erstellt am 23.05.2004 um 07:43 Uhr
Interessantes Echo.Die Mitteilungen von Herrn Bruckner, für die bestimmt alle jetzt und zukünftig betroffene Rentner dankbar sind, haben bis jetzt in den Online-Seiten der SBS keine Beachtung gefunden. Von diesen Siebenbürgern scheint hier nur noch ein banater Schwabe übrig geblieben zu sein, der auch abwartend auf ein Echo, um nicht allein zu sein.
Die Lage ist klar. Die Kläger/die Interessengemeinschaft hatten das (mit Mitwirkung der SPD) von der CDU/CSU veranlasste Gesetz von 1996, das eine 40% Kürzung der Aussiedlerrenten vorsieht beklagt und sind bis zum Bundessozialgericht vorgedrungen, wo die Verfaßungsmäßigkeit der Bestimmung durch dass Urteil von 1999 angezweifelt wird.
Das Gesetz ist seit 8 Jahren in Kraft, liegt dem BVG seit 5 Jahren vor. Für eine Entscheidung war bie jetzt keine Zeit. Ich könnte X andere zitieren die bestimmt nicht so wichtig waren wie diese Entscheidung, die Zehntausende betrifft. Jetzt wird eine erneute Verschiebung in Außsicht gestellt.
Ein kürzlich getroffenes Urteil des BVG ist relevant für Mentalitäten, die als wichtiger betrachtet werden, ich zitiere davon:
„
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2003
durch
U r t e i l
für Recht erkannt:
§ 11 b Absatz 2 Buchstabe a Alternative 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 530) in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 838) sowie § 143 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs, eingefügt durch das Gesetz vom 12. April 2001, sind mit Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
„
Das hatte also Höhere Priorität. Ist ja auch verständlich. Die Gefährdung der Allgemeinheit war größer. Wenn ein paar tausend Rentner unter die Sozialhilfegrenze fallen, wie vom Gesetzgeber aus wahltaktischen Gründen bestimmt, was soll´s….
getkiss