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Stalking im Netz

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Autor Thema:   Stalking im Netz
Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 06.03.2006 um 18:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo zusammen.

Es scheint mal wieder notwendig zu sein, über das zu sprechen, was hier im Netz wirklich nichts verloren hat: Foren-Stalking.


Ein Gemisch aus Taktlosigkeiten, Unhöflichkeiten bis hin zu Mobbing, Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede.

Ich finde es sehr schade, wenn wegen einiger Mitmenschen, die davon nicht lassen können, ganze Themen gelöscht werden müssen, auch wenn diese (neben Stalking) ganz interessante Inhalte haben.

Jeder, der sich in diesen Foren als Nutzer registriert, erklärt sich damit einverstanden, keine Beleidigungen oder strafbare Inhalte in die Foren zu setzen.

Leider klappt es - wie die letzten 2-3 Tage nicht immer. Deshalb ganz kurz folgende Erläuterungen:

Verboten sind Beleidigungen. Darunter versteht man die Kundgabe der Mißachtung einer Person. Diese kann der Person selbst oder einer dritten Person (z.B. den anderen Forenlesern) mitgeteilt werden - durch Worte, durch Gesten oder anders. Die Kundgabe muss ehrverletztend sein, "einfache" Taktlosigkeiten oder Unhöflichkeiten reichen nicht. Schafft jemand diese Hürde jedoch, macht er sich gem. § 185 StGB strafbar und sein Beitrag fliegt hier raus, danach er selbst.

Unter einer "üblen Nachrede" versteht man eine Tatsachenbehauptung, durch die jemand verächtlich gemacht wird, wenn die Behauptung nicht "erweislich war" ist. Also: wenn jemand beweisen kann, dass die Tatsache war ist, die er über jemanden verbreitet, dann ist das OK. Sonst wird Bestrafung gem. §186 StGB fällig.

Schärfer bestraft wird die "Verleumdung" gem. § 187 StGB: wenn jemand "wider besseres Wissen" -also in Kenntnis der Unwahrheit- eine Tatsache behauptet, die jemanden verächtlich macht, begeht eine Verleumdung.

Betreiber der Foren können nicht prüfen, ob eine behauptete Tatsache wahr oder unwahr ist. Jeder, der solche Tatsachenbehauptungen verbreitet, muss jedoch damit rechnen, dass Betroffene Strafanzeige erstatten und die zuständigen Behörden dann von den Betreibern der Foren die Daten zur Identifikation der Übeltäter anfordern und auch bekommen.

Also: immer wieder mal die Nutzungsbedingungen lesen würde uns einiges an Ärger sparen.

Viele Grüße

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