Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
|
erstellt am 25.02.2005 um 17:03 Uhr
Ich gratuliere Herrn Dr. Schmidt zu dem Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Die Argumentation ist in der Tat schlüssig. Nur eines verstehe ich nicht: die Empfehlung, neue Anträge auch "rückwirkend" zu stellen. Die "Rückwirkung" ist bei allen bestandskräftig entschiedenen odder nie beantragten Fällen begrenzt duch den Tag der Entscheidung, es sei denn, der Gesetzgeber geht von sich aus darüber hinaus, was er noch nie getan hat. Also wäre Vorsicht geboten. Mit besten Grüssen, Axel Azzola IP: gespeichert |