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Thema: Kommentar: Rumänien muss verstaatlichte Häuser zurückgeben
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Ingo Buchholzer Mitglied Beiträge: 1 Von:D 81541 München Registriert: Aug 2002
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erstellt am 02.08.2002 um 12:35 Uhr
An sich ist es eine löbliche Geste und durchaus korrekt, dass enteignetes Gut zurückgegeben werden muss. Man sollte sich dennoch, falls einen das betrifft, sehr gut durchrechnen, ob nicht die Instandhaltungskosten, die der Rumänische Staat zweifelsohne rückwirkend einfordern wird, den Wert des Besitzes bei Weitem übertreffen. Weiters müssen die Güter, sofern es sich um Immobilien handelt, regelmäßig restauriert werden. Diese Kosten muss dann der Besitzer tragen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es für den Rumänischen Staat eine Erleichterung sein könnte, diese Kosten nicht mehr übernehmen zu müssen, und dass genau solche Objekte, die eine teure Renovierung dringend benötigen, gerne zurückgegeben werden.Ingo IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 06.08.2002 um 20:15 Uhr
Zitat: Original erstellt von Ingo Buchholzer: .. Man sollte sich dennoch, falls einen das betrifft, sehr gut durchrechnen, ob nicht die Instandhaltungskosten, die der Rumänische Staat zweifelsohne rückwirkend einfordern wird, den Wert des Besitzes bei Weitem übertreffen. Weiters müssen die Güter, sofern es sich um Immobilien handelt, regelmäßig restauriert werden. Diese Kosten muss dann der Besitzer tragen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es für den Rumänischen Staat eine Erleichterung sein könnte, diese Kosten nicht mehr übernehmen zu müssen, und dass genau solche Objekte, die eine teure Renovierung dringend benötigen, gerne zurückgegeben werden.Ingo
Klar, 50 Jahre lang fast nichts repariert (bei den Mieten)dann Kostenerstattung verlangt und dazu noch die "Restaurierung"... getkiss
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