-52,
hier noch ein Textauszug vom BVA:
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!

Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen müssen auch dann vorliegen.

Bewahren Sie die Beibehaltungsurkunde auch über den Gültigkeitszeitraum hinaus auf Dauer auf. Sie benötigen diese Urkunde für den Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht verloren haben. Auch Ihre Nachkommen, die die deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies möglicherweise eines Tages belegen können.

Info im Net: www.bva.bund.de/cln_170/nn_383930/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Beibehaltung/AntraegeMerkblaetter/merkblattBeibehaltung.html?__nnn=true#doc385310bodyText3

Grüßle,
Cherry